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Wer beim Parken die Straße blockiert, muss mit scharfen Sanktionen rechnen

Falsch­parken ist kein Kavaliers­delikt. Insbe­sondere dann, wenn man die Straße für Rettungs­fahr­zeuge blockiert. Aber auch ohne diesen Worst Case kann der Parkverstoß ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen. Der WDR hat das Thema „Falsch­parken und die Folgen“ einmal genauer unter die Lupe genommen.

Zwei Fahrzeuge parken in zweiter Reihe. Ein Fahrzeug wird dabei zugeparkt.

Bußgelder und Punkte für Parkverstöße

Parken im Halte­verbot gilt als Ordnungs­wid­rigkeit und wird mit einem Verwar­nungsgeld von mindestens 25 Euro bestraft. Behindert man dabei andere Verkehrs­teil­nehmer, fallen bereits 40 Euro an. Wer verbots­widrig auf dem Geh- und Radweg parkt, muss mit einer Zahlungs­auf­for­derung in Höhe von 55 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Parkt man unzulässig in zweiter Reihe und es kommt zu einem Unfall mit Sachbe­schä­digung, erhält der Verur­sacher ebenfalls einen Punkt im Fahreig­nungs­re­gister und hat ein Bußgeld in Höhe von 110 Euro zu entrichten. Eine Übersicht über die komplette Bandbreite der Sanktionen finden Sie hier:

Bußgeld­ka­talog Parkverstöße

In folgender Tabelle finden Sie die aktuellen Sanktionen:

Bußgeld­ta­belle Falschparken

Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e)
An einer engen oder unüber­sicht­lichen Straßen­stelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt  Parken  35 € 
… mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h  55 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h mit Behin­derung und Rettungs­fahrzeug im Einsatz behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist  Parken im Halteverbot  25 € 
… mit Behinderung  40 € 
… länger als 1 h  40 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  50 € 
Verbots­widrig auf einem Geh- und Radweg  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  80 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  100€  1 Punkt 
Vor oder in amtlich gekenn­zeich­neten Feuer­wehr­zu­fahrten geparkt  Parken  55 € 
… dadurch Rettungs­fahrzeug behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt  Parken  10 € 
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  90 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  110 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min.  85 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min. mit Behinderung  90 €  1 Punkt 
Im Fahrraum von Schie­nen­fahr­zeugen geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Halte­stelle), 245 (Busson­der­fahr­streifen), 299  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
… länger als 3 h  70 € 
… länger als 3 h mit Behinderung  80 € 
… länger als 3 h mit Gefährdung  80 € 
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung  100 € 
An einer abgelau­fenen Parkuhr, ohne vorge­schriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchst­park­dauer geparkt  Parken  20 € 
… Ablauf bis zu 30 min.  20 € 
… Ablauf bis zu 1 h  25 € 
… bis zu 2 h  30 € 
… bis zu 3 h  35 € 
… länger als 3 h  40 € 
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrs­verbot dort geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… länger als 3 Stunden  70 € 
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabelle für Halte­ver­stöße .

Wenn Falsch­parken lebens­ge­fährlich wird

Aus einer Ordnungs­wid­rigkeit kann schnell eine Straftat werden, wenn das Falsch­parken zum Blockieren von Rettungs­fahr­zeugen wie Kranken­wagen und Feuer­wehr­autos führt. Bleibt dieser Verstoß ohne Folgen, muss der Betroffene 100 Euro zahlen und erhält einen Punkt.

Wenn aber dadurch ein Mensch gesund­heitlich zu Schaden kommt oder sogar stirbt, kann es passieren, dass sich der Falsch­parker vor Gericht wegen fahrläs­siger Tötung verant­worten muss. Gerade bestimmte Einfahrten wie Feuer­wehr­zu­fahrten müssen daher unbedingt freige­halten werden.

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: wdr.de