Bußgeldbescheid Verfahrenskosten und warum werden diese in Rechnung gestellt?
Wenn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, muss der Täter neben dem Bußgeld auch für die Bearbeitungsgebühren (Bußgeldbescheid Verfahrenskosten) aufkommen. Diese beträgt 5 % der Geldbuße, mindestens jedoch 25 Euro. Hinzu kommen 3,50 Euro für die Erhebung von Auslagen, die durch die Zustellung von Dokumenten anfallen. Schriftwechsel, die über den Erlass des Bußgeldbescheides hinausgehen, können weitere Gebühren für den Beschuldigten nach sich ziehen.
Kurz und knapp
Wann muss ich die Bearbeitungsgebühren nicht bezahlen?
Knapp 30 Euro sind kein Pappenstiel – wann also kommt man um die Bußgeldbescheid Verfahrenskosten herum? Der Betrag muss nicht beglichen werden, wenn der Bußgeldbescheid verjährt oder es zur Einstellung des Verfahrens kommt, da die Ihnen zur Last gelegten Vorwürfe dann nicht bewiesen werden konnten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen oder den Abstand nicht eingehalten haben, bei Rot über die Ampel oder mit dem Handy am Steuer gefahren sind. Kommt es allerdings zu einem Schuldspruch, müssen Sie auch die Bearbeitungsgebühren bezahlen – es sein denn, sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung.
Wird der Verursacher eines Verkehrsverstoßes rechtskräftig verurteilt, muss er auch für die Bearbeitungsgebühren in Höhe von mindestens 25 Euro – zuzüglich 3,50 Euro für die Erhebung von Auslagen – aufkommen.
Einspruch gegen Bußgeldvorwürfe – gewusst wann!
Wie aber verhindert der Fahrer das Bußgeld und die Bearbeitungsgebühren, nachdem er geblitzt worden ist? Neben der dreimonatigen Verjährungsfrist gibt es auch eine Reihe von Gründen, die bei einem fristgerecht erlassenen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbögen eine Anfechtung sinnvoll machen. Zum einen kann dabei der Bußgeldbescheid formelle Fehler aufweisen. Dazu gehören eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung, ein falsches Aktenzeichen, unzulässige Beweise oder wenn der Name des Beschuldigten nicht vollständig aufgeführt ist.
Wird die Identifizierung des Beschuldigten durch eine oder mehrere falsche Angaben nicht eindeutig gewährleistet, kann ein Einspruch gegen die Vorwürfe erfolgreich sein. Letzteres gilt auch bei fehlerhaften Messungen aufgrund von ungünstigen Witterungs- und Sichtverhältnissen sowie ungeschultem Polizeipersonal.
So führen falsch positionierte und nicht korrekt justierte Messanlagen oder das Blitzen mehrerer Fahrzeuge, die nebeneinander fahren, im Falle einer juristischen Anfechtung durch Rechtsanwälte nicht selten zur Vermeidung von den ansonsten fälligen Sanktionen und damit auch den Bußgeldbescheid Verfahrenskosten.
Bußgeldvorwurf erhalten? Geblitzt.de hilft schnell & direkt
Um Bußgeldvorwürfe sinnvoll anzufechten, sollten Sie anwaltlichen Beistand hinzuziehen. Diesen erhalten Sie dank der Hilfe von Geblitzt.de bei Geschwindigkeits-, Überhol- und Rotlichtverstößen sowie Handy-, Vorfahrt- und Abstandsvergehen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Bearbeitungsgebühren in einem Bußgeldbescheid, 28,50 €, 25,00 €, 3,50 €
Wikipedia: Bußgeldbescheid Verfahrenskosten