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Lassen Sie Ihren Bußgeld­be­scheid prüfen

Der Blitzer­ma­rathon 2021 ist vorbei. Doch für die fotogra­fierten Verkehrs­teil­nehmer geht das Ganze jetzt erst richtig los. Denn in den kommenden Wochen werden die Bußgeld­be­scheide langsam eintrudeln. Sechs Bundes­länder haben am europa­weiten Speed­ma­rathon, hierzu­lande eher als Blitzer­ma­rathon bekannt, teilge­nommen. Darunter sind Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Was genau Sie tun können, wenn Sie einen Bußgeld­be­scheid erhalten haben, erklären wir in diesem Artikel.

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Bilanz des Blitzer­ma­ra­thons 2021

In Thüringen wurden mit 1.749 die wenigsten Geschwin­dig­keits­ver­stöße regis­triert. Die rheinland-pfälzische Polizei stellte mit 3270 Verstößen einige mehr fest. Brandenburg zählte 5.844 Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen. Hessen hat mit mehr als 7.000 Geblitzten eine ähnliche Zahl und auch Bayern liegt mit 7.035 nicht weit entfernt. Für Bayern lässt sich zudem feststellen, dass es sich um deutlich weniger Betroffene als noch beim letzten Blitzer­ma­rathon im Jahr 2019 handelt. Da waren es 10.821 Verkehrs­teil­nehmer. Dennoch kündigt Bayern an, weiterhin verstärkt zu kontrol­lieren. Die Polizisten in Baden-Württemberg konnten 12.748 Geschwin­dig­keits­ver­stöße feststellen und sind damit Spitzen­reiter des Blitzer- bezie­hungs­weise Speed­ma­ra­thons von 2021. 287 Fahrer müssen in diesem Bundesland mit einem Fahrverbot rechnen.

Was können Sie tun, wenn Sie geblitzt wurden?

Gerade nach dem Blitzer­ma­rathon werden viele Bußgeld­be­scheide rausgehen. Aller­dings kommt es gar nicht selten vor, dass diese mangelhaft oder falsch sind. Auch stellt sich die Frage, ob nicht doch der ein oder andere mit dem Leivtec XV3 geblitzt wurde. Der Hersteller des Gerätes hat zwar die Betreiber gebeten, das Gerät wegen mangel­hafter Messungen nicht mehr zu nutzen. Verboten ist der Einsatz aber nicht. Unabhängig von diesem Blitz­gerät können aber noch viele weitere Fehler auftreten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Die Perso­nalien auf dem Bußgeld­be­scheid sind nicht richtig,
  • das Fahrzeug­kenn­zeichen oder das Akten­zeichen ist falsch,
  • die Bußgeld­be­hörde hat versäumt, den tatsäch­lichen Fahrer ausfindig zu machen,
  • Es kam zu fehler­haften Messungen,
  • der Blitzer wurde nicht richtig geeicht,
  • das Messper­sonal hat einen Fehler beim Aufbau gemacht
  • oder war nicht richtig geschult.

Diese und weitere Fehler können dazu führen, dass der Bußgeld­be­scheid erfolg­reich angefochten werden kann.

So fechten Sie Ihren Bußgeld­be­scheid an

Wenn auch Sie einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bekommen haben, ist es wichtig, schnell zu handeln. Denn legt man innerhalb von 14 Tagen keinen Einspruch ein, ist der Bußgeld­be­scheid automa­tisch rechts­kräftig. In diesem Fall muss das Bußgeld gezahlt und Punkte sowie Fahrverbote hinge­nommen werden. Möchten Sie sich gegen den Bußgeld­be­scheid wehren, muss in diesem Zeitraum Einspruch eingelegt werden. Am besten lassen Sie sich an der Stelle von einem Anwalt für Verkehrs­recht beraten. Dieser hat die Möglichkeit, in die Akten zu sehen und mögliche Fehler aufzudecken.

Bußgeld­be­scheid mit den Partner­an­wälten von Geblitzt.de anfechten

Wenn auch Sie einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten haben, nutzten Sie jetzt den Service von Geblitzt.de. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Veröf­fent­licht am 26.04.2021.