Neue Regelungen in Deutschland für Autofahrer ab 2023
Autofahrer aufgepasst! Im kommenden Jahr gibt es als Straßenverkehrsteilnehmer einiges zu beachten. So wird die neue TÜV-Plakette Pflicht, der Führerschein muss unter Umständen umgetauscht werden und bei den Prämien für Elektroautos hat der Verbraucher das Nachsehen. BR24 und CHIP haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Welche Geburtsjahrgänge den neuen EU-Führerschein benötigen
Autofahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch im Besitz des Papierführerscheins sind, müssen diesen bis zum 19. Januar 2023 gegen den einheitlichen Kartenführerschein der EU eintauschen. Dafür muss man einen Termin bei der örtlichen Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt vereinbaren.
Mitgebracht werden muss der alte Führerschein und ein biometrisches Foto. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 25 Euro. Wer ohne den neuen Führerschein fährt und dabei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
Aus rosa wird orange: Die neue TÜV-Plakette
Alle Autofahrer, die noch die rosa TÜV-Plakette an ihrem Fahrzeug kleben haben, müssen sich in 2023 die orangefarbene Plakette zulegen. In welchem Monat die neue Hauptuntersuchung ansteht, kann man der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen oder der Zahl in der 12-Uhr-Position auf der rosa Plakette. Ein nicht TÜV-geprüftes Fahrzeug kann sogar zu einem Punkt im Fahreignungsregister führen.
Übrigens: Zu einem vorschriftsmäßig ausgestatteten Fahrzeug gehören ab nächstem Jahr auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbandskasten. Bis zum 31. Januar sollte man sich die Corona-Schutzmasken angeschafft haben.
E-Auto-Prämie auf absteigendem Ast
2023 kann zudem an den Geldbeutel des Verbrauchers gehen. Während die Kfz-Versicherungen aller Voraussicht nach für manche Typenklassen teurer werden, wird die staatliche Förderung für E-Autos heruntergefahren. Elektroautos mit einem Kaufpreis von bis zu 40.000 Euro sollen künftig nicht mehr mit bis zu 6.000 Euro, sondern nur noch mit maximal 4.500 Euro gefördert werden.
Bei Fahrzeugen, die bis 65.000 Euro kosten, wird die Subvention von 5.000 auf 2.000 verringert. Wer sich ein Auto mit Plug-in-Hybrid anschaffen möchte, erhält 2023 sogar gar keinen Zuschuss mehr.
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