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Grund sei die mangel­hafte Digita­li­sierung der Behörden

Mehr als 10.000 Raser in Sachsen kommen ungestraft davon – weil die Behörden überlastet sind. Perso­nal­mangel und das klassische Digita­li­sie­rungs­chaos führen dazu, dass Verjäh­rungs­fristen nicht einge­halten werden. Für die Polizei ist das frustrierend, für Verkehrs­sünder eine unerwartete „Weihnachts­über­ra­schung“. Kritiker warnen: Das gefährdet die Verkehrs­si­cherheit und kostet den Freistaat Geld.

Bußgeldstau: Zentausende Verkehrssünder in Sachsen dürfen weiterfahren
Barto­lomiej Pietrzyk / shutterstock.com

Über 10.000 Verstöße bleiben ohne Konsequenzen

Die zentrale Bußgeld­stelle der Landes­di­rektion Sachsen in Chemnitz hat bis Ende Oktober insgesamt 10.242 Verfahren wegen Tempo­ver­stößen einstellen müssen. Wie die Sprecherin der Landes­di­rektion Sachsen, Valerie Eckl, gegenüber bild.de mitteilte, sei die massen­hafte Einstellung der Verfahren eine Folge der gestie­genen Fallzahlen:

„Die nicht recht­zeitige Bearbeitung von Verfahren in dem oben angege­benen Umfang 2024 ist im Wesent­lichen auf ein im Vergleich zum Jahres­durch­schnitt erhöhtes Fallauf­kommen in den Sommer­mo­naten zurück­zu­führen.“ Mit anderen Worten: Die sächsische Polizei habe zu viel geblitzt und die Fälle konnten nicht recht­zeitig bearbeitet werden.

Bearbei­tungsstau spielt Rasern in die Karten

Die Straf­ver­fol­gungs­be­hörden im Freistaat befürchten nun ihrer­seits, dass Raser die schlep­pende Bearbeitung einer­seits und die Verjäh­rungs­fristen anderer­seits in ihr Handeln einkal­ku­lieren. Dies wirke sich negativ auf die Verkehrs­si­cherheit aus, so der Chef der Gewerk­schaft der Polizei (GdP) in Sachsen, sei aber auch frustrierend für die Polizisten, die dann „für die Tonne“ arbeiteten.

Über die Verfol­gungs­ver­jährung hatte Geblitzt.de in diesem Jahr bereits im Zusam­menhang mit Nordrhein-Westfalen, Bremen, Sachsen und Berlin berichtet.

Landes­di­rektion Sachsen verpasst Fristen

Dass so viele Verkehrs­sünder ungestraft davon­kommen, liegt laut den Behörden in Sachsen an der Verjäh­rungs­frist: „Die Verfol­gungs­ver­jährung bei Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten beträgt in der Regel drei Monate. Diese Frist beginnt mit der Feststellung des Verstoßes“, so Sprecherin Eckl. „Um die Verjährung zu verhindern, muss innerhalb dieser Frist eine Maßnahme ergriffen werden, die die Verjährung unter­bricht, meistens die Anhörung der betrof­fenen Person.“

Letztere wurde von der Landes­di­rektion aber nie in Angriff genommen. Ein laut bild.de hoher Verwal­tungs­be­amter aus Sachsen zeigt sich daher frustriert: „Wenn wir nicht in der Lage sind, einfachste Ordnungs­wid­rig­keiten wie Blitzer­fotos auszu­werten, dann spricht das nicht für die sächsische Verwaltung.“ Die Landes­di­rektion ist wie die Landes­po­lizei dem Sächsi­schen Staats­mi­nis­terium des Innern unterstellt.

Schlep­pende Digita­li­sierung lähmt Behörde

Dabei erhielt die Verkehrs­be­hörde erst im letzten Jahr perso­nelle Verstärkung in Form von fünf zusätz­lichen Stellen. Doch auch die nunmehr 27 Mitar­beiter scheinen nicht in der Lage zu sein, die Fälle abzuar­beiten. Laut Behör­den­spre­cherin Eckl liegt das daran, dass die Landes­di­rektion vollends mit der Digita­li­sierung der Verwal­tungs­struk­turen beschäftigt sei.

Rund 500.000 Euro an Bußgeldern entgangen

Insider schätzen, dass dem Freistaat durch die Einstellung der Verfahren in diesem Jahr Einnahmen von bis zu einer halben Million Euro verloren gegangen sein könnten. Zusätz­liche Punkte im Fahreig­nungs­re­gister oder Fahrverbote für besonders krasse Vergehen wurden erst gar nicht geprüft. Alles eine fiktiv, so die Kommu­ni­ka­ti­ons­chefin der Landes­di­rektion, eine solche Berechnung sei überhaupt nicht möglich.

Derweil belaufen sich die Bußgeld­ein­nahmen im Freistaat bei 183.219 Verstößen bis Ende Oktober dieses Jahres auf 8,38 Millionen Euro. Das „Liegen­lassen“ zehntau­sender weiterer Bußgelder verwundert jeden­falls auch den bereits zitierten Verwal­tungs­be­amten: „An allen Ecken fehlt das Geld – und Sachsen lässt es einfach auf der Straße liegen.“

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Quelle: bild.de