Ein schneller Snack aus dem Drive-in, Kaffee to-go von der Tankstelle oder für manche auch die obligatorische Kippe: Auf einer langen Autofahrt ist die Verpflegung das A und O. Aber wohin mit dem Müll, der dabei entsteht? Das Letzte, was man machen sollte, ist das Fahrerfenster herunterzukurbeln, um den Abfall hinauszuwerfen. Denn wer hierbei erwischt wird, muss mit drastischen Strafen rechnen.
17.000 Tonnen illegaler Müll pro Jahr
Laut dem Bundesverkehrsministerium werden jährlich allein im deutschen Autobahnnetz 17.000 Tonnen Müll rechtswidrig entsorgt. Besonders problematisch sind dabei Zigaretten und Pappbecher, die einige Fahrer unachtsam aus dem Fahrzeugfenster werfen. In einem einzigen Glimmstängel sind nämlich bis zu 7.000 Chemikalien enthalten und der Nikotingehalt eines Stummels, aufgelöst in einem Liter Wasser, ist für Fische bereits tödlich. Wenn die beliebten Einwegbecher – die oftmals innen mit Kunststoff beschichtet sind – auf der Fahrbahn oder in einem Busch landen, braucht Mutter Natur bis zu 50 Jahre, um ihn zu zersetzen.
Diese Strafen können anfallen
Wem die Umwelt egal ist, dem drohen teils saftige Geldstrafen. Bis zu stolze 100.000 Euro können anfallen, wenn Ordnungshüter rücksichtslose Fahrer auf frischer Tat ertappen. Anders als bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es keinen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Vermüllung. Jedes Bundesland kann eigenständig entscheiden, in welchem Rahmen sich das Strafmaß bewegt, wenn es um Umwelt- und Naturschutz geht.
Zudem spielt auch der rechtswidrig entsorgte Gegenstand bei der Höhe des Bußgeldes eine wichtige Rolle. Der ADAC berichtet darüber und gibt an, in welchem Bundesland welche Geldstrafen für eine illegal weggeschmissene Zigarettenschachtel anfallen können:
- Baden-Württemberg: 50 bis 250 Euro
- Bayern: 20 Euro
- Berlin: 40 bis 80 Euro
- Brandenburg: 35 bis 500 Euro
- Bremen: 50 Euro
- Hamburg: 35 bis 150 Euro
- Hessen: bis 100.000 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: 10 bis 20 Euro
- Niedersachsen: bis 100.000 Euro
- Nordrhein-Westfalen: 100 bis 100.000 Euro
- Rheinland-Pfalz: 50 bis 250 Euro
- Saarland: 10 bis 100 Euro
- Sachsen: 10 bis 40 Euro
- Sachsen-Anhalt: 20 bis 40 Euro
- Schleswig-Holstein: keine Angaben
- Thüringen: 5 bis 30 Euro
Kommt es allerdings durch auf der Fahrbahn liegengebliebene Gegenstände, wie eine Glasflasche, zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, droht neben einem Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg.
Deswegen kommt es zum Littering
Trotz der hohen Sanktionen ist Littering (achtloses Wegwerfen von Müll) keine Seltenheit. Doch wieso? Mit dieser Frage haben sich einige deutsche sowie österreichische Städte beschäftigt und kamen zum Ergebnis, dass vor allem drei Faktoren eine Rolle spielen: Bequemlichkeit, Faulheit und Gleichgültigkeit. Diese Charakterzüge seien insbesondere in der Altersgruppe 18 bis 30 Jahren vertreten. Hinzu kommt, dass manche Menschen dazu tendieren, einen bereits vermüllten Platz mit noch mehr Abfall zuzuschütten.
So vermeidet man Teil des Problems zu sein
Jeder Einzelne kann seinen Beitrag zu einem sauberen und somit sichereren Verkehrsraum leisten. In einem Beitrag des ADAC werden Tipps zur Vermeidung von Auto-Müll vorgestellt:
- Speisen und Snacks am besten vor der Fahrt in Frischhalteboxen oder Mehrwegverpackungen legen
- Fahrzeugführer sollten einen Müllbeutel oder Kfz-Abfalleimer immer im Fahrzeug parat haben
- Nutzung der Mülltrennungsanlagen auf Parkplätzen und wenn keine vorhanden sind, den Abfall mit nach Hause nehmen, ihn ordentlich trennen und entsorgen
Wichtig zu wissen: Wenn man Lebensmittelreste im öffentlichen Raum wegschmeißen möchte, sollte man allen einen Gefallen tun und dafür nur verschließbare Müllbehälter benutzen. Andernfalls kann es schnell anfangen zu stinken und auch unerwünschte Gäste, wie Ratten, kommen nicht selten zu Besuch.
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Quelle: adac.de