Die Europäische Union hat eine Reform der Führerscheinrichtlinien im Visier
Die EU schraubt derzeit am Fahrerlaubnisrecht und will bereits in diesem Jahr eine neue Führerscheinrichtlinie für Bürger der Europäischen Union verabschieden. Laut Informationen des ADAC wird es Änderungen beim Pkw-Führerschein geben sowie bei der Führerscheinprüfung.
Wohnmobile bis 4,25 Tonnen mit Klasse B
Bislang dürfen Inhaber der Führerscheinklasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren. Diese Einschränkung schließt das Fahren mit den meisten Wohnmobilen aus. Die von der EU geplante Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen würde das ändern.
Anerkennung von B196 auch im Ausland
Wer hierzulande im Besitz eines Pkw-Führerscheins ist, kann diesen auf den Führerschein B196 erweitern, um ausschließlich in Deutschland mit Leichtkrafträdern bis 125 cm³ zu fahren. Im Zuge der EU-Führerscheinreform könnte man auch im Ausland mit einem 125er-Motorrad auf den Straßen unterwegs sein.
Führerschein für Lkw und Busse bereits mit 18 Jahren
Eine weitere Neuerung wäre, dass das Mindestalter für Lkw- oder Busführerscheine auf 18 Jahre herabgesetzt wird. Kann man doch in Deutschland einen Führerschein der Klasse C für Lkw aktuell erst mit 21 Jahren und eine Führerschein D für Busse erst mit 24 Jahren erwerben.
Digitaler Führerschein 2.0
Nachdem sich der digitale Führerschein in 2021 nicht durchsetzen konnte, will die EU nun einen neuen Anlauf wagen. Dieser soll ermöglichen, dass man bei einer Polizeikontrolle oder bei der Autovermietung einfach die entsprechende App auf dem Smartphone vorzeigt. Außerdem soll ein QR-Code den heutigen Chips ersetzen, um den Führerschein fälschungssicherer zu machen.
Änderungen bei der Führerscheinprüfung
Zukünftig soll es auch möglich sein, die theoretische und praktische Führerscheinprüfung in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der EU zu absolvieren. Zudem ist im Gespräch, dass Fahrschüler die praktische Ausbildung erst nach erfolgreicher theoretischer Prüfung angehen sollen. Auch könnte die praktische Fahrprüfung bereits in diesem Jahr teilweise in Simulatoren abgenommen werden. Zwecks Unfallprävention ist zudem ein verpflichtender Auffrischungskurs nach einem Jahr angedacht.
Vereinheitlichung der Fahrverbotsdauer
Kommt es in einem EU-Land nach einem Verstoß im Straßenverkehr zum Führerscheinentzug, soll die Sanktion für den betroffenen Fahrer vereinheitlicht werden und über die Landesgrenzen hinweg gelten. Auch wird angestrebt, das Punktesystem der verschiedenen Länder sowie die Grenzwerte bei Alkohol- und Drogenkonsum auf einen Nenner zu bringen. Zudem hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, die Führerscheindaten aller EU-Bürger in einer europaweiten Datenbank zu speichern.
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Quelle: adac.de