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Gefürchtete Behörde: KBA - das Kraft­fahrt Bundesamt und sein Fahreig­nungs­re­gister (FAER)

Von einem Blitzer oder der Polizei erfasste Verkehrs­ver­stöße können nicht nur zu einem Bußgeld, sondern auch zu Punkten in Flensburg und dem Entzug des Führer­scheins führen. Zuständig für das Speichern dieser Sanktionen ist das Kraft­fahrt Bundesamt (KBA) mit seinem Fahreig­nungs­re­gister (FAER).


Ab wie vielen Punkten Verkehrsteilnehmer*innen ein Fahrverbot droht, wie man Einsicht in den Punkte­stand erhalten kann, wann Punkte verjähren und ob es möglich ist, Einträge zu löschen, erfahren Sie hier.

Verkehrsschilder die zum Kraftfahrt - Bundesamt (KBA) und zum Fahreignungsregister zeigen.
Christian Horz/shutterstock.com

Aufga­ben­be­reiche des KBA

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat als Bundes­be­hörde für den deutschen Straßen­verkehr zahlreiche Funktionen. Dazu gehören unter anderem die Typge­neh­migung von Fahrzeugen und Fahrzeug­teilen, die Speicherung von Fahrzeug- und Halter­daten im Zentralen Fahrzeug­re­gister (ZFZR), von den Fahrerlaub­nissen der Führerscheinbesitzer*innen im Zentralen Fahrerlaub­nis­re­gister (ZFER) und von Fahrten­schrei­ber­karten im Zentralen Fahrten­schrei­ber­kar­ten­re­gister (FKR).


Unter Autofahrer*innen fast schon berüchtigt ist das im Volksmund gerne als Verkehrs­sün­der­datei betitelte Fahreig­nungs­re­gister (FAER), in dem gemäß der Bestim­mungen von § 28 des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes (StVG) die Daten von punkte­re­le­vanten Verkehrs­ver­stößen in Deutschland gespei­chert werden.

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Punkte bis zum Führerscheinentzug

Es gibt eine Reihe von Verkehrs­ver­stößen, die neben Bußgeldern auch mit Punkten in Flensburg geahndet werden. So können zum Beispiel Geschwin­dig­keits­ver­gehen, Rotlicht­ver­stöße sowie Handy- und Abstands­ver­gehen je nach Schwere des Verstoßes bis zu zwei Punkte im Fahreig­nungs­re­gister nach sich ziehen.


Bei insgesamt acht oder mehr Punkten ist der Führer­schein passé. Ein solcher Entzug der Fahrerlaubnis kann aber nur rechts­kräftig sein, wenn vorher die notwendige schrift­liche Ermahnung (ab vier bis fünf Punkten) und Verwarnung (ab sechs bis sieben Punkten) durch die zuständige Führer­schein­stelle erfolgt ist.


Ist jedoch die Fahrerlaubnis erst einmal entzogen, kann diese frühesten nach Ablauf von sechs Monaten neu erteilt werden, wenn der Betroffene vorher eine medizinisch-psychologische Unter­su­chung (MPU) erfolg­reich absol­viert hat.

Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Nicht jeder weiß stets über seinen Punkte­stand Bescheid. Insbe­sondere aber, wenn man kurz vor dem Entzug des Führer­scheins steht, sollte die genaue Anzahl der Punkte in Flensburg bekannt sein. Um diesbe­züglich Auskunft aus dem Fahreig­nungs­re­gister zu erhalten, gibt es eine Reihe von Möglich­keiten. So können die Punkte online, auf posta­li­schem Wege oder persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abgefragt werden.

Verjährung von Punkten

Nach einer bestimmten Zeit werden Punkte in Flensburg automa­tisch gelöscht. Die Länge der Tilgungs­frist orien­tiert sich dabei an der Schwere des Verkehrs­ver­stoßes. Wer einen Punkt wegen einer verkehrs­si­cher­heits­be­ein­träch­ti­genden Ordnungs­wid­rigkeit erhalten hat, muss zwei Jahre und sechs Monate warten. 


Im Falle einer solchen Ordnungs­wid­rigkeit mit der Sanktion von zwei Punkten beträgt die Verjäh­rungs­frist hingegen fünf Jahre, während eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis dazu führt, dass die Tilgung der dafür vorge­se­henen drei Punkte erst nach zehn Jahren erfolgt.


Im Zuge der Verjährung ist aller­dings auch die Überlie­ge­frist zu beachten. So können Verkehrs­ver­stöße, die noch im Bestands­zeitraum bereits bestehender Punkte begangen worden sind, auch dann für die Ermittlung des Gesamt­punk­te­stands relevant sein, wenn die Speicherung in Flensburg erst nach Ablauf der regulären Tilgungs­frist von den schon existie­renden Punkten erfolgt ist.


Hat der Betroffene zum Beispiel sieben Punkte auf dem Konto und ein Punkt ist wegen Verjährung am 3.04.2020 erloschen, so wird dieser aufgrund der Überlie­ge­frist noch bis zum 03.04.2021 gespei­chert. Lässt sich der Fahrer oder die Fahrerin innerhalb dieses Jahres einen weiteren Verkehrs­verstoß mit einem Punkt als Sanktion zuschulden kommen, wird der gespei­cherte und noch nicht getilgte Punkt erneut hinzuaddiert. 


Mit den insgesamt acht Punkten kann es so dann doch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Punkte abbauen – gewusst wie!

Für Fahrer*innen, die ihren Punkte­stand im Fahreig­nungs­re­gister reduzieren möchte, gibt es auch die Option, einen Punkt abzubauen. Dies ist alle fünf Jahre möglich, indem man an einem Fahreig­nungs­se­minar mit verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen und verkehrspäd­ago­gi­schen Inhalten teilnimmt. Voraus­setzung: Der Fahrer bzw. die Fahrerin darf nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto haben. Zudem belaufen sich die Kosten für das Seminar auf circa 250 bis 500 Euro.

Die im Fahreig­nungs­re­gister des Kraftfahrt-Bundesamts gespei­cherten Punkte können sowohl verjähren als auch den Betrof­fenen aktiv abgebaut werden.

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Einträge im Fahreig­nungs­re­gister können verhindert werden! Wenn auch Sie einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid wegen eines Geschwindigkeits-, Handy,- Abstands- oder Rotlicht­ver­stoßes erhalten haben, sind wir für Sie da. Gleiches gilt bei Überhol- und Vorfahrtsvergehen.


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Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. 

Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Hinter­grund: Kraft­fahrt Bundesamt (KBA)

Häufige Fragen

Was steht im KBA-Auszug?

Im Auszug aus dem Fahreig­nungs­re­gister findet der Antrag­steller die Punkte, die er für begangene Verkehrs­ver­stöße gesammelt hat, sowie die dazuge­hö­rigen Tilgungsfristen.

Was kostet eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister?

Der Antrag auf einen Auszug aus dem Fahreig­nungs­re­gister ist für den Führer­schein­in­haber beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenfrei. Dritt­an­bieter verlangen in der Regel eine Gebühr.

Wie lange dauert ein Auszug aus dem Fahreignungsregister?

Den Auszug aus dem Fahreig­nungs­re­gister beim Kraftfahrt-Bundesamt erhält man sowohl bei einem digitalen Antrag als auch im Zuge eines Antrags auf dem Postweg in der Regel nach zwei bis drei Wochen.