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Einsicht in die Bußgeldakte

Sie wurden geblitzt und halten nun einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid in Ihren Händen? Jetzt stellt sich die Frage, wie man zur Sichtung aller Beweis­mittel kommt – schließlich sind Blitzer­fotos und Messpro­to­kolle nicht immer dem Schreiben der Behörde angefügt. Sie können nach § 49 OWiG auch in Eigen­regie Einsicht in die Bußgeldakte beantragen. Warum es in der Regel aber ratsam ist, dafür einen Anwalt zu konsul­tieren, wird im Folgenden erläutert.

Kurz und knapp

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bei welchen Verstößen erhalte ich einen Bußgeldbescheid?

Zunächst aber soll geklärt werden, welche Vergehen im Straßen­verkehr besonders häufig zu dem Erlass von Bußgeld­be­scheiden führen. An der Spitze sind unter anderem Geschwin­dig­keits­ver­stöße und das Überfahren einer roten Ampel. Aber auch Auto fahren mit dem Mobil­te­lefon in der Hand, Abstands­ver­stöße, Drängeln und rechts überholen auf der Autobahn sowie Alkohol und Drogen am Steuer, sind auf deutschen Straßen keine Seltenheit.

Nach § 49 des Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ge­setzes hat jeder Beschul­digte das Recht auf Einsicht in die Bußgeldakte – aller­dings nicht im gleichen Umfang wie ein Anwalt.


Für diese Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten gibt es je nach Schwere der Tat hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Anders verhält es sich bei Verstößen, die lediglich mit einem Verwar­nungsgeld geahndet werden. Bei solchen Delikten wie falsches Parken oder gering­fü­gigen Tempo­ver­stöße brauchen Sie nicht mit einem Bußgeld­be­scheid zu rechnen. Es sei denn, Sie bezahlen die Geldbuße nicht oder erheben Einspruch. In diesen Fällen leitet die zuständige Behörde ebenfalls ein Bußgeld­ver­fahren ein.

Bußgeld­ver­fahren – das kann ein Anwalt für Sie leisten!

Hat man nun Post von der Bußgeld­be­hörde oder Polizei erhalten, sind die eigenen Möglich­keiten der Akten­ein­sicht begrenzt. Ein juris­ti­scher Beistand hingegen hat umfang­rei­chere und leichter durch­setzbare Rechte. Darunter fällt auch der unein­ge­schränkte Zugang zu allen Beweis­stücken wie Fotos und Videos sowie die Möglichkeit des Kopierens von Original-Dokumenten. Und während Sie als Privat­person persönlich in der zustän­digen Behörde erscheinen müssen, kann sich Ihr Anwalt die Akte auch in seine Kanzlei schicken lassen.

Symbolbild - Einsicht in die Bußgeldakte


Zudem weiß ein Fachanwalt für Verkehrs­recht, nach Einsicht in die Bußgeldakte, worauf er bei den einge­sen­deten Unter­lagen achten muss. Hier können zum Beispiel Messfehler bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen aufge­deckt werden, die durch unregel­mäßige Wartung oder nicht sachgemäße Eichung aufge­treten sind. Gleiches gilt für die Messdaten eines Ampel­blitzers nach Rotlicht­ver­stößen. Auch Blitzer­fotos sind anfechtbar, wenn der Fahrer auf dem Bild nicht eindeutig identi­fi­zierbar ist. Ist guter Rat nun teuer? Nicht unbedingt. Nachstehend erfahren Sie, wo man sich profes­sionell von Anwälten helfen lassen kann.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Bußgeld­vor­würfe anfechten mit Geblitzt.de

Bei Überschrei­tungen des Tempo­limits, Rotlicht­ver­stößen sowie Abstands-, Vorfahrt-, Überhol-, Halte-, Park- und Handy­ver­gehen können Sie sich mit ihrem Bußgeld­be­scheid und Anhörungs­bogen an Geblitzt.de wenden. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. 


Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.


Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Akten­ein­sicht, Bußgeldakte einsehen, Selbst Akten­ein­sicht beantragen, Akte überprüfen, Vorwurf anfordern

Rehm Verlag: Einsicht in die Bußgeldakte