Das kennt jeder, insbesondere Wohnmobile sind mit Aufklebern von besuchten Urlaubsorten quasi tapeziert. Während diese Aufkleber freiwillig angebracht werden, sind andere Pflicht. Doch aufgepasst: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat genaue Regelungen, wenn es um das Bekleben von Kraftfahrzeugen geht. Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier.
Braucht man eine Genehmigung
Aufkleber, wie die Umweltplakette, der TÜV-Sticker und die Vignette sind an vielen Orten Pflicht. Viele andere Sticker am Auto sind Geschmackssache und erlauben somit das Auto für einen günstigen Preis zu personalisieren. Ob Sie dabei zeigen wollen, welche Fußballmannschaft Sie anfeuern, welche Lieblingsband Sie haben oder wo Sie letztes Jahr die Ferien verbracht haben. Viele der Aufkleber sind erlaubt, aber für andere brauchen Sie eine Genehmigung. Entscheidend dabei ist, wo die Aufkleber angebracht werden. Hauptsächlich sind dabei folgende Stellen zu beachten:
- Heckscheibe:
Laut TÜV Nord, sind Aufkleber, die mehr als 0,1 Quadratmeter, beziehungsweise mehr als ein Viertel der Fläche einnehmen, genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erhalten Sie normalerweise beim Kauf der Dekoration. Diese sollte aufbewahrt und im Falle einer Kontrolle vorgezeigt werden. Beim gemütlichen Online-Shoppen für Auto-Aufkleber oder auch Folien sollten Sie aufpassen: Die Genehmigung ist nicht immer dabei.
Die Vorschriften sind zur Sicherheit ihres Fahrzeuges da. Die Sticker auf der Heckscheibe können nämlich das Bruchverhalten beeinflussen. Deshalb sollten Aufkleber niemals auf der Scheibeneinfassung angebracht werden.
- Frontscheibe:
Bis auf Vignetten und der Umweltplakette sind Aufkleber auf der Frontscheibe nicht erlaubt. Die Vignette wird oftmals für Reisen ins Ausland angebracht und signalisiert, dass Sie für das Recht auf Autobahnen und größeren Straßen zu fahren, bezahlt haben.
- Seitenscheibe
Im Normalfall sind Plaketten auf den Seitenscheiben unproblematisch. Sollte Sie aber durch das Anbringen von Aufklebern den toten Winkel, die Sicht auf den Seitenspiegel oder auf den Straßenverkehr beeinträchtigen, kann es zu einem Problem werden.
Am wichtigsten ist, dass die Sicht beim Fahren nicht durch die Aufkleber eingeschränkt ist. Ob auf der Heckscheibe, Frontscheibe oder Seitenscheibe.
Strafen beim Verstoß
Sollten Sie aber durch das Anbringen von Aufklebern den toten Winkel, die Sicht auf den Seitenspiegel oder auf den Straßenverkehr beeinträchtigen, kann es zu einem Problem werden. Zu sicherheitsrelevanten Teilen zählt man beispielsweise Scheinwerfer, Blinker und Seitenspiegel. Das kann zu einem Bußgeld führen. Entsprechend der Schwere des Verstoßes kann die Geldstrafe zwischen 10 und 90 Euro liegen.
F**k You: Aufkleber mit Beleidigungen
Manche könnten sich durch die aufgeklebten Sprüche beleidigt fühlen. Hier sollten Sie besser aufpassen. Allgemein gilt, solange die Beleidigung nicht direkt an eine bestimmte Person oder Personengruppe gerichtet ist, haben Sie nichts zu befürchten. Ist das nicht der Fall, gilt es als Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit wird durch den Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Somit reichen auch freche Sprüche auf den Aufklebern wie „F**k You“ nicht aus, um den Tatbestand einer Beleidigung zu erfüllen.
Wie werde ich die Sticker wieder los
Doch was ist, wenn Sie den Sticker wieder loswerden wollen? Stellen Sie sich vor, dass der Sänger ihrer Lieblingsband etwas Schreckliches getan hat. Dann kann schnell ein harmloser Sticker der Lieblingsband auf der Heckscheibe als Unterstützung der Tat gedeutet werden. Sie wollen dann direkt die Deko wieder abnehmen. Doch so leicht lassen sich die Sticker oftmals nicht entfernen. Die Klebereste können hartnäckig sein und hinterlassen oftmals einen Film auf der Scheibe. Laut eines Berichtes der Redaktion „Echo24“, kann der Sticker mit einem Föhn vorher angewärmt werden. Dann sollte das Abziehen des Aufklebers leichter als gedacht sein. Das funktioniert aber bei sehr hartnäckigen Klebstoffen nicht immer. Sonst gibt es auch Kunststoffschaber, mit denen man die Reste vorsichtig abkratzen kann. Für kleine Stellen kann auch ein Alkoholreiniger verwendet werden.
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Quelle: echo24.de