Überhol­ver­stöße und die Folgen

Auf deutschen Straßen – insbe­sondere auf Landstraßen und der Autobahn – kommt es bei schlecht getimten Überhol­ma­növern immer wieder zu Unfällen und Überhol­ver­stößen. Die Geschwin­digkeit des nachfol­genden Verkehrs und der entge­gen­kom­menden Fahrzeuge werden einfach viel zu häufig unter­schätzt. Dementspre­chend rigoros sind die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Strafen bei Verstößen. Hier erfahren Sie, welche Verkehrs­regeln zu beachten sind und ab wann ein Überhol­verstoß Bußgelder, Punkte im Fahreig­nungs­re­gister sowie ein Fahrverbot nach sich zieht.

Straße mit einem Überholverbotschild. Überholverstoß

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Überhol­verbot – das sagt die StVO!

Beim ordnungs­ge­mäßen Überholen gibt es viele Aspekte zu beachten. In § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist eindeutig festgelegt, was erlaubt und verboten ist:

  • Grund­sätzlich darf nur links überholt werden.
  • Überholen dürfen Sie nur dann, wenn der Gegen­verkehr dabei nicht behindert wird.
  • Wer überholt, muss wesentlich schneller als der zu Überho­lende fahren.
  • Bei unklarer Verkehrslage ist Überholen unzulässig.
  • Verkehrs­zeichen, die ein Überhol­verbot anzeigen, ist Folge zu leisten.
  • Wer ein Kraft­fahrzeug mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 7,5 t führt, darf bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht überholen, wenn die Sicht­weite weniger als 50 m beträgt.
  • Wenn Sie beim Überholen ausscheren wollen, darf der nachfol­gende Verkehr nicht gefährdet werden.
  • Beim Überholen ist ein ausrei­chender Seiten­ab­stand einzu­halten, insbe­sondere zu Fußgängern und Fahrradfahrern.
  • Der Überholte darf beim Überholen nicht behindert werden.
  • Nach dem Überhol­vorgang hat sich der Fahrer umgehend wieder rechts einzuordnen.
  • Das Ausscheren und Wieder­ein­ordnen muss mittels blinken recht­zeitig und deutlich angekündigt werden.
  • Außerhalb geschlos­sener Ortschaften darf der Überhol­vorgang durch kurzes Betätigen von Hupe und Lichthupe angekündigt werden. Das Fernlicht darf nur einge­schaltet werden, wenn der Gegen­verkehr dabei nicht geblendet wird.
  • Wer überholt wird, darf seine Geschwin­digkeit nicht erhöhen.
  • Der Fahrer eines langsa­meren Fahrzeugs muss anderen Verkehrs­teil­nehmern das Überholen ermög­lichen, indem er zum Beispiel auf einem geeig­neten Seiten­streifen hält, was aller­dings nicht auf Autobahnen gilt.
  • Fahrer mit der Absicht nach links abzubiegen, sind rechts zu überholen. Schie­nen­fahr­zeuge ebenfalls, es sei denn, die Schienen liegen zu weit rechts oder die Straße führt nur in eine Richtung – dann darf auch links überholt werden.
  • Wenn ausrei­chend Raum vorhanden ist, dürfen Fahrrad- und Mofafahrer auf dem rechten Fahrstreifen wartende Fahrzeuge auch rechts überholen, wobei eine mäßige Geschwin­digkeit und besondere Vorsicht geboten sind.

Gemäß dem Bußgeld­ka­talog für Überhol­ver­stöße können Vergehen mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro, 2 Punkten in Flensburg, und einem Fahrverbot von einem Monat sanktio­niert werden.

Bußgeld­ka­talog Überholverstöße

Beim Überholen gilt es also eine ganze Reihe an Vorschriften, an die sich jeder Fahrzeug­führer in Deutschland halten muss. Zudem geben die entspre­chenden Verkehrs­zeichen eindeutige Hinweise. So zeigt neben dem Überhol­ver­bots­schild - das es jeweils für Pkw und Lkw gibt - auch die durch­ge­zogene Linie in der Fahrbahn­mitte, dass hier nicht überholt werden darf. Auf diese Weise werden gefähr­liche Strecken­ab­schnitte wie Anstiege und Kurven für Verkehrs­teil­nehmer zur Sicherheit gekenn­zeichnet. Was Ihnen blühen kann, wenn Sie diese Verkehrs­regeln nicht einhalten, zeigt ein Blick auf den Bußgeldkatalog:

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Außerhalb geschlos­sener Ortschaften rechts überholt  100 €  1 Punkt 
Mit nicht wesent­licher Geschwin­digkeit als der zu Überho­lende überholt.  80 €  1 Punkt 
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überhol­vor­gangs jede Behin­derung des Gegen­ver­kehrs ausge­schlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage  100 €  1 Punkt 
.. und dabei ein Überhol­verbot an einem Bahnübergang nicht beachtet  150 €  1 Punkt 
… und dabei Verkehrs­zeichen nicht beachtet  150 €  1 Punkt 
.. und dabei Fahrstrei­fen­be­grenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorge­schrie­benen Fahrt­richtung nicht gefolgt  150 €  1 Punkt 
.. und dabei ein Überhol­verbot an einem Bahnübergang nicht beachtet - mit Gefährdung  250 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  250 €  2 Punkte  1 Monat 
.. und dabei ein Überhol­verbot an einem Bahnübergang nicht beachtet - mit Sachbeschädigung  300 €  2 Punkte  1 Monat 

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