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Welche Verkehrs­regeln auf Parkplätzen und in Parkhäusern zu beachten sind

Auf Parkplätzen und in Parkhäusern bewegen sich häufig viele Autos auf engstem Raum. Daher ist besondere Vorsicht oberste Priorität. Doch welche Verkehrs­regeln gelten hier? Das Nachrich­ten­portal t-online.de hat die wichtigsten gesetz­lichen Bestim­mungen zusammengefasst. 

Parkhaus mit parkenden Autos.
chaoss / shutterstock.com

Hoheits­gebiet der StVO

Grund­sätzlich gelten auch in öffent­lichen Parkhäusern und auf Parkplätzen wie die eines Super­markts die Regeln der Straßen­ver­kehrs­ordnung – selbst dann, wenn kein Hinweis­schild extra darauf aufmerksam macht. Nicht öffentlich ist eine Fläche nur dann, wenn sie ausschließlich von einem kleinen Perso­nen­kreis genutzt werden darf. 

Parkflächen als Ort des ruhenden Verkehrs

Während auf einer Straße der Verkehr fließend ist, entspricht die Fortbe­wegung auf einer Parkfläche dem ruhenden Verkehr. Hier sollten Autofahrer langsam fahren, um andere rückwärts­fah­rende oder auspar­kende Verkehrs­teil­nehmer nicht zu gefährden. Nach gängiger Recht­spre­chung ist daher eine Schritt­ge­schwin­digkeit von nicht mehr als 10 km/h einzuhalten.

Gelten im Parkhaus die Vorfahrtsregeln?

Auf der Straße hat der fließende Verkehr Priorität. Verkehrs­teil­nehmer, die aus einer Parklücke fahren wollen, müssen demnach warten, bis die Straße frei ist. Im Parkhaus hingegen muss das nicht zwangs­läufig genauso sein. Anstelle der Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregel, die dem Auto auf der Fahrspur Vorfahrt gibt, dominiert hier Paragraph 1 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung.

Dieser besagt, dass die Teilnahme am Straßen­verkehr ständige Vorsicht und gegen­seitige Rücksicht erfordert, um die Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer zu vermeiden. Die Vorfahrts­regeln spielen in Parkhäusern und auf Parkplätzen daher nur die zweite Geige.

Den Gegen­verkehr im Blick

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Markie­rungen auf den Fahrspuren in Parkhäusern lediglich der Orien­tierung dienen. Es ist in der Regel also nicht untersagt, entgegen der Pfeil­richtung zu fahren. Deshalb muss auch gerade in einem Parkhaus auf den Gegen­verkehr geachtet werden.

Die Sache mit dem Hausrecht

Neben dem Regelwerk der StVO kann der Betreiber eines Parkhauses aber auch auf sein Hausrecht pochen. Wird dieses auf Schildern eindeutig kommu­ni­ziert – und ein Fahrer verstößt dagegen –, kann der Betreiber dessen Fahrzeug abschleppen lassen. So zum Beispiel, wenn man als Mann sein Auto auf einer Parkfläche abstellt, die extra für Frauen ausge­wiesen ist.

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Quelle: t-online.de