Juristen, Entscheider und Beamte diskutierten in Goslar wichtige Verkehrsrechtsthemen
Trotz der Teillegalisierung von Cannabis ist die Rechtslage für Autofahrer an vielen Stellen noch unklar. So entscheiden die Behörden bei Missbrauch zum Teil sehr uneinheitlich über Führerscheinmaßnahmen. Auf dem 63. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutierten die Teilnehmer in diesem Jahr daher über verbindliche MPU-Regelungen, Mischkonsum und verlässliche Testverfahren. Weitere Themen jenseits des Hanfs: Hinterbliebenengeld, „Verkehrs-Todsünden“ sowie Fahrtauglichkeitschecks für Senioren. Hier der Überblick.
Mehr Teilnehmer als im Vorjahr
Der jährlich stattfindende Kongress gehört zu den renommiertesten Expertentreffen dieser Art in Deutschland. Mit 1.915 angemeldeten Fachleuten war die Zahl der Teilnehmer in diesem Jahr sogar deutlich höher als noch im Vorjahr (1.700).
Insgesamt acht Arbeitskreise kamen vom 29.01. bis 31.01. zum Austausch zusammen, um den dreitägigen Kongress am letzten Veranstaltungstag mit konkreten Empfehlungen an den Gesetzgeber in Deutschland und der EU abzuschließen.
Arbeitskreis I: „Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr“
Seit Frühling des vergangenen Jahres gilt Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel. Für Autofahrer gelten seitdem neue Regelungen und Bußgelder, die von den Behörden aber sehr unterschiedlich ausgelegt werden.
Im Mittelpunkt der Diskussion des ersten Arbeitskreises stand daher die Frage, ab wann von Cannabis-Missbrauch gesprochen werden kann und wann die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) anzuraten ist. Um dies genauer bestimmen zu können, sollte die Polizei mit verlässlicheren Testverfahren ausgestattet werden.
Arbeitskreis II: „MPU-Vorbereitung unter der Lupe“
Eine MPU schlägt in der Regel kräftig aufs Portemonnaie. Besteht man sie nicht, kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Leider gelten viele Angebote bei Vorbereitungskursen wegen der fehlenden Zertifizierung als unseriös.
Laut dem Auto Club Europa (ACE) gebe es hierzulande ein „breites Feld an unseriösen und inkompetenten Vorbereitern mit 100-Prozent-Garantien und zweifelhaften Methoden“.
Arbeitskreis III: „Hinterbliebenengeld und Schockschaden“
Der laut ADAC mit über 500 Teilnehmern größte Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages befasste sich mit dem Hinterbliebenengeld. Seit 2017 besteht für Angehörige ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn ein naher Angehöriger durch Verschulden eines Dritten getötet wird.
Diese Regelung soll das seelische Leid der Hinterbliebenen anerkennen und ihnen zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht eine gewisse Unterstützung bieten. Bei der Höhe der Aufwendung gibt es bisher aber keine verbindliche Vorgabe, was einige Teilnehmer in Goslar gern ändern würden.
Arbeitskreis IV: „Die sieben Todsünden“
In § 315c Strafgesetzbuch (StGB) ist die Gefährdung des Straßenverkehrs geregelt. Auf dem Verkehrsgerichtstag wurde diskutiert, ob die daraus abgeleiteten „sieben Todsünden“ des Verkehrsrechts im Jahr 2025 noch zeitgemäß sind. Üblicherweise zählen dazu strafbare Vergehen wie Rasen, Drogen- und Trunkenheitsfahrten oder Drängeln.
So hat sich etwa der ADAC dafür ausgesprochen das „unzureichende Sichern eines Pannenfahrzeuges“ nicht mehr als ein solches Vergehen zu betrachten, während der Handyverstoß laut dem Club in die Liste der strafbaren Verkehrssünden aufgenommen werden sollte.
Arbeitskreis V: Kfz-Schadensgutachten
Kfz-Sachverständige spielen bei der Schadensregulierung infolge eines Unfalls eine entscheidende Rolle. Rechtsanwalt Jens Dötsch vom Deutschen Anwaltverein (DAV) fordert daher, bundeseinheitliche Richtlinien zur Zertifizierung des Gutachter-Berufes zu schaffen.
De facto könne sich heute jeder Gutachter nennen, der als solcher tätig werden wolle, was zu einer hohen Zahl unprofessioneller Sachverständiger führe.
Arbeitskreis VI: „Fußgänger im Straßenverkehr – Opfer oder Täter“
Geht es nach den Experten in Goslar, sollten Fußgänger in Deutschland besser geschützt werden. Mehr als 30.000 von ihnen wurden 2024 bei einem Unfall verletzt, 436 davon tödlich. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert daher neben Tempo 30 innerorts auch höhere Bußgelder.
Arbeitskreis VII: „Fahrtüchtigkeitstests der Polizei“
Sind ältere Menschen eine Gefahr für den Straßenverkehr? Darüber diskutierte in diesem Jahr auch der Verkehrsgerichtstag. Bisher darf die Polizei der Führerscheinstelle Fahreignungszweifel melden, die dann fachärztliche Untersuchungen vorschreiben kann.
Laut ADAC und GdP sollte sich daran nichts ändern. Allerdings müsse klarer geregelt werden, wann die Polizei bei Verkehrskontrollen die Weiterfahrt untersagen darf.
Arbeitskreis VIII: Fahrgastrechte im Schienenersatzverkehr
Der letzte Arbeitskreis in Goslar widmete sich der Stärkung von Fahrgastrechten im Schienenersatzverkehr. Dieser komme aufgrund der großen Anzahl an Baustellen immer häufiger zum Einsatz und müsse rechtlich erst einmal klar definiert werden.
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Quellen: deutscher-verkehrsgerichtstag.de, adac.de, t-online.de