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Wer sein Auto nicht ordnungs­gemäß parkt, riskiert nicht nur Knöllchen oder Bußgeld. Das Fahrzeug kann auch abgeschleppt werden. Dann wird das falsch geparkte Auto zu einer teuren Angele­genheit. Das gilt vor allem, wenn es zu Behin­derung für andere Verkehrs­teil­nehmer, Polizei oder Feuerwehr wird. Was beim Parken zu beachten ist oder was Park-Mythen sind, lesen Sie hier.

Strafzettel? So vermeiden Sie beim Parken weitere
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Was muss beim Parken beachtet werden

Wer beim Einparken auf einem markierten Platz auf der Linie, oder sogar über der Linie steht, riskiert ein Bußgeld oder auch abgeschleppt zu werden, wenn man eine Gefahr für andere darstellt. Laut der Deutschen Umwelt­hilfe (DUH) verun­glücken ca. 10.000 Menschen jährlich in Deutschland bei Verkehrs­un­fällen mit parkenden Autos. Wer auch längere Zeit ordnungs­widrig parkt, muss nach dem ersten Straf­zettel, der laut des Bußgeld­ka­talogs zwischen 10 und 100 Euro liegen kann, auch mit weiterer solcher „Knöllchen“ rechnen.

Richtig auf der Straße parken

Nach ständigem Suchen hat man endlich einen Parkplatz erspäht. Meist erst zu spät und man ist ein paar Meter daran vorbei. Nahe liegend wäre jetzt, den Beifahrer zu bitten auszu­steigen, um die Lücke freizu­halten. Was im ersten Moment als eine gute Idee erscheint, kann jedoch zu einem weiteren Knöllchen führen. Hier gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst und eine Parklücke darf nicht freige­halten werden, sondern kann von jedem Fahrzeug besetzt werden, welches ihn zuerst erreicht. Sollte man dennoch einen Parkplatz gefunden haben, und feststellen, dass der Parkschein­au­tomat defekt sein sollte, meinen viele Fahrer, dass man durch das benutzten einer Parkscheibe kostenlos parken kann. Doch Vorsicht: Der Fahrer ist in solchen Fällen verpflichtet, die Umgebung nach weiteren intakten Automaten abzusuchen. Sollte es keine weiteren Automaten geben, darf die Höchst­park­dauer, die auf dem Automaten angegeben ist, kostenfrei geparkt werden. Zudem wäre es laut einem Bericht der Redaktion „Brisant“, ratsam ein Bild von der „Defekt“-Anzeige zu machen.

Beschil­derung auf Parkplätzen richtig deuten

Es herrscht immer wieder viel Verwirrung, wenn es darum geht, ob man sich auf einen Eltern-, Frauen- oder Elektro-Parkplatz stellen darf. Bei nicht privaten Parkhäusern und Parkplätzen sind die ersten zwei Instanzen als eine Bitte zu verstehen. Sie dienen der Entlastung von Eltern mit Klein­kindern und laut der Bild sollen sie Frauen vor Gewalt, Übergriffen oder Überfällen schützen. Jedoch ist es keine Ordnungs­wid­rigkeit, sein Auto dennoch dort abzustellen. Dies ist jedoch anders bei privaten Parkhäusern und Parkplätzen, wie bei einem Super­markt. Es könnte der Fall sein, dass man mit dem Parken eines Fahrzeuges auf so einer Fläche gegen die Hausregeln verstößt. Bei Parkplätzen, die ausge­schildert sind für Elektro­fahr­zeuge, gilt es, sowohl bei privaten auch wie öffent­lichen Parkmög­lich­keiten, als Ordnungs­wid­rigkeit dort mit einem nicht elektri­schen Auto zu parken. Genauso verstößt man gegen die Hausregeln, wenn man auf Flächen vor einem Geschäft parkt, die nur für Kunden ausge­schildert sind. Die gelten meist nur für die Dauer des Einkaufes. Länger Parken wäre verboten.

Gilt immer die StVO

Ein weiteres Schild, welches immer wieder zu brenz­lichen Situa­tionen führt: „Hier gilt die Straßen­ver­kehrs­ordnung“. Ein Irrglaube und viele nehmen an, dass damit die Rechts-vor-Links-Regel auf den Parkplätzen gelten. Das ist jedoch nicht der Fall. Der ADAC, weist darauf hin, dass Autofahrer und Autofah­re­rinnen am besten aufein­ander Rücksicht nehmen und sich mitein­ander verstän­digen, wenn es um die Vorfahrt geht.

Weitere Fettnäpfchen

Als Fahrer kurz in zweiter Reihe anzuhalten oder falsch zu parken soll sich gut überlegt sein. Viele Fahrer nutzen beispiel­weise in solchen Situa­tionen Warnblinker, um zu signa­li­sieren, dass man gleich wieder da ist. Dafür sind diese aber nicht gedacht. Deshalb kann das Nutzen der Warnblinker außerhalb von Gefah­ren­stellen zu einem weiteren Bußgeld führen. Wenn der Zwischen­stopp nicht länger als 3 Minuten dauert, kann angehalten werden – jedoch ohne, dass Warnblinker notwendig sind. Genauso darf nur am rechten Fahrstreifen geparkt werden. Ausnahmen gelten nur in Einbahn­straßen, wenn auf der rechten Seite Schienen sind oder durch das Parken auf der linken Seite ein gefähr­liches Manöver verhindert wird. Zudem kann man sich seit 2019, laut des Bundes­ge­richtshofs, mit dem Argument, es habe jemand anderes als der Fahrer das Fahrzeug falsch geparkt, nicht mehr ausreden. Wenn der Halter des Fahrzeuges sich weigert den Fahrer zu nennen oder es nicht weiß, bleibt es an ihm es zu bezahlen.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

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Quellen: adac.de, bild.de, duh.de, mdr.de