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Bußgeld­be­scheid prüfen lassen – gewusst wie!

Verstöße im Straßen­verkehr werden je nach Schwere des Vergehens mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bestraft. Doch nicht immer müssen die Sanktionen gerecht­fertigt sein. Daher gilt es stets, den Bußgeld­be­scheid prüfen zu lassen. Welche Fehler in einem Bußgeld­ver­fahren passieren können und wo man sich profes­sio­nelle juris­tische Hilfe holen kann, erfahren Sie hier.

Bußgeld­be­scheid: Einspruch einlegen? 

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Fehler­hafte Messungen

Vergehen wie Geschwin­dig­keits­ver­stöße werden mit verschie­denen Messge­räten erfasst. Damit diese einwandfrei funktio­nieren, müssen die Blitzer ordnungs­gemäß gewartet werden. Auch eine regel­mäßige Eichung der Messan­lagen ist von Bedeutung, genauso wie die Software eines Blitzers stets aktua­li­siert werden muss. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, ob die Blitzer im Rahmens ihres Einsatzes korrekt positio­niert worden sind. Über die Prüfung des Blitzer­be­scheids kann ein Anwalt für Verkehrs­recht heraus­finden, ob die Messbe­amten ihre Arbeit einwandfrei erledigt haben.

Doch selbst wenn beim Aufbau der Messan­lagen alles mit rechten Dingen zuging, sind Blitzer vor techni­schen Fehlern nicht gefeit. Diese können bei den einzelnen Herstellern und Modellen ganz unter­schied­licher Natur sein. Auch äußere Umstände wie ein hohes Verkehrs­auf­kommen, reflek­tie­rende Flächen wie das einen Verkehrs­schildes oder eine starke Sonnen­ein­strahlung können zu fehler­haften Messergeb­nissen führen.

Während letzt­ge­nannte Beispiele in erster Linie bei Tempo­ver­stößen zum Tragen kommen, kann auch bei anderen Vergehen eine Anfechtung der Vorwürfe zielführend sein. So etwa bei einem Rotlicht­verstoß, bei dem nicht berück­sichtigt wurde, dass die Gelbphase der Ampel viel zu kurz war. 

Die Sache mit dem Blitzerfoto

Sind der Fahrer bzw. die Fahrerin auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen – weil zum Beispiel das Gesicht verdeckt ist –, kann auch das zu einer erfolg­reichen Anfechtung des Bußgeld­be­scheides führen. Schließlich müssen die Vorwürfe eindeutig dem Urheber des Verkehrs­ver­stoßes zugeordnet werden können. Auch das Kfz-Kennzeichen sollte auf dem Foto gut lesbar sein.

Formale Fehler im Bußgeldbescheid

Kein Mensch ist unfehlbar – das gilt auch für die Mitar­beiter einer Bußgeld­be­hörde. Diesen können im Rahmen eines Bußgeld­ver­fahrens so manche Fehler unter­laufen. Derlei Formfehler führen nicht zwangs­läufig zur Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, können aber je nach Schwere dazu beitragen.

Ein Verkehrsrechtsanwalt prüft einen Bußgeldbescheid mit einer Lupe.

Dazu gehören ein falsches oder fehlendes Akten­zeichen und ungenaue Angaben zu Namen und Anschrift des betrof­fenen Verkehrs­teil­nehmers. Auch die Angaben zu Tatort und Tatzeit­punkt, der Hinweis auf die möglichen Sanktionen sowie eine vollständige Rechts­mit­tel­be­lehrung sollten vorhanden sein.

Verjäh­rungs­frist beachten

Wird ein Bußgeld­be­scheid nicht frist­ge­recht auf den Weg gebracht, sind die Vorwürfe verjährt. Konkret bedeute das: Wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Verkehrs­verstoß kein Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erlassen wurde, kann der Betroffene für das ihm vorge­worfene Vergehen nicht mehr belangt werden.

Diese Frist kann aller­dings auch unter­brochen werden. Sendet Ihnen die Bußgeld­stelle nämlich innerhalb der drei Monate einen Anhörungs­bogen zu, startet die Frist ab dem Zeitpunkt der Zustellung erneut. Zudem gibt es eine Reihe von weiteren verjäh­rungs­hem­menden Maßnahmen, die wir hier beim Thema Verjährung zusam­men­ge­fasst haben.

So legen Sie Einspruch gegen einen Bußgeld­be­scheid ein!

Wer ein Bußgeld, Punkte im Fahreig­nungs­re­gister oder den Entzug des Führer­scheins vermeiden will, sollte die Möglichkeit nutzen, einen Einspruch gegen die Vorwürfe einlegen. Dies ist gemäß § 67 des Gesetzes über Ordnungs­wid­rig­keiten (OWiG) möglich. Doch auch hierbei ist eine Frist zu wahren.

Spätestens zwei Wochen nach der Zustellung des Blitzer­be­scheids muss der Einspruch des Betrof­fenen schriftlich bei der Bußgeld­be­hörde einge­gangen sein – andern­falls wird der Bescheid rechts­kräftig. Fällt das Ablauf­datum der Einspruchs­frist auf ein Wochenende oder Feiertag, hat der Empfänger des Bußgeld­be­scheides für den Einspruch noch Zeit bis zum nächsten Werktag. Von einem Einspruch per E-Mail ist abzusehen, da dieser in der Regel nicht rechts­wirksam ist.

Ein Bußgeld­be­scheid sollte stets geprüft werden. Nur so können Fehler im Bußgeld­ver­fahren aufge­deckt und mögliche Sanktionen vermieden werden.

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeld­be­scheid ist vor Fehlern nicht gefeit. Ungenaue Messungen, defekte oder falsch positio­nierte sowie nicht geeichte Blitzer oder auch Form- und Verfah­rens­fehler können bei Einspruch gegen die Vorwürfe zu der Einstellung des Verfahrens führen.

Was passiert wenn ich Einspruch einlege?

Wer Einspruch gegen die Vorwürfe in einem Bußgeld­be­scheid einlegt, verhindert zunächst, dass der Bescheid rechts­kräftig wird. Ein Anwalt für Verkehrs­recht kann nun prüfen, ob das Bußgeld­ver­fahren fehlerhaft ist, um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot zu vermeiden.

Welche Begründung bei Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

Im Zuge eines Einspruchs gegen Bußgeld­vor­würfe muss keine Begründung genannt werden. Vielmehr sollte die Angabe von Gründen bewusst vermieden werden, um zunächst einen Anwalt für Verkehrs­recht Einsicht in die Bußgeldakte nehmen zu lassen, damit ein weiteres Vorgehen geplant werden kann.

Wikipedia: Bußgeld­be­scheid prüfen