• Lesedauer:3 min Lesezeit

Sturm­schaden am Auto

Nach dem Sturmtief „Ylenia“ erreichte auch noch „Zeynep“ Deutschland. Menschen wurden gewarnt, nicht das Haus zu verlassen. Doch was passiert, wenn das Auto Schäden durch das Unwetter und den Sturm erlitten hat? Zahlt die Versicherung?

Sturmschaden an einem Fahrzeug.

Welche Versi­cherung zahlt Sturmschäden

Ein Sturm kann etwa durch umstür­zende Bäume oder Straßen­schilder viel Schaden am Auto anrichten. Autobe­sitzer, die eine Vollkas­ko­ver­si­cherung haben, können aller­dings aufatmen, sie bekommen die Schäden von der Versi­cherung ersetzt. Aller­dings kann es sein, dass die Versi­cherung Betroffene danach in der Schadens­frei­heits­klasse zurück­stuft. Ein höherer Beitrag ist die Folge. 

Teilkas­ko­ver­si­cherte bekommen den Schaden, der durch einen Sturm entstanden ist, erst ab einer Windstärke acht erstattet. Wer einen Unfall wegen des Sturms verur­sacht, bekommt in der Regel den Schaden nur von der Vollkas­ko­ver­si­cherung ersetzt. Ist der Schaden aufgrund von herum­flie­genden Teilen entstanden, kann auch die Teilkas­ko­ver­si­cherung behilflich sein, wenn der Fahrer dies nachweisen kann.

Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden immer selbst zahlen. Grund­sätzlich ist es sinnvoll einen Blick in die Versi­che­rungs­un­ter­lagen zu werfen, um zu sehen, welche Schäden die jeweilige Versi­cherung tatsächlich übernimmt.

Wann kommt die Versi­cherung Sturm­schäden nicht auf?

Wichtig ist, dass es eine Verkehrs­si­che­rungs­pflicht gibt. Hat also ein Hausbe­sitzer Gegen­stände wie das Dach auf seinem Gelände nicht richtig gesichert, muss er für den Schaden aufkommen. Gleiches gilt für Bäume, die beispiels­weise morsch waren.

Sturm­schaden bei der Versi­cherung melden

Entdecken Fahrzeug­be­sitzer einen Schaden am Auto, sollten sie diesen der Versi­cherung unver­züglich melden. Dies geht oftmals telefo­nisch oder per E-Mail. Betroffene können dann mit ihrer Versi­cherung das weitere Vorgehen besprechen. Am besten ist es, wenn sie zuvor den Schaden dokumen­tiert haben. Fotos, die das Auto sowie die Umgebung zeigen, können dabei helfen. Sollten Zeugen gegen­wärtig gewesen sein, können auch deren Kontakt­daten helfen.

Geblitzt.de hilft bei Bußgeldbescheiden

Es gibt also eine Vielzahl an Möglich­keiten, warum man Vorwürfe aus einem Bußgeld­be­scheid und die daraus folgenden Sanktionen nicht einfach hinnehmen sollte. Und hier kommt Geblitzt.de ins Spiel. Wenn es sich bei dem Vorwurf um einen Geschwindigkeits-, Rotlicht, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- oder Handy­verstoß handelt, können Sie Ihren Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: t-online.de