Überholverstöße und die Folgen
Auf deutschen Straßen – insbesondere auf Landstraßen und der Autobahn – kommt es bei schlecht getimten Überholmanövern immer wieder zu Unfällen und Überholverstößen. Die Geschwindigkeit des nachfolgenden Verkehrs und der entgegenkommenden Fahrzeuge werden einfach viel zu häufig unterschätzt. Dementsprechend rigoros sind die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Strafen bei Verstößen. Hier erfahren Sie, welche Verkehrsregeln zu beachten sind und ab wann ein Überholverstoß Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot nach sich zieht.
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Überholverbot – das sagt die StVO!
Beim ordnungsgemäßen Überholen gibt es viele Aspekte zu beachten. In § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist eindeutig festgelegt, was erlaubt und verboten ist:
- Grundsätzlich darf nur links überholt werden.
- Überholen dürfen Sie nur dann, wenn der Gegenverkehr dabei nicht behindert wird.
- Wer überholt, muss wesentlich schneller als der zu Überholende fahren.
- Bei unklarer Verkehrslage ist Überholen unzulässig.
- Verkehrszeichen, die ein Überholverbot anzeigen, ist Folge zu leisten.
- Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht überholen, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
- Wenn Sie beim Überholen ausscheren wollen, darf der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet werden.
- Beim Überholen ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten, insbesondere zu Fußgängern und Fahrradfahrern.
- Der Überholte darf beim Überholen nicht behindert werden.
- Nach dem Überholvorgang hat sich der Fahrer umgehend wieder rechts einzuordnen.
- Das Ausscheren und Wiedereinordnen muss mittels blinken rechtzeitig und deutlich angekündigt werden.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften darf der Überholvorgang durch kurzes Betätigen von Hupe und Lichthupe angekündigt werden. Das Fernlicht darf nur eingeschaltet werden, wenn der Gegenverkehr dabei nicht geblendet wird.
- Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
- Der Fahrer eines langsameren Fahrzeugs muss anderen Verkehrsteilnehmern das Überholen ermöglichen, indem er zum Beispiel auf einem geeigneten Seitenstreifen hält, was allerdings nicht auf Autobahnen gilt.
- Fahrer mit der Absicht nach links abzubiegen, sind rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge ebenfalls, es sei denn, die Schienen liegen zu weit rechts oder die Straße führt nur in eine Richtung – dann darf auch links überholt werden.
- Wenn ausreichend Raum vorhanden ist, dürfen Fahrrad- und Mofafahrer auf dem rechten Fahrstreifen wartende Fahrzeuge auch rechts überholen, wobei eine mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht geboten sind.
Gemäß dem Bußgeldkatalog für Überholverstöße können Vergehen mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro, 2 Punkten in Flensburg, und einem Fahrverbot von einem Monat sanktioniert werden.
Bußgeldkatalog Überholverstöße
Beim Überholen gilt es also eine ganze Reihe an Vorschriften, an die sich jeder Fahrzeugführer in Deutschland halten muss. Zudem geben die entsprechenden Verkehrszeichen eindeutige Hinweise. So zeigt neben dem Überholverbotsschild - das es jeweils für Pkw und Lkw gibt - auch die durchgezogene Linie in der Fahrbahnmitte, dass hier nicht überholt werden darf. Auf diese Weise werden gefährliche Streckenabschnitte wie Anstiege und Kurven für Verkehrsteilnehmer zur Sicherheit gekennzeichnet. Was Ihnen blühen kann, wenn Sie diese Verkehrsregeln nicht einhalten, zeigt ein Blick auf den Bußgeldkatalog:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 100 € | 1 Punkt | - |
Mit nicht wesentlicher Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt. | 80 € | 1 Punkt | - |
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage | 100 € | 1 Punkt | - |
.. und dabei ein Überholverbot an einem Bahnübergang nicht beachtet | 150 € | 1 Punkt | - |
… und dabei Verkehrszeichen nicht beachtet | 150 € | 1 Punkt | - |
.. und dabei Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt | 150 € | 1 Punkt | - |
.. und dabei ein Überholverbot an einem Bahnübergang nicht beachtet - mit Gefährdung | 250 € | 2 Punkte | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 250 € | 2 Punkte | 1 Monat |
.. und dabei ein Überholverbot an einem Bahnübergang nicht beachtet - mit Sachbeschädigung | 300 € | 2 Punkte | 1 Monat |
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