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In diesen Fällen dürfen Sie auf der Autobahn auch rechts überholen

Wer auf der Autobahn rechts überholt, muss laut Bußgeld­ka­talog mit mindesten 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen – gefährdet man doch mit einem solchem Überhol­ma­növer die Sicherheit im Straßen­verkehr. Daher besagt § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass eigentlich nur links überholt werden darf. Aller­dings gibt es einige Ausnahmen, wie T-Online zu berichten weiß.

Wann rechts überholen auf der Autobahn erlaubt ist
shutterstock.com/Cars Roads Travels

Stockender Verkehr

Geht es im stockenden Verkehr nicht wirklich voran und es kann maximal 60 km/h gefahren werden, darf man andere Verkehrs­teil­nehmer sowohl auf der rechten Spur als auch auf der Mittelspur beden­kenlos überholen. Doch aufge­passt: Es ist nicht erlaubt, dabei mehr als 20 km/h schneller als die Fahrzeuge zu sein, an denen man vorbeizieht.

Abzwei­gende Fahrstreifen

Eine weitere Ausnahme vom Rechts­über­hol­verbot sind abzwei­gende Fahrstreifen. Grenzt eine breite Markierung die beiden Fahrstreifen eindeutig vonein­ander ab, darf schneller gefahren werden als die Autos auf dem linken Fahrstreifen. Bei einer Autobahn­aus­fahrt jedoch gilt dies – abgesehen von der Situation eines Staus – nicht.

Beschleu­ni­gungs­streifen vs. Standstreifen

Wer hingegen auf dem Beschleu­ni­gungs­streifen fährt, um auf eine Autobahn zu gelangen, kann andere Fahrzeuge auf dem linken Streifen überholen, um sich dort einzu­fädeln. Sobald aller­dings der Beschleu­ni­gungs­streifen in einen Stand­streifen mündet, muss dieser mit dem Fahrzeug verlassen werden. Den Stand­streifen zu befahren, um etwa im Stau schneller voran­zu­kommen, ist grund­sätzlich verboten und kann ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einen Punkt im Fahreig­nungs­re­gister nach sich ziehen.

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Quelle: t-online.de