Gefürchtete Behörde: KBA - das Kraftfahrt Bundesamt und sein Fahreignungsregister (FAER)
Von einem Blitzer oder der Polizei erfasste Verkehrsverstöße können nicht nur zu einem Bußgeld, sondern auch zu Punkten in Flensburg und dem Entzug des Führerscheins führen. Zuständig für das Speichern dieser Sanktionen ist das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) mit seinem Fahreignungsregister (FAER).
Ab wie vielen Punkten Verkehrsteilnehmer*innen ein Fahrverbot droht, wie man Einsicht in den Punktestand erhalten kann, wann Punkte verjähren und ob es möglich ist, Einträge zu löschen, erfahren Sie hier.
Aufgabenbereiche des KBA
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat als Bundesbehörde für den deutschen Straßenverkehr zahlreiche Funktionen. Dazu gehören unter anderem die Typgenehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die Speicherung von Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR), von den Fahrerlaubnissen der Führerscheinbesitzer*innen im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) und von Fahrtenschreiberkarten im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister (FKR).
Unter Autofahrer*innen fast schon berüchtigt ist das im Volksmund gerne als Verkehrssünderdatei betitelte Fahreignungsregister (FAER), in dem gemäß der Bestimmungen von § 28 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Daten von punkterelevanten Verkehrsverstößen in Deutschland gespeichert werden.
Punkte bis zum Führerscheinentzug
Es gibt eine Reihe von Verkehrsverstößen, die neben Bußgeldern auch mit Punkten in Flensburg geahndet werden. So können zum Beispiel Geschwindigkeitsvergehen, Rotlichtverstöße sowie Handy- und Abstandsvergehen je nach Schwere des Verstoßes bis zu zwei Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen.
Bei insgesamt acht oder mehr Punkten ist der Führerschein passé. Ein solcher Entzug der Fahrerlaubnis kann aber nur rechtskräftig sein, wenn vorher die notwendige schriftliche Ermahnung (ab vier bis fünf Punkten) und Verwarnung (ab sechs bis sieben Punkten) durch die zuständige Führerscheinstelle erfolgt ist.
Ist jedoch die Fahrerlaubnis erst einmal entzogen, kann diese frühesten nach Ablauf von sechs Monaten neu erteilt werden, wenn der Betroffene vorher eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolviert hat.
Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Nicht jeder weiß stets über seinen Punktestand Bescheid. Insbesondere aber, wenn man kurz vor dem Entzug des Führerscheins steht, sollte die genaue Anzahl der Punkte in Flensburg bekannt sein. Um diesbezüglich Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu erhalten, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. So können die Punkte online, auf postalischem Wege oder persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abgefragt werden.
Verjährung von Punkten
Nach einer bestimmten Zeit werden Punkte in Flensburg automatisch gelöscht. Die Länge der Tilgungsfrist orientiert sich dabei an der Schwere des Verkehrsverstoßes. Wer einen Punkt wegen einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit erhalten hat, muss zwei Jahre und sechs Monate warten.
Im Falle einer solchen Ordnungswidrigkeit mit der Sanktion von zwei Punkten beträgt die Verjährungsfrist hingegen fünf Jahre, während eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis dazu führt, dass die Tilgung der dafür vorgesehenen drei Punkte erst nach zehn Jahren erfolgt.
Im Zuge der Verjährung ist allerdings auch die Überliegefrist zu beachten. So können Verkehrsverstöße, die noch im Bestandszeitraum bereits bestehender Punkte begangen worden sind, auch dann für die Ermittlung des Gesamtpunktestands relevant sein, wenn die Speicherung in Flensburg erst nach Ablauf der regulären Tilgungsfrist von den schon existierenden Punkten erfolgt ist.
Hat der Betroffene zum Beispiel sieben Punkte auf dem Konto und ein Punkt ist wegen Verjährung am 3.04.2020 erloschen, so wird dieser aufgrund der Überliegefrist noch bis zum 03.04.2021 gespeichert. Lässt sich der Fahrer oder die Fahrerin innerhalb dieses Jahres einen weiteren Verkehrsverstoß mit einem Punkt als Sanktion zuschulden kommen, wird der gespeicherte und noch nicht getilgte Punkt erneut hinzuaddiert.
Mit den insgesamt acht Punkten kann es so dann doch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Punkte abbauen – gewusst wie!
Für Fahrer*innen, die ihren Punktestand im Fahreignungsregister reduzieren möchte, gibt es auch die Option, einen Punkt abzubauen. Dies ist alle fünf Jahre möglich, indem man an einem Fahreignungsseminar mit verkehrspsychologischen und verkehrspädagogischen Inhalten teilnimmt. Voraussetzung: Der Fahrer bzw. die Fahrerin darf nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto haben. Zudem belaufen sich die Kosten für das Seminar auf circa 250 bis 500 Euro.
Die im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts gespeicherten Punkte können sowohl verjähren als auch den Betroffenen aktiv abgebaut werden.
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Hintergrund: Kraftfahrt Bundesamt (KBA)