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Abgeord­neter und Automo­bilclub klagen gegen die Stadt München

Ein Mann der Tat! Der Landtags­ab­ge­ordnete Robert Branne­kämper von der CSU wehrt sich gegen das Diesel­fahr­verbot in München und reicht Klage gegen die Stadt ein – soll doch ab Februar 2023 für Diesel­fahr­zeuge mit der Schad­stoff­klasse Euro 4 und ab Oktober 2023 für Diesel mit Euro 5 ein Fahrverbot für den Mittleren Ring in München und innerhalb des Mittleren Rings in Kraft treten.

Fahrzeuge in München im Stau. In 2023 soll nun das Diesfahrverbot in Kraft treten. Ein Landtagsabgeordneter klagt nun dagegen.
Andreas Krumwiede / shutterstock.com

Ein Akt der Enteignung?

Im Gespräch mit „Bild“ sagt Branne­kämper, der im Besitz eines Land Rover Discovery ist: „Ich nutze den Wagen für Famili­en­fahrten, für lange Dienst­reisen und Urlaubs­fahrten. Das Auto ist noch absolut in gutem Zustand, ich wollte damit mindestens noch 100000 Kilometer fahren.“ Da das Fahrzeug jedoch der Schad­stoff­klasse 5 angehört, müsste der Politiker den Wagen ab Oktober 2023 von der Straße schaffen.

Für Branne­kämper gleicht die Maßnahme der Stadt daher, „einer Enteignung von Tausenden Autofahrern und Verschwendung von Volks­ver­mögen.“ Zudem wäre es weder ökolo­gisch, wenn sich Zehntau­sende Bürger neue Fahrzeuge anschaffen müssten, noch könnten sich alle Betrof­fenen mal eben ein solches kaufen.

Automo­bilclub macht sich für Verbraucher stark

Branne­kämper zur Seite steht Michael Haberland (54) in seiner Funktion als Präsident des Automo­bil­clubs „Mobil in Deutschland e.V.“. Für diesen ist das Fahrverbot in der bayeri­schen Landes­haupt­stadt vollkommen unver­hält­nis­mäßig: „Die Werte an den Messsta­tionen sinken überall konti­nu­ierlich. Im aktuellen Quartal sind absolut alle Messwerte im grünen Bereich.“ Die Stadt aber, so Haberland, würde die sinkende Tendenz der Werte einfach ausblenden. Die von dem Fahrverbot im Raum München rund 140.000 betrof­fenen Autofahrer hätten das Nachsehen.

Die Stadt München hält dagegen, dass man gar keine andere Wahl gehabt hätte, da das Fahrverbot die Folge einer Klage des Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Deutschen Umwelt­hilfe (DUH) sei. Würde man den Vorgaben nicht nachkommen, hätten Geldbußen in Millio­nenhöhe fällig werden können.

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Quelle: bild.de