Wo hört nach einem Tempolimit-Schild die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder auf?
Im Straßenverkehr wird ein Tempolimit mittels Schildern klar kommuniziert, um dem Autofahrer zu signalisieren, dass er auf dem folgenden Streckenabschnitt runter vom Gas gehen muss. Doch wann wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben? Der ADAC hat sich die Sache einmal genauer angeschaut.
Bitte Aufhebungszeichen beachten!
Viele Verkehrsteilnehmer gehen davon aus, dass das Tempolimit an der nächsten Kreuzung, Einmündung oder Autobahnausfahrt automatisch endet. Doch die Juristen des ADAC halten dagegen: So endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) bzw. innerorts am Ortsausgangsschild.
Wenn jedoch ein ortsunkundiger Autofahrer nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert, kann man ihm, so der ADAC, auch keinen Geschwindigkeitsverstoß zur Last legen, da die Verbotsschilder in der Regel nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden. Um jedoch die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, fordert der Automobil-Club die Wiederholung von Verkehrszeichen nach Einmündungen und Kreuzungen an Streckenabschnitten, die von vielen ortsfremden Verkehrsteilnehmern befahren werden.
Sonderfall Baustelle
Anders verhält es sich mit Gefahrenstellen wie einer Baustelle. In diesem Fall benötigt das Tempolimit kein Aufhebungsschild, welches das Ende der angezeigten Gefahrenstelle markiert. Dennoch muss sich der Autofahrer sicher sein, dass er die Baustelle tatsächlich passiert hat, bevor er wieder schneller fährt.
Ähnlich verhält es sich bei einer, zur Verkehrsberuhigung an einer Kreuzung mit erhöhter Unfallgefahr errichteten, Bodenwelle. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 7 U 104/19) endet die Gefahr stets hinter der Bodenwelle und der gefährlichen Kreuzung, wenn in der Folge keine weiteren Bodenwellen mehr angezeigt oder sichtbar sind. Dann darf der Kraftfahrer seine Fahrt mit der ursprünglich zulässigen Geschwindigkeit fortsetzen.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: adac.de