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Rechts überholen auf der Autobahn - was Sie beachten müssen

„Es ist links zu überholen.“ So steht es in Paragraf 5 Absatz 1 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO). Damit macht der Gesetz­geber eindeutig klar, dass grund­sätzlich links überholt werden muss. Aber gibt es diesbe­züglich keine Ausnahmen? Doch, die gibt es, wie so oft. Ein Autofahrer darf beispiels­weise innerorts ein langsa­meres Auto durchaus rechts überholen. Auch auf der Autobahn kann das Rechts­über­holen unter bestimmten Umständen, wie im Stau oder auf dem Beschleu­ni­gungs­streifen möglich sein. Wann der Gesetz­geber beim Rechts­über­holen eine Ausnahme macht und was die Regeln dafür sind, erfahren Sie im Folgenden.

Auto werden rechts überholt.

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Rechts überholen innerorts: Das sind die Regeln

Innerorts gelten oftmals andere Regeln als außerorts, so auch beim Überholen. Denn sobald mehrere Spuren in eine Richtung vorhanden und auch markiert sind, darf ein Kraft­fahrzeug mit dem Gesamt­ge­wicht bis 3,5 Tonnen innerorts auch rechts überholen (§ 7 Absatz 3 StVO). Ist keine Markierung vorhanden, ist das Überholen aller­dings verboten. Es ist auch erlaubt, rechts zu überholen, wenn ein voraus­fah­rendes Fahrzeug ankündigt links abzubiegen (§ 5 Absatz 7 StVO). Dabei gilt es dennoch aufmerksam und vorsichtig zu sein.


Zusätzlich ist rechts überholen bei der Verkehrs­re­gelung durch eine Ampel zulässig. Aller­dings ist dies unabhängig davon, ob die Spuren in unter­schied­liche Richtungen zeigen (§ 37 Absatz 4 StVO).

Eine zusätz­liche Regel gibt es im Straßen­bahn­verkehr. Denn Schie­nen­fahr­zeuge müssen grund­sätzlich rechts überholt werden (§ 5 Absatz 7 StVO). Sollte sich die Straßenbahn am rechten Fahrbahnrand befinden, gilt dies natürlich nicht.

Ausnahmen fürs Rechts­über­holen auf der Autobahn

Wer kennt es nicht: Die Autobahn ist frei und ganz links schleicht ein Fahrzeug vor einem her. Solche Situa­tionen sind in der Tat ärgerlich. Rechts­über­holen ist dennoch verboten. Lediglich die linke Spur darf in diesem Fall zum Überholen genutzt werden. Denn es gibt auf der Autobahn nur wenige Ausnahmen, die das Rechts­über­holen erlauben. Dazu gehört zum Beispiel der Stau. In diesem Fall ist Rechts­über­holen auf der Autobahn erlaubt, sofern das Tempo angemessen ist (§ 7 Absätze 2, 2a StVO).


Ähnlich verhält es sich beim Beschleu­ni­gungs­streifen. Auf diesem muss der Fahrer die Geschwin­digkeit so anpassen, dass er Auffahr­un­fälle vermeidet. Daher darf er beschleu­nigen und den Fahrer neben ihm auf der rechten Spur überholen.

Das sind die Strafen fürs Rechtsüberholen

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot
Außerhalb geschlos­sener Ortschaften rechts überholt  100 €  1 Punkt 
Mit nicht wesent­licher Geschwin­digkeit als der zu Überho­lende überholt.  80 €  1 Punkt 
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überhol­vor­gangs jede Behin­derung des Gegen­ver­kehrs ausge­schlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage  100 €  1 Punkt 
.. und dabei ein Überhol­verbot an einem Bahnübergang nicht beachtet  150 €  1 Punkt 
… und dabei Verkehrs­zeichen nicht beachtet  150 €  1 Punkt 
.. und dabei Fahrstrei­fen­be­grenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorge­schrie­benen Fahrt­richtung nicht gefolgt  150 €  1 Punkt 
.. und dabei ein Überhol­verbot an einem Bahnübergang nicht beachtet - mit Gefährdung  250 €  2 Punkte  1 Monat 
.. und dabei ein Überhol­verbot an einem Bahnübergang nicht beachtet - mit Sachbeschädigung  300 €  2 Punkte  1 Monat 

Das sagt die StVO zum Überholen allgemein

Beim Überhol­vorgang ist mehr zu beachten als nur das Verbot des Rechts­über­holens. Was Sie noch über das ordnungs­gemäße Überholen wissen müssen, finden Sie in § 5 der StVO. Dort ist eindeutig festge­halten, was erlaubt ist und was nicht:


  • Überholen darf nur, wer den Gegen­verkehr nicht behindert.
  • Autofahrer, die überholen, müssen wesentlich schneller als das zu überho­lende Fahrzeug sein.
  • Ist die Verkehrslage unklar, ist Überholen verboten.
  • Überholen ist verboten, wenn es durch ein Verkehrs­zeichen untersagt ist.
  • Ein Kraft­fahrzeug mit einer Gesamt­masse über 7,5 t darf bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht überholen, wenn die Sicht­weite weniger als 50 m beträgt.
  • Der nachfol­gende Verkehr darf nicht beim Ausscheren zum Überholen gefährdet werden.
  • Auch gilt es ausrei­chender Seiten­ab­stand beim Überholen einzuhalten.
  • Der Überho­lende darf den Überholten nicht behindern.
  • Der Fahrer hat sich umgehend wieder rechts einzu­ordnen, wenn der Überhol­vorgang beendet ist.
  • Das Ausscheren und Wieder­ein­ordnen müssen durch Blinken recht­zeitig und deutlich angekündigt werden.
  • Außerorts darf das Überholen durch kurzes Betätigen von Hupe und Lichthupe angekündigt werden. Wird der Gegen­verkehr nicht geblendet, darf auch das Fernlicht genutzt werden.
  • Wer überholt wird, darf sein Tempo nicht erhöhen.
  • Der Fahrer eines langsa­meren Fahrzeugs muss anderen Verkehrs­teil­nehmern das Überholen möglich machen.
    Ist ausrei­chend Platz vorhanden, dürfen Motor- und Fahrrad­fahrer auf dem rechten Fahrstreifen wartende Fahrzeuge auch rechts überholen. Wichtig dabei ist es, eine mäßige Geschwin­digkeit einzuhalten.

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Häufige Fragen

Wo ist Rechts­über­holen erlaubt?

Auf der Autobahn darf nur auf dem Beschleu­ni­gungs­streifen oder im Stau rechts überholt werden. Innerorts gilt dies bei mehreren markierten Fahrbahn­streifen, bei unter­schied­lichen Spurrich­tungen oder im Ampel­be­reich.Hier mehr erfahren.

Wann darf man rechts schneller fahren als links?

Innerorts darf man rechts schneller fahren, wenn es mehre markierte Fahrbahn­streifen gibt, bei unter­schied­lichen Spurrich­tungen oder im Ampel­be­reich. Auf der Autobahn gilt dies auf dem Beschleu­ni­gungs­streifen oder im Stau.Hier mehr erfahren.

Was kostet Rechts­über­holen auf der Autobahn?

Das Rechts­über­holen auf der Autobahn kann mit 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg sanktio­niert werden.Hier mehr erfahren.

Was ist der Unter­schied zwischen Überholen und Vorbeifahren?

Während das Vorbei­fahren an einem haltenden Fahrzeug als „Vorbei­fahren“ gilt, ist das Vorbei­fahren an einem Fahrzeug, dass sich in dieselbe Richtung bewegt oder auf die Weiter­fahrt wartet „Überholen“.Hier mehr erfahren.

Frank­furter Rundschau: rechts überholen