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Fragwürdige Vorwürfe der Kasseler Bußgeldstelle

Zweimal zur Kasse gebeten werden, obwohl wahrscheinlich nur ein Tempo­verstoß vorliegt? Glaubt man den Briefen der Zentralen Bußgeld­stelle in Kassel, soll der betroffene Autofahrer tatsächlich doppelt bezahlen. Dabei liegt der Fehler auf der Hand: Offen­sichtlich haben die Mitar­beiter der Verkehrs­über­wa­chung bei der Tempo­messung auf der A3 geschludert. Ein guter Anlass darauf hinzu­weisen, dass man die Angaben in Bußgeld­be­scheiden grund­sätzlich überprüfen und nicht für bare Münze nehmen sollte, findet auch Tom Louven, Rechts­anwalt für Verkehrs­recht und Partner­anwalt von Geblitzt.de.

Doppel-Blitzer auf der A3: Einmal geblitzt werden, aber zweimal Strafe zahlen?
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Verkehrs­ver­stöße jenseits von Raum und Zeit

Im vorlie­genden Fall werden einem Autofahrer gleich zwei Geschwin­dig­keits­ver­stöße vorge­worfen. Laut Aufzeich­nungen der Verkehrs­be­hörde soll er am 26. August auf der A3 in Fahrt­richtung Köln bei Kilometer 154 die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit von 100 km/h überschritten haben – einmal mit 17 km/h und kurz darauf mit 29 km/h. Bemer­kenswert ist: Beide Verstöße hätten sich angeblich exakt um 8.30 Uhr ereignet, so jeden­falls die Angaben des zustän­digen Messbe­amten im Protokoll.

„Selbst­ver­ständlich ist in diesem Fall klar, dass zumindest einer der Vorwürfe unbegründet sein muss“, erklärt Rechts­anwalt Louven.

Verkehrs­rechts­experte Louven: Diese Strafen sieht der Bußgeld­ka­talog vor

Der offen­sicht­liche Behörden-Fauxpas hat für den betrof­fenen Autofahrer je nach Sanktion aus dem Bußgeld­ka­talog unter­schied­liche Folgen. „Für die Tempo­über­schreitung von 17 km/h außerorts auf der Autobahn werden in der Regel 60 Euro Bußgeld fällig“, so Verkehrs­rechts­experte Louven, „bei 29 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld von 150 Euro noch ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg dazu.“

Rechts­be­ratung einholen und Fristen beachten

Louven rät daher dringend dazu, in solchen Fällen anwalt­lichen Rat einzu­holen, da die „Aussichten, zumindest bei einem der Verfahren erfolg­reich vorzu­gehen, erfolg­ver­spre­chend sind.“

In der Regel hat man dafür 14 Tage nach Zustellung des Bußgeld­be­scheides Zeit. Zudem liegt auf der Hand, dass noch mehr Fahrer von den vermutlich fehler­haften Messergeb­nissen betroffen sein könnten. „Mitunter kann eine fehler­hafte Messung die Ergeb­nisse der gesamten Messreihe ungültig machen. Und Tempo­sünder hätten Aussicht, sankti­onsfrei davon zu kommen“, so der Anwalt.

Klassische Behör­den­fehler im Bußgeldverfahren

Der Fall des doppelt geblitzten Autofahrers auf der A3 zeigt: Auch Behörden machen Fehler. Nachfolgend daher einige klassische Mängel im Bußgeld­ver­fahren, die als Anhalts­punkte für einen Einspruch dienen können:

Mensch­liche Fehler: Messbeamte müssen beim Einsatz von Geschwin­dig­keits­mess­ge­räten strenge Vorgaben einhalten. Dazu gehören ein gültiger Schulungs­nachweis für das jeweilige Gerät sowie die genaue Beachtung der Bedie­nungs­an­leitung. Auch die korrekte Positio­nierung des Blitzers und die Einhaltung der Eichvor­schriften sind unerlässlich.

Witte­rungs­ein­flüsse: Extreme Wetter­be­din­gungen wie starker Regen, Nebel, Schnee oder blendendes Sonnen­licht können die Ergeb­nisse der Geschwin­dig­keits­messung verfäl­schen. Ähnlich wie die Deutsche Bahn kämpft auch die Verkehrs­über­wa­chung mit den Launen der Natur.

Technische Mängel und Verschleiß: Zur Überwa­chung von Rotlicht­ver­stößen werden häufig Induk­ti­ons­schleifen in der Fahrbahn instal­liert. Durch die ständige Belastung durch Fahrzeuge, insbe­sondere Lastkraft­wagen, können diese Sensoren beschädigt werden, was zu fehler­haften Messungen führen kann.

Abstands­messung: Bei der Überwa­chung von Abstands­ver­stößen durch verfol­gende Polizei­fahr­zeuge mit ProViDa-Technik muss der Abstand zum voraus­fah­renden Fahrzeug konstant bleiben. In der Praxis lässt sich dies jedoch nicht immer zuver­lässig sicherstellen.

Unklare Beweis­fotos: Wird ein Blitzer-Foto zugestellt, auf dem der Fahrer oder das Nummern­schild nicht eindeutig erkennbar sind, sollte der Vorwurf sorgfältig geprüft werden. Unscharfe Bilder bieten häufig Anlass für erfolg­reiche Einsprüche.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: bild.de