Nummernschild für Elektroroller als Versicherungsnachweis
Vor allem bei jüngeren Menschen sind E-Scooter ein beliebtes Fortbewegungsmittel im innerstädtischen Straßenverkehr. Allerdings gehen mit der Nutzung von Elektrorollern auch Pflichten einher. Dazu gehört eine Haftpflichtversicherung, deren Abschluss durch ein entsprechendes Kennzeichen am Fahrzeug nachgewiesen werden kann. Wie man die Plakette beantragt und welche Strafen drohen, wenn ein E-Scooter ohne Versicherung durch die Gegend rollert, erfahren Sie hier.
Fit für die Straße mit der Betriebserlaubnis
Zunächst einmal benötigt der Halter eines E-Scooters die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). In den meisten Fällen ist diese beim Fahrzeugerwerb inklusive. Schließlich muss der Hersteller nachweisen, dass der Elektroroller die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Deutschland erfüllt. Für nicht seriell gefertigte Modelle braucht es allerdings eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE).
Versicherungspflicht beachten
Um den Abschluss einer E-Scooter-Versicherung muss sich der Halter selbst kümmern. Ist dieser minderjährig, braucht er die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Im nächsten Schritt muss man beim Versicherer mit der Betriebserlaubnis vorstellig werden.
Das Versicherungsunternehmen hat dann alle relevanten Informationen wie das Baujahr und die Modellbezeichnung des Fahrzeugs schwarz auf weiß vorliegen und kann in der Folge das Kennzeichen ausstellen. Der Antragsteller erhält die Plakette entweder direkt nach Abschluss des Vertrags vor Ort oder wenige Tage später per Mail beziehungsweise auf postalischem Weg.
Die vom Versicherer ausgestellte Kennzeichenplakette in Form eines Aufklebers muss vor der Jungfernfahrt auf öffentlichen Straßen gut lesbar an der entsprechenden Kennzeichenhalterung des E-Scooter angebracht werden.
Variable Kosten
Welche Kosten auf den Halter zukommen, hängt in erster Linie vom jeweiligen Anbieter, dem gewählten Umfang des Versicherungsschutzes sowie vom Alter des Kunden ab. So müssen Fahrer unter 23 Jahren aufgrund ihres statistisch belegten höheren Unfallrisikos etwas mehr bezahlen.
Wer sich einen besonders hochwertigen E-Roller angeschafft hat, sollte über eine zusätzliche Teilkaskoversicherung nachdenken, um zum Beispiel auch bei Diebstahl vollumfänglich versichert zu sein. Insgesamt können sich die Kosten auf rund 30 bis 80 Euro im Jahr belaufen.
Bußgelder für Kennzeichen-Ignoranten
Wer mit seinem E-Scooter auf öffentlichen Grund und Boden ohne gültige Versicherungsplakette fährt, verstößt gegen das Gesetz. Wird man dabei von der Polizei erwischt, fällt ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro an. Außerdem muss man im Falle eines Unfalls für Sach- und Personenschäden haften. Übrigens: Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird mit 70 Euro sogar noch strenger sanktioniert.
Bei Rot nicht gestoppt oder zu tief in die Flasche geschaut?
Auch Rotlichtverstöße mit dem E-Scooter sind keine Kleinigkeit. Mit bis zu 180 Euro und einem Punkt in Flensburg – der dann auch für den Autoführerschein relevant wird – muss man beim Fahren über eine rote Ampel rechnen. Und wer betrunken auf den E-Roller steigt, darf sich je nach Promillewert über Strafen wie Bußgelder, Einträge im Fahreignungsregister bis hin zu einem Fahrverbot nicht wundern.
Kein Führerschein erforderlich
Entgegen einiger im Internet gestreuten Gerüchte benötigt man für die Elektroroller keine Fahrerlaubnis. Lediglich das Mindestalter für die Nutzung ist auf 14 Jahre festgelegt. Genauso wenig schreibt der Gesetzgeber eine Helmpflicht vor, da E-Scooter zu den Elektrokleinstfahrzeugen gehören und damit maximal 20 km/h schnell sind.
Vorschriften-Optimierung zwecks Unfall-Prävention
Trotz drohender Bußgelder ist die Zahl der Unfälle mit E-Scooter-Beteiligung in Deutschland stets auf einem hohen Niveau. Mit dem Entwurf einer Novelle zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung will das Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Zahl der Verkehrsunfälle senken. Dafür ist eine Angleichung der E-Scooter-Regelungen an die von Fahrrädern geplant.
So soll etwa auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für Elektroroller befahrbar sind, nur noch Schrittgeschwindigkeit gelten. Auch das Abbiegen bei Rot im Zuge der Grünpfeil-Regeln an Ampeln könnte künftig auch für E-Scooter-Fahrer möglich sein.
Darüber hinaus sollen E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein sowie über eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse verfügen. Auch die Verkehrsregeln zum Überholen – wie das Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes – sollen auf die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge übertragen werden.
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