Vorschriften und Bußgelder im Rahmen einer Tempo-30-Zone
Tempo-30-Zonen dienen in Deutschland seit rund 20 Jahren der Beruhigung des Straßenverkehrs in dicht besiedelten Wohngebieten. Auf diese Weise sollen Unfälle von Autos mit Fußgängern und Radfahrern verhindert werden. Doch welche rechtlichen Vorgaben liegen einer Tempo-30-Zone zugrunde und was droht Autofahren, wenn sie die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten?
Voraussetzungen für die Errichtung von Tempo-30-Zonen
Gemäß Paragraf 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Tempo-30-Zonen nur abseits des überörtlichen Verkehrs, also nicht auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen errichtet werden. Zudem sind Straßen tabu, auf denen es Ampeln, Mittellinien und benutzungspflichtige Radwege gibt.
Darüber hinaus können bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, um die beabsichtigte Geschwindigkeitsreduzierung der Verkehrsteilnehmer herbeizuführen. Den Beginn einer Tempo-30-Zone markiert das Verkehrszeichen 274.1, während auf das Ende einer solchen Zone das Zeichen 274.2 hinweist.
Noch etwas drastischer sind die Maßnahmen im sogenannten verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1). Hier dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, die laut aktueller Rechtsprechung maximal 10 km/h beträgt. Fußgänger und Fahrzeuge sind gleichberechtigt und müssen gegenseitig aufeinander achtgeben.
Was kostet es, in einer Tempo-30-Zone geblitzt zu werden?
Dass man in einer Tempo-30-Zone ein höheres Bußgeld zahlen muss als auf normalen Straßen, ist nur ein Gerücht. Stattdessen kostet ein Geschwindigkeitsverstoß genauso viel wie im Falle eines Tempovergehens auf anderen innerörtlichen Straßen. In beiden Fällen würden für die Geschwindigkeitsüberschreitung eines Autos oder Motorrads in Höhe von zum Beispiel 25 km/h ein Bußgeld von 115 Euro sowie ein Punkt in Flensburg anfallen.
Bußgeldkatalog 30er- Zone für Pkw und Motorrad
Bußgeldkatalog 30er- Zone für Pkw über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger
Bußgeldkatalog 30er-Zone für Lkw & Omnibusse
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Quelle: adac.de