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Verkehrs­rechts­experte erklärt, wann Blitzer-Fotos ungültig sind

Schlechte Blitzer-Aufnahmen können zu einer Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens führen. Das zeigt auch der Fall einer Mitfah­rerin aus Sachsen-Anhalt, die 2023 auf der A9 zwischen Bayern und Thüringen mit 36 km/h über dem erlaubten Tempo geblitzt wurde. Die zuständige Behörde schickte einen Schnapp­schuss von der Rückbank, auf dem lediglich ihr Gesicht zu erkennen war. Der Fahrer war nicht abgebildet. Laut Verkehrs­rechts­experte und Geblitzt.de-Partner­anwalt Christian Marnitz nur einer von vielen Gründen, warum ein Bußgeld­be­scheid angefochten werden kann.

Mitfahrerin auf der Rückbank geblitzt?
r.classen / shutterstock.com

Bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen haftet der Fahrer

Da die Mitfah­rerin über Geblitzt.de recht­zeitig Einspruch einlegte, wurde das Bußgeld­ver­fahren schließlich einge­stellt. Rechts­anwalt Marnitz weist hier auf die Fahrer­haftung hin: „Dass auf einem Blitzerfoto verse­hentlich ein unschul­diger Mitfahrer abgebildet wird, kommt nicht sehr häufig vor. Da bei Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen nur der tatsäch­liche Fahrer belangt werden kann, sind Betroffene mit ihrem Einspruch in der Regel erfolgreich.“

Fotoqua­lität muss ausrei­chend sein, um den Fahrer zu erkennen

Doch unter welchen Umständen sind Blitzer-Fotos eigentlich noch ungültig? Laut Rechts­experte Marnitz ist hier an erster Stelle die Qualität der Aufnahme zu nennen. Wer schon einmal einen solchen Radarfallen-Schnappschuss in Händen gehalten hat, wird sich bestimmt erst gefragt haben, wer da eigentlich abgebildet ist. Oft lässt die Bildqua­lität aufgrund ungüns­tiger Licht­ver­hält­nisse oder Witte­rungs­be­din­gungen zu wünschen übrig.

„Wenn die Aufnahme keine eindeutige Identi­fi­kation des Fahrers zulässt, kann ein Einspruch gegen das Bußgeld­ver­fahren erfolg­reich sein“, erklärt Marnitz. Aber Vorsicht: Die mit dem Bußgeld­be­scheid mitge­lie­ferte Aufnahme ist quali­tativ oft schlechter als das Original in der Ermitt­lungsakte. „Erst nach Akten­ein­sicht haben Geblitzte Gewissheit, ob das Bild tatsächlich zu unscharf oder zu dunkel ist. Die Aufnahme auf dem Anhörungs­bogen ist oftmals noch nicht aussa­ge­kräftig. Deshalb lohnt es sich immer, die Vorwürfe profes­sionell prüfen zu lassen“, weiß der Rechtsexperte.

Stolper­falle Fahrtenbuchauflage

Der häufigste Grund für die Einstellung eines Bußgeld­ver­fahrens ist die erfolglose Feststellung der Identität des Fahrers. Kann dieser nicht auf dem Foto erkannt werden, hilft in vielen Fällen auch kein Nachhaken beim Halter.

Hier gibt es aber auch eine Stolper­falle, die man laut Marnitz kennen sollte: „Fahrzeug­halter, die nicht selbst gefahren sind und nicht ausrei­chend bei der Ermittlung des Fahrers mitwirken, können zur Führung eines Fahrten­buchs verpflichtet werden. Wer das Fahrtenbuch auf Verlangen nicht bei der zustän­digen Straßen­ver­kehrs­be­hörde vorlegen kann, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Für die Anordnung der Führung eines Fahrten­buchs und die Prüfung der Eintra­gungen können aller­dings auch schon Verwal­tungs­ge­bühren von bis zu 200 Euro erhoben werden.“

Nummern­schild muss klar erkennbar sein

Abgesehen vom Fahrer muss Marnitz zufolge auch das Kennzeichen auf dem Blitzer-Foto deutlich ablesbar sein: „Wenn einzelne Buchstaben oder Zahlen nicht lesbar sind, kann keine rechts­si­chere Zuordnung des Fahrzeugs erfolgen. Sein Kennzeichen absichtlich zu verdecken oder ander­weitig in seiner Erkenn­barkeit zu beein­träch­tigen, ist laut Paragraf 22 des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes aller­dings nicht erlaubt.“

Angaben auf dem Bußgeld­be­scheid immer prüfen!

Grund­sätzlich rät Marnitz, alle Angaben eines Bußgeld­be­scheides auf Richtigkeit und Plausi­bi­lität zu überprüfen: „Wird man als Halter einer Limousine angeschrieben und auf dem Foto ist ein Trans­porter abgebildet, kann etwas nicht stimmen.“

Auch andere Kfz dürfen nicht auf dem Blitzer-Foto zu sehen sein. Sie können die Aufnahme für die Behörden unbrauchbar machen. Sind darauf nämlich zwei Fahrzeuge zu sehen, lässt sich oft nicht genau feststellen, welches Auto nun zu schnell war.

Bei einigen Geschwin­dig­keits­über­wa­chungs­sys­temen ist es außerdem erfor­derlich, dass sich bestimmte Teile des gemes­senen Fahrzeugs innerhalb eines sogenannten Auswer­te­rahmens befinden. Andern­falls kann das Verfahren einge­stellt werden. Zur Überprüfung ist jedoch die Einsicht­nahme in die Bußgeldakte durch einen Rechts­anwalt erforderlich.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: bild.de