Darum ist die Verwendung einer Smartwatch beim Fahren keine gute Idee
Dass man beim Autofahrern die Finger vom Handy lassen sollte, ist hinlänglich bekannt. Aber wie verhält es sich mit einer Smartwatch am Handgelenk des Autofahrers? Der ADAC hat in einem YouTube-Video die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Nur passive Nutzung der Smartwatch erlaubt
Da eine Smartwatch mit den Funktionen eines Mobiltelefons aufwarten kann, ist sie bei der Benutzung im Straßenverkehr laut ADAC als elektronisches Gerät dem Handy gleichgestellt. Folglich darf der Fahrer mit der Smartwatch am Steuer nur mit einer Freisprechanlage telefonieren.
Auch das Schreiben und Lesen von Textnachrichten ist lediglich gestattet, wenn die Sprach- oder Vorlesefunktion aktiviert ist. Ein flüchtiger Blick auf die Uhrzeit ist jedoch erlaubt, solange das Verkehrsgeschehen weiterhin im Blick behalten wird.
Video vom ADAC zur Smartwatch
100 Euro und ein Punkt in Flensburg
Wer gegen die Regeln verstößt, also Nachrichten während der Fahrt liest oder telefoniert, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert werden. Bei Gefährdung und Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 200 Euro, aus dem einen Punkt werden zwei und dazu gesellt sich ein Monat Fahrverbot.
Kommt es infolge der Smartwatch-Nutzung zu einem Unfall mit Personenschaden, droht neben einer Geldbuße sogar eine Freiheitsstrafe. Daher sollte man die Smartwatch wie auch das Handy nur dann in vollem Umfang nutzen, wenn man mit ausgeschaltetem Motor am Straßenrand parkt.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: ADAC auf YouTube