• Lesedauer:3 min Lesezeit

Der von der Politik beschlossene Tankrabatt wirft einige Fragen auf

Ab dem 1. Juni wird das Tanken in Deutschland für drei Monate deutlich günstiger. Im Rahmen des Entlas­tungs­pakets dürfen Autofahrer mit einer Senkung des Benzin­preises um rund 35 Cent pro Liter rechnen, während Diesel um circa 17 Cent pro Liter billiger wird. Warum es trotzdem nicht ratsam ist, direkt am Stichtag vollzu­tanken und weshalb man davon absehen sollte, Sprit zu bunkern, erfahren Sie hier.

Tankrabatt könnte an der Zapfsäule zu einem Ansturm führen.

Sprit-Engpass erwartet

Wie web.de berichtet, rät der Haupt­ge­schäfts­führer des Verbands Fuels und Energie (En2x), Christian Küchen, Autofahrern davon ab, bereits am 1. Juni die nächste Tankstelle anzufahren, um sich günstig mit Benzin oder Diesel zu versorgen. Grund dafür wäre die drohende Kraftstoff-Knappheit, da die Tankstellen-Betreiber aller Voraus­sicht nach versuchen würden, ihre Bestände herun­ter­zu­fahren, um möglichst wenig hoch versteu­erten Sprit, der vor dem 1. Juni einge­kauft wurde, billig weiter­ver­kaufen zu müssen. 

Appell an die Geduld

Auch der Auto Club Europa (ACE) empfiehlt Autofahren, mit dem Tanken abzuwarten, bis sich die Lage entspannt habe. Daher wäre es auch nicht ratsam, den Tank jetzt schon fast ganz leer zu fahren. Sobald sich die Sprit­preise auf einem günsti­geren Niveau einge­pendelt hätten, könne wieder beden­kenlos getankt werden.

Sprit bunkern, nein danke!

Angesichts des Tankra­batts ist die Verlo­ckung groß, Sprit zu lagern, um auf den gebun­kerten Kraft­stoff zurück­zu­greifen, wenn er später wieder teurer wird. Aller­dings dürfen in Klein­ga­ragen mit einer Größen­ordnung von bis zu 100 Quadrat­meter nur bis zu 20 Liter Benzin bzw. 200 Liter Diesel gelagert werden. Um einer möglichen Explo­si­ons­gefahr vorzu­beugen, muss der Kraft­stoff zudem in verschlos­senen, bruch­si­cheren und nicht brenn­baren Kanistern aufbe­wahrt werden.

Was beim Trans­por­tieren von Sprit im Auto zu beachten ist

Natürlich sind auch die erlaubten Mengen Kraft­stoff, die man im Auto mit sich führen darf, begrenzt. Bis zu 240 Liter sind erlaubt, müssen jedoch auf mehrere Kanister mit jeweils maximal 60 Liter verteilt werden. Darüber hinaus benötigten die Behälter eine Reservekraftstoffkanister- oder UN-Zulassung. Bei 20 Liter Sprit und mehr an Bord haben Autofahrer zudem das Verkehrs­zeichen "Verbot für Fahrzeuge mit wasser­ge­fähr­dender Ladung" zu beachten.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: web.de