Bußgeld Einspruch einlegen bei Verkehrsvergehen

Bei Verstößen im Straßen­verkehr wie Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen, Abstands-, Rotlicht- und Handy­ver­gehen drohen nicht nur Punkte in Flensburg und Führer­schein­entzug, sondern auch ein Bußgeld. Dieses kann – je nach Schwere des Vergehens – auch im hohen dreistel­ligen Bereich ausfallen und damit ordentlich an den Geldbeutel gehen. Wann und wie Sie bei Bußgeld­vor­würfen Einspruch einlegen können, um diese prüfen zu lassen, soll im Folgenden ausführlich erläutert werden.

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Geschwin­dig­keits­verstoß: Der Bußgeld-Klassiker

Auf der Autobahn im falschen Moment aufs Gaspedal getreten oder im Stadt­verkehr die Tempo 30 Zone übersehen – und schon werden Sie geblitzt und bekommen Post von der Bußgeld­stelle. Fahrverbot und Punkte fallen dabei ebenso schnell an wie saftige Bußgelder. Hier einige Beispiele aus dem Bußgeld­ka­talog, die belegen, dass man mit einem Einspruch gegen die Bußgeld­vor­würfe viel Geld sparen kann:

  • Bei Überschreitung der zuläs­sigen Höchst­ge­schwin­digkeit reicht die Spanne für Perso­nen­kraft­wagen und Motor­räder außerhalb geschlos­sener Ortschaften von 60 Euro bis 700 Euro, innerhalb geschlos­sener Ortschaften von 70 Euro bis 800 Euro.
  • Dasselbe gilt für Lastkraft­wagen und Omnibusse, die aller­dings im Verhältnis zu Pkw und Motor­rädern schon bei gerin­gerer Überschreitung der zuläs­sigen Höchst­ge­schwin­digkeit zur Kasse gebeten werden.
  • Spezi­fische Verkehrs­si­tua­tionen wie nicht angepasstes Tempo bei Gefah­ren­stellen, Bahnüber­gängen oder bei Gefährdung von Passanten schlagen ebenfalls deutlich ins Kontor des Fahrers. Bis zu 760 Euro müssen Sie sogar zahlen, wenn Sie innerhalb geschlos­sener Ortschaften die festge­setzte Höchst­ge­schwin­digkeit bei Sicht­weite unter 50 m im Falle von Nebel, Schneefall oder Regen überschritten haben.

Rotlicht­ver­stöße, Abstands­ver­gehen & Handy am Steuer

Auch wer bei Rot über die Ampel fährt, läuft nicht nur Gefahr seinen Führer­schein zu verlieren, sondern ist auch in Bezug auf das Bußgeld auf Hilfe angewiesen – schließlich kommt ein Rotlicht­ver­gehen auf deutschen Straßen den Verur­sacher teuer zu stehen. Neben ein bis zwei Punkten in Flensburg und einem monate­langen Entzug des Führer­scheins können je nach Dauer der Rotphase während des Verstoßes sowie einer möglichen Gefährdung oder Sachbe­schä­digung 90 Euro bis 360 Euro Bußgeld anstehen.

Bei Abstands­ver­stößen kann das Bußgeld sogar bis zu 400 Euro hoch sein, wenn Sie mit einer Geschwin­digkeit von mehr als 130 km/h unterwegs sind und dabei der Abstand zum Vordermann weniger als ein Zehntel des halben Tacho­werts beträgt. Und wer beim Autofahren telefo­niert und dabei erwischt wird, bewegt sich in einem Sankti­ons­rahmen zwischen 100 Euro und 200 Euro.

Bei einem Bußgeld­ver­fahren kommen auf den Beschul­digten neben Punkten in Flensburg und Fahrverbot auch ein üppiges Bußgeld zu.

Bußgeld prüfen lohnt sich!

Kann man ein Bußgeld anfechten? Auf jeden Fall! Um im Zuge eines Bußgeld­ver­fahrens nicht zu tief in die Tasche greifen zu müssen, lohnt sich oftmals ein Einspruch gegen die Vorwürfe, eingelegt durch erfahrene Verkehrs­an­wälte. Dabei kann der Bußgeld­be­scheid eine ganze Reihe an formellen Fehlern aufweisen, außerhalb der Verjäh­rungs­frist erlassen worden sein oder auf anfecht­baren Beweisen beruhen.

Nicht selten sind die Messgeräte unregel­mäßig gewartet und geeicht und die Blitzer an unange­mes­senen Stellen platziert worden oder kamen bei schlechten Sicht- und Wetter­ver­hält­nissen zum Einsatz. Auch technische Fehler­quellen wie unscharfe Blitzer­fotos oder ungültige Aufnahmen, weil zum Beispiel mehrere Fahrzeuge gleich­zeitig geblitzt wurden, gehören längst zum Reper­toire der Möglich­keiten, warum Sie gegen ein Bußgeld Einspruch einlegen können.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld anfechten mit Geblitzt.de

Auch Sie haben einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten und wollen die Vorwürfe prüfen lassen? Kein Problem: Bei Geschwin­dig­keits­ver­gehen sowie Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- und Handy­ver­stößen hilft Ihnen Geblitzt.de. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wändige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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