Autofahrer wissen, wie schwer es in der Regel ist, einen Parkplatz zu finden. Insbesondere in der Innenstadt kann die Parkplatzsuche zu einer sehr teuren und teils unmöglichen Aufgabe werden. In Zeiten der Verkehrswende ist das wohl auch gewollt. Kommunen verknappen in der Folge den Parkraum zugunsten von Fahrradfahrern und Fußgängern. Doch ist das überhaupt erlaubt? Zahlreiche Gerichte sagen nein.
So viele Autos wie noch nie in Deutschland
Immer mehr Autos sind auf deutschen Straßen unterwegs. 2023 wurden nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) etwa 48,8 Millionen Personenkraftwagen zugelassen und damit so viele wie noch nie. Im Jahr zuvor waren es nur 48,5 Millionen. Daher ist es nicht überraschend, dass es – vor allem in Großstädten – zunehmend schwieriger wird, einen Parkplatz zu finden. Die Folge: Es kommt zu „Parksuchverkehr“, der auf der einen Seite Zeit und Nerven kostet, auf der anderen Seite zu Lärmbelästigung und Luftverschmutzung beiträgt.
Um den Problemen entgegenzuwirken, dürfen Kommunen eigenständig entscheiden, wie sie den öffentlichen Parkraum bewirtschaften. Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erklärt auf ihrer Website: „Sie [die Parkraumbewirtschaftung] beeinflusst das Stellplatzangebot und die Nachfrage und trägt so zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz bei.“
„Sitzen statt Parken“ – Initiative gekippt
Einige Städte gehen jedoch im Namen der Verkehrswende eindeutig zu weit. Zum Beispiel: In Köln hat man mithilfe der sogenannten „Sitzen statt Parken“-Initiative zahlreiche Parkflächen abgeschafft. Autobild.de berichtet über dieses Projekt und schreibt: „Mit ‚Sitzen statt Parken‘ wurde in Köln die belebte Einkaufsstraße ‚Deutzer Freiheit‘ zur Radfahrer- und Fußgängerzone umgestaltet.“ Doch darin sah das zuständige Verwaltungsgericht einen zu großen Eingriff in den Straßenverkehr und urteilte zugunsten der Autofahrer. Daher sollen die Parkplätze wieder freigegeben werden.
Anwohnerparkplätze werden zunehmend teurer
Vor allem wird über die sogenannten „Anwohnerparkausweise“ heftig diskutiert. Mit diesem Ausweis können Ortsansässige ihr Fahrzeug gegen eine jährliche Gebühr auf Anwohnerparkplätzen abstellen. Allerdings wollen einige Gemeinden die Preise drastisch erhöhen.
In Freiburg kostete für kurze Zeit ein solcher Parkausweis 360 Euro, also ungefähr ein Euro pro Tag. Im ersten Moment hört sich die Summe nicht üppig an, jedoch kostete die Parkerlaubnis zuvor nur 30 Euro. Aus diesem Grund klagte FDP-Stadtrat Sascha Fiek gegen die starke Erhöhung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). In der Folge erklärten die Richter des BVerwG die Freiburger Gebührensatzung für unwirksam.
Auch in Köln wollte man etwa 20.000 Anwohnern an den Geldbeutel. Dort wurde noch bis vor kurzem geplant, die Kosten für einen Bewohnerparkausweis um das 13-fache zu erhöhen. Bis zu stolze 390 Euro sollte er demzufolge kosten. Allerdings ließ das oben genannte Urteil des BVerwG die Kölner Stadtverwaltung innehalten und erklären: „Wir haben die Vorlage zurückgezogen.“
Forderung nach einkommensabhängiger Staffelung werden laut
Einer der Gründe, wieso das BVerwG die Gebührenerhöhung als nicht rechtens ansah, ist sozialer Natur. Denn vor allem Geringverdiener würden durch eine solche Maßnahme belastet, weil sie im Vergleich zu besser Verdienenden öfter Gebrauch von Parkplätzen im öffentlichen Raum machen würden. Das kritisiert auch Bundespolitiker Mathias Stein (SPD): „Es kann nicht sein, dass ein Spitzenverdiener die gleiche Gebühr bezahlt, wie ein Schichtarbeiter, der seinen Kleinwagen ohne Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel in Wohnungsnähe parken muss.“ Daher verlangen Experten eine einkommensabhängige Staffelung der Gebühren.
Einige Städte machen es vor
In Städten wie Bonn gibt es bereits eine soziale Komponente bei der Bewirtschaftung der öffentlichen Parkflächen. Zwar werden die Kosten für einen Bewohnerparkausweis nicht anhand des Einkommens berechnet. Wer jedoch nicht genug Finanzen zur Verfügung hat, kann eine Rückerstattung beantragen.
Juristen hingegen verlangen eine bundesweite Gesetzesänderung, um die Parkraumbewirtschaftung gerechter zu gestalten. Auf Autobild-Anfrage teilte das Verkehrsministerium mit: „Sozialpolitische Aspekte sind dem Straßenverkehrsrecht fremd.“
Wissing plant das Problem anzugehen
FDP-Verkehrsminister Wissing zeigt sich offen gegenüber den Forderungen von Experten. Verkehrsausschussmitglied Stein (SPD) verspricht: „Wir werden in den Koalitionsgesprächen nach der Sommerpause das Anwohnerparken erneut angehen, um eine vernünftige Lösung mit einer sozialen Staffelung zu finden.“
Bis es keine konkrete und gesetzliche Regelung gibt, bleiben viele Kommunen bei dem alten Gebührensatz. So verkündet auch Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU): „Wir können sozialschwächere Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gerade in Zeiten von hohen Energiepreisen nicht zusätzlich mit hohen Anwohnerparkgebühren belasten.“
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Quelle: autobild.de, kba.de, berlin.de