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Neue Regelungen in Deutschland für Autofahrer ab 2023 

Autofahrer aufge­passt! Im kommenden Jahr gibt es als Straßen­ver­kehrs­teil­nehmer einiges zu beachten. So wird die neue TÜV-Plakette Pflicht, der Führer­schein muss unter Umständen umgetauscht werden und bei den Prämien für Elektro­autos hat der Verbraucher das Nachsehen. BR24 und CHIP haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Person drückt den Startknopf in einem Auto für das Jahr 2023.
Jo Panuwat D / shutterstock.com

Welche Geburts­jahr­gänge den neuen EU-Führerschein benötigen

Autofahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch im Besitz des Papier­füh­rer­scheins sind, müssen diesen bis zum 19. Januar 2023 gegen den einheit­lichen Karten­füh­rer­schein der EU eintau­schen. Dafür muss man einen Termin bei der örtlichen Führer­schein­stelle oder dem Bürgeramt vereinbaren.

Mitge­bracht werden muss der alte Führer­schein und ein biome­tri­sches Foto. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 25 Euro. Wer ohne den neuen Führer­schein fährt und dabei erwischt wird, muss mit einem Verwar­nungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

Aus rosa wird orange: Die neue TÜV-Plakette

Alle Autofahrer, die noch die rosa TÜV-Plakette an ihrem Fahrzeug kleben haben, müssen sich in 2023 die orange­farbene Plakette zulegen. In welchem Monat die neue Haupt­un­ter­su­chung ansteht, kann man der Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil I entnehmen oder der Zahl in der 12-Uhr-Position auf der rosa Plakette. Ein nicht TÜV-geprüftes Fahrzeug kann sogar zu einem Punkt im Fahreig­nungs­re­gister führen.

Übrigens: Zu einem vorschrifts­mäßig ausge­stat­teten Fahrzeug gehören ab nächstem Jahr auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbands­kasten. Bis zum 31. Januar sollte man sich die Corona-Schutzmasken angeschafft haben.

E-Auto-Prämie auf abstei­gendem Ast

2023 kann zudem an den Geldbeutel des Verbrau­chers gehen. Während die Kfz-Versicherungen aller Voraus­sicht nach für manche Typen­klassen teurer werden, wird die staat­liche Förderung für E-Autos herun­ter­ge­fahren. Elektro­autos mit einem Kaufpreis von bis zu 40.000 Euro sollen künftig nicht mehr mit bis zu 6.000 Euro, sondern nur noch mit maximal 4.500 Euro gefördert werden.

Bei Fahrzeugen, die bis 65.000 Euro kosten, wird die Subvention von 5.000 auf 2.000 verringert. Wer sich ein Auto mit Plug-in-Hybrid anschaffen möchte, erhält 2023 sogar gar keinen Zuschuss mehr.

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Quellen: br.de , chip.de