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Darauf sollten Autofahrer achten

Ist es wieder Winter, müssen Autofahrer so einiges beachten. Ein besonders kniff­liges Thema sind dabei zugeschneite Verkehrs­schilder. Müssen Verkehrs­teil­nehmer sich dennoch an die Schilder halten?

bild verschneite verkehrsschilder 1

Was gilt bei zugeschneiten Verkehrsschildern?

Sind die Verkehrs­schilder zugeschneit, ist es für Verkehrs­teil­nehmer besonders schwer, ihre Bedeutung zu erkennen. Handelt es sich um eine eindeutig identi­fi­zierbare eckige Form wie bei Stopp- oder Vorfahrts­schildern, müssen sich Autofahrer dennoch an die Schilder halten. Dabei ist es egal, ob das Schild von Schnee verdeckt ist oder nicht.

Neben den identi­fi­zier­baren Schildern gibt es noch die Verkehrs­schilder, deren Form mehrere Bedeu­tungen haben kann. Dies ist beispiels­weise bei den runden Verbots­schildern oder den Tempo­schildern der Fall. Sind diese Schilder zugeschneit, kann es also mehr Nachsicht geben. Ortsan­sässige müssen aller­dings damit rechnen, dass man von ihnen erwartet, die Schilder zu kennen.

„Neben der Heraus­for­derung für den Autofahrer, ist der Schnee auch ein Hindernis für Blitzer und Messbeamte. Die Kälte kann die Blitzer erheblich beein­träch­tigen“, so Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de. Er führt aus: „Kommt es zu Minus­graden oder aufgrund des Schnees zu nicht eindeu­tigen Fahrer­auf­nahmen, besteht die Möglichkeit, dass die Messungen vor Gericht nicht verwertbar sind.“

Wie sieht es mit Nummern­schildern aus?

Neben den Verkehrs­schildern können auch Nummern­schilder zum Problem für Autofahrer werden. Denn vor dem Antritt der Fahrt, sind Verkehrs­teil­nehmer dafür verant­wortlich, dass das Nummern­schild erkennbar ist. Wer mit einem Auto fährt, dessen Verkehrs­zeichen verschneit ist, muss mit einem Verwarngeld von 5 Euro rechnen.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozess­fi­nan­zierung. Haben auch Sie einen Bußgeld­be­scheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.