Neue Verkehrsschilder
Regeln sowie Schilder im Straßenverkehr sollten Autofahrern bekannt sein. Doch seit Kurzem gibt es neue Verkehrsschilder. Welche das sind und welches Verkehrszeichen für besonders viel Aufsehen sorgt, erfahren Sie hier.
Mit dem ersten Versuch im Frühjahr 2020 eine neue Straßenverkehrsordnung einzuführen, gab es auch neue Verkehrsschilder.
Darunter ein Schild, dass sich nur im Detail von anderen bekannten Symbolen unterscheidet. Dabei handelt es sich um einen weißen Kreis, der rot umrandet ist. Auf der linken Seite ist ein roter Pkw zu sehen. Rechts befindet sich ein schwarzes Fahrrad sowie ein schwarzes Moped.
Üblicherweise kennt man das Schild als Überholverbotsschilder nur für Lkw oder Pkw. Aber auch das Verkehrszeichen mit der Kennzeichnung StVO VZ 277.1 gehört zu den Überholverbotsschildern und bedeutet: „Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge sowie Krafträder mit Beiwagen nicht überholen.“ Wird das Schild missachtet, drohen 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Weitere neue Verkehrsschilder
Neben dem Überholverbotsschild wurden auch weitere neue Verkehrsschilder eingeführt. Eines der Schilder ist der Grünpfeil für Radfahrer.
Mit diesem Verkehrszeichen gilt der Grünpfeil nur für Fahrradfahrer. Hinzukommt allerdings noch, dass die bisherige Regelung zum Grünpfeil erweitert wurde. Das einfache Grünpfeilschild gilt nun auch für Radfahrer, die von einem Radweg oder Radfahrstreifen rechts abbiegen möchten.
Ebenfalls neu ist das Schild Fahrradzone. In dieser sind nur Radfahrer sowie Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt. Für den freigegebenen Verkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Das Sinnbild Lastenfahrrad wurde eingeführt, um speziell für Lastenfahrräder Parkflächen und Ladezonen vorhalten zu können.
Auch neu ist das Verkehrszeichen Radschnellweg. So soll eine einheitliche Kennzeichnung dieser Wege möglich sein.
Ein Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen Parken ist das CarSharing-Schild. Hiermit werden allgemeine CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Raum gekennzeichnet.
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Quelle: ruhr24.de