• Lesedauer:2 min Lesezeit

Verwal­tungs­ge­richt untersagt der Stadt Düsseldorf ein Zwangsgeld für Autoposer

Autoposer machen Lärm und können Anwohner damit empfindlich stören. Wie der Nachrich­ten­sender n-tv berichtet, wollte die Stadt Düsseldorf nun einen Poser besonders hart bestrafen. Doch das dreijährige Poser-Verbot sowie die Androhung eines Zwangs­geldes bei erneuter Zuwider­handlung in Höhe von 5000 bis 10000 Euro hielten vor dem Düssel­dorfer Verwal­tungs­ge­richt nicht stand.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden

Allein­gänge verboten

Der von der Stadt beschul­digte 22-jährige Autofahrer hatte den Motor seines Mercedes AMG an einer Ampel in der Altstadt laut aufheulen lassen. Gegen das in der Folge angedrohte Zwangsgeld reichte der Mann beim Düssel­dorfer Verwal­tungs­ge­richt eine Klage ein. Mit Erfolg, da der Bußgeld­ka­talog ein solches Zwangsgeld gar nicht hergebe, so der Richter. Die Stadt könne nicht einfach neue Maßstäbe für Sanktionen im Straßen­verkehr festsetzen, ohne dabei den Vorgaben des Gesetzes Folge zu leisten. Statt­dessen wäre maximal ein Bußgeld in Höhe von 80 bis 100 Euro möglich gewesen.

Rechts­mittel nicht ausgeschöpft

Doch einen Bußgeld­be­scheid habe der Kläger laut eigener Aussage vor Gericht nie erhalten. Der Vertreter der Stadt begründete das Ausbleiben der Bußgeld­for­derung damit, dass ein Bußgeld der vorge­ge­benen Größen­ordnung in der Poser-Szene keinen Eindruck machen würde und damit wirkungslos sei.

Der Richter erwiderte, dass die Stadt ja gar nicht erst versucht hätte, den betrof­fenen Autofahrer mit einem regulären Bußgeld abzuschrecken. Da das Gericht gegen das Urteil Rechts­mittel zugelassen hat, kann die Stadt Düsseldorf gegen das Urteil noch Einspruch einlegen.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: n-tv.de