Bußgeld Einspruch einlegen bei Verkehrsvergehen

Bei Verstößen im Straßen­verkehr wie Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen, Abstands-, Rotlicht- und Handy­ver­gehen drohen nicht nur Punkte in Flensburg und Führer­schein­entzug, sondern auch ein Ordnungsgeld. Dieses kann – je nach Schwere des Vergehens – auch im hohen dreistel­ligen Bereich ausfallen und damit ordentlich an den Geldbeutel gehen. Wann und wie Sie bei Vorwürfen Einspruch einlegen können, um diese prüfen zu lassen, soll im Folgenden ausführlich erläutert werden.

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Geschwin­dig­keits­verstoß: Der Klassiker

Auf der Autobahn im falschen Moment aufs Gaspedal getreten oder im Stadt­verkehr die Tempo 30 Zone übersehen – und schon werden Sie geblitzt und bekommen Post von der Bußgeld­stelle. Fahrverbot und Punkte fallen dabei ebenso schnell an wie saftige Geldstrafen. Hier einige Beispiele aus dem Katalog, die belegen, dass man mit einem Einspruch gegen die Vorwürfe viel Geld sparen kann:

  • Bei Überschreitung der zuläs­sigen Höchst­ge­schwin­digkeit reicht die Spanne für Perso­nen­kraft­wagen und Motor­räder außerhalb geschlos­sener Ortschaften von 60 Euro bis 700 Euro, innerhalb geschlos­sener Ortschaften von 70 Euro bis 800 Euro.
  • Dasselbe gilt für Lastkraft­wagen und Omnibusse, die aller­dings im Verhältnis zu Pkw und Motor­rädern schon bei gerin­gerer Überschreitung der zuläs­sigen Höchst­ge­schwin­digkeit zur Kasse gebeten werden.
  • Spezi­fische Verkehrs­si­tua­tionen wie nicht angepasstes Tempo bei Gefah­ren­stellen, Bahnüber­gängen oder bei Gefährdung von Passanten schlagen ebenfalls deutlich ins Kontor des Fahrers. Bis zu 760 Euro müssen Sie sogar zahlen, wenn Sie innerhalb geschlos­sener Ortschaften die festge­setzte Höchst­ge­schwin­digkeit bei Sicht­weite unter 50 m im Falle von Nebel, Schneefall oder Regen überschritten haben.

Rotlicht­ver­stöße, Abstands­ver­gehen & Handy am Steuer

Auch wer bei Rot über die Ampel fährt, läuft nicht nur Gefahr seinen Führer­schein zu verlieren, sondern ist auch in Bezug auf das Ordnungsgeld auf Hilfe angewiesen – schließlich kommt ein Rotlicht­ver­gehen auf deutschen Straßen den Verur­sacher teuer zu stehen. Neben ein bis zwei Punkten in Flensburg und einem monate­langen Entzug des Führer­scheins können je nach Dauer der Rotphase während des Verstoßes sowie einer möglichen Gefährdung oder Sachbe­schä­digung 90 Euro bis 360 Euro Geldstrafe anstehen.

Bei Abstands­ver­stößen kann das Ordnungsgeld sogar bis zu 400 Euro hoch sein, wenn Sie mit einer Geschwin­digkeit von mehr als 130 km/h unterwegs sind und dabei der Abstand zum Vordermann weniger als ein Zehntel des halben Tacho­werts beträgt. Und wer beim Autofahren telefo­niert und dabei erwischt wird, bewegt sich in einem Sankti­ons­rahmen zwischen 100 Euro und 200 Euro.

Bei einem Verfahren kommen auf den Beschul­digten neben Punkten in Flensburg und Fahrverbot auch ein üppiges Strafgeld zu.

Prüfen lohnt sich!

Sollte man einen Bescheid immer anfechten? Auf jeden Fall! Um im Zuge eines Verfahrens nicht zu tief in die Tasche greifen zu müssen, lohnt sich oftmals ein Einspruch gegen die Vorwürfe, eingelegt durch erfahrene Verkehrs­an­wälte. Dabei kann der Bescheid eine ganze Reihe an formellen Fehlern aufweisen, außerhalb der Verjäh­rungs­frist erlassen worden sein oder auf anfecht­baren Beweisen beruhen.

Nicht selten sind die Messgeräte unregel­mäßig gewartet und geeicht und die Blitzer an unange­mes­senen Stellen platziert worden oder kamen bei schlechten Sicht- und Wetter­ver­hält­nissen zum Einsatz. Auch technische Fehler­quellen wie unscharfe Blitzer­fotos oder ungültige Aufnahmen, weil zum Beispiel mehrere Fahrzeuge gleich­zeitig geblitzt wurden, gehören längst zum Reper­toire der Möglich­keiten, warum Sie Einspruch einlegen können und sollten.

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Anfechten mit Geblitzt.de

Auch Sie haben einen Anhörungs­bogen oder Bescheid erhalten und wollen die Vorwürfe prüfen lassen? Kein Problem: Bei Geschwin­dig­keits­ver­gehen sowie Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- und Handy­ver­stößen hilft Ihnen Geblitzt.de. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wändige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Verfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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