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Autonomes Fahren: Haftung in der Diskussion

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Obwohl der Bundestag bereits 2017 einen Geset­zes­entwurf zum autonomen Fahren angenommen hat, ist die Frage, wer für Unfälle haftet, noch nicht abschließend geklärt. In dem Entwurf heißt es: Wenn der Computer gefahren ist, dann haftet der Hersteller. Doch so einfach ist es dann doch nicht. Denn es kommt auch darauf an, wie autonom das Fahrzeug ist. Im Januar 2019 beschäf­tigte sich auch der Verkehrs­ge­richtstag mit dem Thema. Sowohl Experten als auch der ADAC waren der Auffassung, dass der Fahrzeug­führer bei einem Unfall zur Rechen­schaft gezogen werden soll, wenn er das Fahrzeug hätte kontrol­lieren können. Dies gilt bereits bei der Nutzung von Tempo­maten, denn sie gelten als Fahras­sis­tenz­systeme, die durchaus beherrscht werden können. Das Oberlan­des­ge­richt Köln bestätige dies bereits in einem Urteil. Demnach ist der Fahrer verpflichtet, die Geschwin­digkeit zu überprüfen und zu drosseln, sollte sie zu hoch sein (OLG Köln: Az. III-1 RBs 213/19).

Autonomes Fahren – die Stufen zum selbst­fah­renden Auto

Schon jetzt haben viele Autos Fahras­sis­tenz­systeme, die bei der Fahrzeug­be­dienung helfen sollen. Auch der Tempomat ist beispiels­weise ein solches System. Inwieweit ein Fahrzeug automa­ti­siert ist, lässt sich in Autono­mie­stufen festlegen. Folgende Auflistung erklärt die Stufen der Autonomie:

  • Autono­mie­stufe 0: Der Fahrer fährt selbst (kontrol­liert alles).
  • Autono­mie­stufe 1: Assis­tenz­systeme helfen bei der Bedienung des Fahrzeugs (Abstands­re­gel­tem­pomat, Geschwindigkeitsregelanlage).
  • Autono­mie­stufe 2: Das Verkehrs­mittel ist teilau­to­ma­ti­siert (automa­ti­sches Einparken, Halten der Spur).
  • Autono­mie­stufe 3: Bedin­gungs­au­to­ma­ti­sierung, der Fahrer muss das Fahrzeug nicht dauerhaft überwachen. Das Fahrzeug fordert den Fahrer auf die Kontrolle zu übernehmen. Es führt selbst­ständig Funktionen aus (Blinker setzen, Spuren­wechsel und Spurhalten).
  • Autono­mie­stufe 4: Das Fahrzeug ist hochau­to­ma­ti­siert und wird vom System geführt. Kann die Aufgabe nicht mehr bewältigt werden, wird der Fahrer aufge­fordert zu übernehmen.
  • Autono­mie­stufe 5: Bei der Vollau­to­ma­ti­sierung ist kein Fahrer erfor­derlich. Mensch­liches Eingreifen ist nicht erfor­derlich. Nur das Ziel muss festgelegt und das Fahrzeug gestartet werden. Ein solches Fahrzeug kommt ohne Lenkrad und Pedale aus.

Rund ums autonome Fahren

Autonomes Fahren scheint immer näher zu rücken, wird es doch allge­gen­wärtig in der Politik und in den Medien disku­tiert. Doch was versteht man eigentlich unter autonomem Fahren? Grund­sätzlich handelt es sich dabei um die Fortbe­wegung eines selbst­stän­digen Fahrzeugs ohne mensch­liches Eingreifen. Es fährt damit also weitgehend autonom. Die Deutsche Akademie der Technik­wis­sen­schaft hat zwar die Automa­ti­sierung des Straßen­ver­kehrs erst für 2030 zum Ziel erklärt, aller­dings ist es laut Tesla jetzt schon möglich in der Autono­mie­stufe 5, also vollau­to­ma­ti­siert, zu fahren. Erlaubt wurde das autonome Fahren in dem Geset­zes­entwurf vom Bundestag 2017, aber nur „im Rahmen der bestim­mungs­ge­mäßen Verwendung“. Es dürfen beispiels­weise Systeme für die Autobahn nicht auf Landstraßen fahren. Bezüglich des Fahrers eines autonomen Verkehrs­mittels wurden auch Entschei­dungen getroffen. Beispiels­weise darf sich dieser abwenden, solange er so wahrneh­mungs­bereit ist, dass er die Steuerung wieder übernehmen kann, wenn das System dazu auffordert. Auch wurde die Speicherung von Daten von drei Jahren auf sechs Monate reduziert. Zwar wurden damit erste Rahmen­be­din­gungen geschaffen, dennoch bleiben viele Fragen offen. Denn: Für welche Autos gilt das Gesetz überhaupt? Und wer haftet bei Unfällen mit einer Teilau­to­matik? Die gibt es schließlich bereits.

Unfall oder Geschwin­dig­keits­verstoß mit dem selbst­fah­renden Auto – wer haftet?

Kommt es mit einem autonomen Fahrzeug zu einem Unfall, entschädigt die KFZ-Versicherung den Unfall­gegner. Da immer ein Fahrer an Bord sein muss, der im Notfall eingreift, zahlt bei einem Unfall dessen Haftpflicht­ver­si­cherung. Sollte es sich um einen Software­fehler handeln, würde die Versi­cherung versuchen den Fahrzeug­her­steller in Regress nehmen. Generell sind noch viele Fragen bezüglich des autonomen Fahrens offen. Die Zukunft wird zeigen, welche Gesetze und Regelungen ergänzt werden müssen. Folgende Fragen könnten in der Zukunft eine Rolle spielen:

  • Kann eine Maschine eine Situation richtig bewerten?
  • Welche Kriterien spielen eine Rolle für Entschei­dungen des Systems?
  • Wer darf selbst­fah­rende Autos führen?
  • Wird in der Zukunft noch ein Führer­schein benötigt? Oder wird autonomes Fahren ganz ohne Führer­schein erlaubt sein?

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