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Nächt­liches Parken erfordert Einschalten des Parklichts

Im Zuge der aktuellen Energie­spar­maß­nahmen gilt das Credo, in der Nacht auf unnötige Beleuch­tungen zu verzichten. Bei vielen Gebäuden ist das kein Problem. Doch wie verhält sich der Strom­spar­ge­danke bei parkenden Autos? Hier gibt es eine gesetz­liche Vorgabe, der man beim nächt­lichen Parken unbedingt Folge leisten sollte.

Mann schaltet beim Parken in der Nacht Abblendlicht und Parklicht an.

Parklicht als Unfallprävention

Das Online-Nachrichtenportal t-online.de weist darauf hin, dass Verkehrs­teil­nehmer beim Abstellen ihres Fahrzeugs innerhalb geschlos­sener Ortschaften das Parklicht einschalten müssen, wenn es sich um schlecht oder gar nicht beleuchtete Straßen handelt. So ist das eigene Auto auch bei Dunkelheit besser erkennbar.

Auf diese Weise kann vermieden werden, dass ein anderer Autofahrer auf das parkende Fahrzeug auffährt. Ohne einge­schal­tetem Parklicht würde den Fahrer des parkenden Fahrzeugs im Zweifel eine Teilschuld treffen, die je nach Sachschaden hohe Kosten nach sich ziehen kann. 

Verkehrs­zeichen 394

Auch wer unter einer Straßen­la­terne parkt, darf nicht zwangs­läufig auf das Parklicht verzichten. Kann doch die Beleuchtung einer Laterne irgendwann in der Nacht abgeschaltet werden. In diesem Fall ist eine solche Laterne mit dem Verkehrs­zeichen 394 gekenn­zeichnet. Man erkennt es an einem roten Ring mit weißem Rand.

Einschalt­funktion und Batterie

Das Parklicht wird bei den meisten Autos via Blinker­hebel einge­schaltet, wobei der Zündschlüssel vorher abgezogen werden muss. Ob das Parklicht auch eine ganze Nacht lang hält, hängt vom Zustand der Batterie sowie von der Licht­technik des Fahrzeugs ab. Klassische Glühbirnen verbrauchen zum Beispiel mehr Strom als moderne Leuchtdioden.

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Quelle: t-online.de