Lautes Hupen oder die sogenannte Lichthupe sind keine guten Mittel, um sich im dichten Straßenverkehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Schon gar nicht im Stau oder beim Streit um einen Parkplatz. Wissen Sie, wann die Auto-Hupe eingesetzt werden darf und welche Folgen eine ordnungswidrige Verwendung für Sie haben kann? Dazu muss man den § 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) kennen.
Wann darf ich hupen?
Insbesondere Autofahrer in Großstädten erleben das täglich: Ein kleines Verkehrshindernis, an einer Ampel, im stockenden Verkehr oder der Vordermann bewegt sich auch noch viel zu langsam vom Fleck. Dabei ist die Verkehrsampel schon seit gefühlter Ewigkeit auf Grün. Eigentlich will jeder Autofahrer nur eine freie Bahn und aus diesem Grund wird kräftig gehupt. Die entscheidende Frage: Ist in einer solchen Situation das Hupen überhaupt erlaubt? Die Antwort lautet – Nein.
Die Auto-Hupe gilt nämlich nur als Warnzeichen. Wie der Name sagt und die StVO vorschreibt, dürfen Kraftfahrzeugführer sie nur zum Zweck der Warnung benutzen. Jedoch wird dort nicht der Begriff „Hupen“ verwendet, sondern von Schall- oder Leuchtzeichen gesprochen. Die Lichthupe gehört auch dazu. Der § 16 Absatz 1 der StVO schreibt vor:
„Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
- wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder
- wer sich oder Andere gefährdet sieht.“
Die verschlafene Grünphase hingegen zählt als eine Verkehrsverzögerung und rechtfertigt keine Betätigung der Hupe. Die sogenannte Lichthupe ist genauso untersagt. Stattdessen bietet sich das Winken als freundliche Alternative an, um auf die Grünphase hinzuweisen.
Unerlaubt gehupt? Diese Bußgelder können anfallen
Wer unerlaubt ein Schall- oder Leuchtzeichen abgibt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wird man dabei von einem Ordnungshüter erwischt, droht in der Regel eine Geldstrafe in Höhe von fünf Euro. Kommt es zu einer Belästigung, verdoppelt sich die Strafe. Strafrechtlich relevant wird es dann, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer dadurch genötigt fühlt und die Tat bei der Polizei anzeigt.
Ein Autokorso mit Hupkonzert: Ist das erlaubt?
Allerdings wird nicht nur aus Frust auf die Hupe gedrückt. Hin und wieder trifft man auf der Straße auf einen Autokorso – laut hupend auf dem Weg durch die Stadt. Ob nun die Lieblingsmannschaft gewonnen oder der Neffe soeben geheiratet hat, die Fahrer wollen ihre Freude mit der ganzen Welt teilen. Jedoch gilt dies als Lärmbelästigung und wäre somit eine Ordnungswidrigkeit. In der Praxis ist es aber oft so, dass Polizisten in solchen besonderen Fällen ein Auge zudrücken.
Schallzeichen verändern
Lkw-, E-Auto-Fahrer und Tuner machen sich hin und wieder einen Spaß daraus, die herkömmliche Auto-Hupe mit einem anderen Schallzeichen zu ersetzten. Auf Amazon können Interessierte bereits ab etwa 28 Euro eine neue Hupe mit zum Beispiel dem Miauen einer Katze erwerben. Besitzern von Elektrofahrzeugen wird es in der Regel noch einfacher gemacht. Darüber berichtet das Magazin Focus. Ist nämlich ein sogenannter Fußgänger-Lautsprecher eingebaut, bräuchten E-Auto-Fahrer lediglich ein USB-Gerät mit den gewünschten Geräuschen an das Auto anzuschließen.
Dieses günstiges Sound-Tuning taugt nur als Party-Gag, darf aber im öffentlichen Straßenverkehr nicht verwendet werden. Denn in der StVO im § 16 Absatz 3 heißt es, dass die Auto-Hupe ein akustisches Signal mit gleichbleibender Frequenz erzeugen muss. Sollte ein Autofahrer dennoch mit einer nicht zugelassenen Hupe angetroffen werden, kann eine Geldstrafe in Höhe von 15 Euro verhängt werden. Ist sie defekt, gilt dasselbe. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Fahrzeuge mit Blaulicht, wie Rettungswagen, Polizei- und Feuerwehrautos.
Zu viel Lärm kann die Gesundheit beeinträchtigen
Nicht nur Autofahrer empfinden die lauten Schallzeichen oftmals als störend. Auch andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Fahrradfahrer, fühlen sich vom unerlaubten Hupen belästigt. Das führt zu unnötigem Straßenlärm. Das Umweltbundesamt hat 2020 anhand einer Umfrage festgestellt, dass dreiviertel der deutschen Bevölkerung dadurch gestört wird. Allein die Auto-Hupe erzeugt in einer Entfernung von sieben Metern immer noch 105 Dezibel – das entspricht in etwa einer Lautstärke wie in einer Diskothek. Außerdem kann dauerhafte Lärmbelästigung zu Gehörschäden und zu körperlichen Stress führen. Aus diesem Grund fordern die Weltgesundheitsorganisation und das Umweltbundesamt Lärmgrenzen für den Straßenverkehr:
- Tagsüber: 65 Dezibel
- Nachts: 55 Dezibel
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Quellen: presse.aec.de, gesetze-im-internet.de, focus.de