Einspruchsfrist aufgrund von Krankheit oder Urlaub versäumt
Zurück vom Strand und direkt einen Bußgeldbescheid in der Hand! Schon ist die ganze Erholung wieder im Eimer. Wie aber hätte man fern der Heimat Einspruch gegen die Vorwürfe des Bußgeldamtes einlegen sollen, bevor die Frist verstrichen ist? Und was ist im Falle einer Krankheit – hat der vermeintliche Verursacher eines Verkehrsdeliktes das Recht, den Einspruch nachzuholen?
Wenn der Postbote zur Urlaubszeit kommt …
In der Regel muss der Bußgeldbescheid-Empfänger innerhalb von vierzehn Tagen Einspruch einlegen. Versäumt er dies, wird der Bescheid rechtskräftig und Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind nicht mehr zu verhindern. War der Betroffene jedoch nachweislich im Urlaub, kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dafür sorgen, dass der Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe doch noch möglich ist. Als Belege sollten Sie Reiseunterlagen wie Hotelrechnungen sowie Flug- und Bahntickets oder Tankstellenquittungen beifügen.
Der jeweilige Antrag ist innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses – in diesem Fall die Rückkehr aus dem Urlaub – bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zu stellen. Diese Option gibt es allerdings nur für Urlaube oder auch Geschäftsreisen von einer Dauer bis zu sechs Wochen. Bei allem, was darüber hinaus geht, müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, damit die Zustellung den Adressaten rechtzeitig erreicht. Und wann kann es sonst noch sinnvoll sein, einen Antrag auf Wiedereinsetzung zu stellen?
Ist der Empfänger eines Bußgeldbescheides krank oder im Urlaub, wenn der Bußgeldbescheid zugestellt wird, kann die Versäumung der Einspruchsfrist durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgehoben werden.
Antrag auf Wiedereinsetzung bei Krankheit
Wer krank war, ist entlastet, wenn die physischen oder psychischen Beschwerden so schwer oder plötzlich aufgetreten sind, dass es dem Betroffenen unmöglich war, seinen Verpflichtungen nachzukommen, sprich – den Einspruch einzulegen. Hier muss neben dem Antrag natürlich das entsprechende ärztliche Attest mit auf dem Weg gebracht werden. Auch Menschen, die aufgrund ihres hohen Alters körperliche und geistige Gebrechen haben, dürfen in bestimmten Fällen auf eine Bewilligung des Antrags auf Wiedereinsetzung hoffen.
Keine für die Behörden plausiblen Gründe sind zum Beispiel eine generelle Arbeitsüberlastung oder die Angabe des Empfängers, er habe die Frist falsch berechnet. Auch spielt es keine Rolle bei der Verjährung, ob die Frist für einen Einspruch schon seit Wochen oder erst seit einem Tag verstrichen ist. Kommt es hingegen zu Verzögerungen bei der Postbeförderung des Einspruchs, liegt kein eigenes Verschulden vor, was im Idealfall mittels Versendung via Einschreiben zu beweisen ist. Und was ist, wenn der Betroffene die Verwaltungsbehörde nicht überzeugen kann? Wird das Gesuch zurückgewiesen, gibt der Gesetzgeber dem Beschuldigten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen.
Gründe und Kosten für einen Einspruch
Wichtig bei der Wiedereinsetzung ist, dass nach der Antragsstellung gleichzeitig der verpasste Einspruch eingereicht werden muss. Dieser kann verschiedene Gründe haben, denn nicht alle Vorwürfe sind gerechtfertigt. Oftmals kommt es zu formalen oder technischen Fehlern im Verfahren, wie zum Beispiel:
- Fehlerhafte Aktenzeichen
- Ort und Zeit stimmen nicht
- Fehlende Beweismittel
- Messfehler
- Uneindeutige Blitzerfotos
- Die Platzierung des Messgerätes
Mit Geblitzt.de Einspruch einlegen
Um diese Fehlerquellen zu finden und Einspruch einzulegen, können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid direkt online bei Geblitzt.de einreichen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Frist nicht eingehalten, nicht Einhaltung der Frist, Fristeinhaltung Urlaub, Fristeinhaltung Krankheit, Frist versäumt, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand