Don’t drink and drive: Promillegrenze im Straßenverkehr
Wer nach dem Konsum von Alkohol auf deutschen Straßen unterwegs ist, muss im Falle einer Kontrolle mit harten Sanktionen rechnen. Bei der erstmaligen Einführung einer Promillegrenze im Jahr 1953 lag der Wert noch bei heutzutage unfassbar hohen 1,5 Promille. Wie hoch der Promillewert mittlerweile bei Auto- und Radfahrern sein darf, was Fahranfänger beachten müssen und welche Strafen bei Verstößen drohen, erfahren Sie hier.
Alkohol am Steuer – das kann teuer werden!
„Na klar kann ich noch fahren“ – im alkoholisierten Zustand neigt man zur Selbstüberschätzung. Nach der feucht-fröhlichen Betriebsfeier, nicht mit der Bahn oder dem Taxi, sondern doch noch im eigenen Pkw nach Hause zu fahren, ist allerdings keine gute Idee. So nehmen doch das Reaktionsvermögen, die Sehleistung und die Aufmerksamkeitsspanne mit zunehmendem Alkoholpegel deutlich ab. Ganz gleich, ob es sich um das Fahren mit einem Lkw, Pkw oder Motorrad handelt.
Wer trotzdem fährt, kann sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Spätestens ab 0,5 Promille im Blut, der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit, kennt der Gesetzgeber kein Pardon. Hier können hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot fällig werden. Für Wiederholungstäter sind noch höhere Sanktionen vorgesehen. Und wer sich eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille zuschulden kommen lässt, dem droht sogar der Führerscheinentzug und eine Freiheitsstrafe. Details zeigt die folgende Bußgeldtabelle auf:
- Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) 528,50 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
- Bei Eintrag eines bereits begangenen Alkoholverstoßes: 1053,50 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Bei Eintrag zwei vorheriger Alkoholverstöße: 1578,50 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Fahren mit 1,1 Promille und mehr (absolute Fahruntüchtigkeit): Freiheits- oder Geldstrafe, 3 Punkte, mehrmonatiges Fahrverbot bis hin zum lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis
- Ab 1,6 Promille kann zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden
Doch die aufgeführten Strafen unterliegen stets einer Prüfung im Einzelfall und dessen Begleitumständen. Ein Autofahrer kann beispielsweise auch schon bei unter 0,5 Promille belangt werden, wenn er sich fahrauffällig verhalt, eine Gefährdung im Straßenverkehr darstellt oder sogar einen Unfall verursacht.
Ein Alkoholverstoß im Straßenverkehr kann ein hohes Bußgeld, bis zu 3 Punkte in Flensburg, ein mehrmonatiges Fahrverbot und sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Fahranfänger & Promillegrenze
Anders verhält es sich mit Alkohol am Steuer bei Fahranfängern und Personen, die jünger als 21 Jahre alte sind. Diese dürfen bei Teilnahme im Straßenverkehr überhaupt keinen Alkohol getrunken haben. Die Regelung wurde im Jahr 2007 vor dem Hintergrund eingeführt, dass statistisch gesehen jüngere Leute häufiger als andere Altersgruppen in Verkehrsunfälle verwickelt waren, bei deren Ursachen auch Alkohol eine Rolle gespielt hat. Wer dagegen verstößt, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister sowie ein variables Fahrverbot. Auch eine kostenpflichtige Nachschulung ist möglich. Für Wiederholungstäter gelten noch härtere Maßnahmen wie der Führerscheinentzug.
Für jeden Fahranfänger und für Kraftfahrzeugführer unter 21 Jahren gilt eine strikte Null-Promillegrenze.
Promillegrenze für Fahrradfahrer
Das Fahrrad als Alternative zum Auto für alkoholisiertes Fahren? Keineswegs. Auch auf zwei Rädern ohne Motor ist Alkohol nur begrenzt erlaubt. Schon ein Promillewert ab 0,3 kann eine Strafanzeige nach sich ziehen – insbesondere, wenn dieser Wert bei einem Fahrradfahrer gemessen wurde, der zuvor in einen Unfall involviert war. Drastischer sind die Sanktionen bei einer Alkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille.
In diesem Fall gilt der Radler als fahruntüchtig, muss mit drei Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Fällt der Betroffene hierbei durch oder tritt diese gar nicht an, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis, also des Kraftfahrzeug-Führerscheins bzw. zu dem Verbot, einen solchen zu machen. Die Teilnahme an einer weiteren MPU ist in der Regel erst nach einigen Monaten möglich.
Bußgeldvorwürfe prüfen lassen über Geblitzt.de
Neben Alkohol am Steuer gibt es auch andere Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeld Punkten und Fahrverboten geahndet werden können. Dazu zählen Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Handy-, Vorfahrt- und Überholverstöße. In diesen Fällen können Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.