Roter Aufkleber auf der Autoscheibe kann für den Besitzer teuer werden
Autofahrer aufgepasst! Klebt auf dem eigenen Fahrzeug plötzlich ein runder roter Aufkleber, muss man das Verkehrsmittel unverzüglich von öffentlichem Verkehrsgrund entfernen. Der sogenannte „rote Punkt“ wird angebracht, wenn das Auto oder Motorrad keine Zulassung oder kein Kennzeichenschild besitzt. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert eine saftige Geldbuße.
Anwohner schlagen Alarm
Wie das Autoportal 24auto.de berichtet, kann der „rote Punkt“ von der Polizei auch an schrottreifen Fahrrädern oder E-Rollern angebracht werden. Der Aufkleber kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn sich ein Fahrzeug schon über einen längeren Zeitraum auf einem Platz befunden hat, sodass sich Anwohner bei den Behörden über das herrenlose Vehikel beschwert haben.
Solange der Halter oder Eigentümer den Aufkleber noch rechtzeitig bemerkt, kann er dem kleingedruckten Text entnehmen, dass das Fahrzeug sofort zu entfernen ist und nicht wieder auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden darf. Mit dem nicht betriebsbereiten Fahrzeug sollte natürlich nicht mehr gefahren werden. Daher muss der Betroffene sein Fahrzeug entweder erneut zulassen und versichern, um ein rotes Ersatzkennzeichen zu erhalten, oder in Eigenregie einen Abschleppwagen beauftragen.
Sechsstellige Geldbuße möglich
Andernfalls droht ihm eine Geldbuße in Höhe von bis zu 100.000 Euro plus die Kostenerstattung für das Abschleppen und Entsorgen des Fahrzeugs – allerdings erst, wenn das Fahrzeug länger als einen Monat nicht wegbewegt wurde. Mindestens aber werden in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Auch Versicherungsschutz ist Pflicht
Doch nicht nur die fehlende Zulassung kann kostspielige Folgen haben. Auch ein abgestelltes Fahrzeug ohne Versicherungsschutz bereitet im Zweifel Probleme. Wird etwa ein am Straßenrand geparktes Motorrad von einer Windböe erfasst und verletzt dabei einen Fußgänger oder beschädigt ein anderes Fahrzeug, trägt der Halter bzw. Eigentümer die Kosten für eventuelle Schäden.
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Quelle: 24auto.de