Bußgeld Einspruch einlegen bei Verkehrsvergehen
Bei Verstößen im Straßenverkehr wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands-, Rotlicht- und Handyvergehen drohen nicht nur Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug, sondern auch ein Ordnungsgeld. Dieses kann – je nach Schwere des Vergehens – auch im hohen dreistelligen Bereich ausfallen und damit ordentlich an den Geldbeutel gehen. Wann und wie Sie bei Vorwürfen Einspruch einlegen können, um diese prüfen zu lassen, soll im Folgenden ausführlich erläutert werden.
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Geschwindigkeitsverstoß: Der Klassiker
Auf der Autobahn im falschen Moment aufs Gaspedal getreten oder im Stadtverkehr die Tempo 30 Zone übersehen – und schon werden Sie geblitzt und bekommen Post von der Bußgeldstelle. Fahrverbot und Punkte fallen dabei ebenso schnell an wie saftige Geldstrafen. Hier einige Beispiele aus dem Katalog, die belegen, dass man mit einem Einspruch gegen die Vorwürfe viel Geld sparen kann:
- Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit reicht die Spanne für Personenkraftwagen und Motorräder außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 Euro bis 700 Euro, innerhalb geschlossener Ortschaften von 70 Euro bis 800 Euro.
- Dasselbe gilt für Lastkraftwagen und Omnibusse, die allerdings im Verhältnis zu Pkw und Motorrädern schon bei geringerer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Kasse gebeten werden.
- Spezifische Verkehrssituationen wie nicht angepasstes Tempo bei Gefahrenstellen, Bahnübergängen oder bei Gefährdung von Passanten schlagen ebenfalls deutlich ins Kontor des Fahrers. Bis zu 760 Euro müssen Sie sogar zahlen, wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften die festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m im Falle von Nebel, Schneefall oder Regen überschritten haben.
Rotlichtverstöße, Abstandsvergehen & Handy am Steuer
Auch wer bei Rot über die Ampel fährt, läuft nicht nur Gefahr seinen Führerschein zu verlieren, sondern ist auch in Bezug auf das Ordnungsgeld auf Hilfe angewiesen – schließlich kommt ein Rotlichtvergehen auf deutschen Straßen den Verursacher teuer zu stehen. Neben ein bis zwei Punkten in Flensburg und einem monatelangen Entzug des Führerscheins können je nach Dauer der Rotphase während des Verstoßes sowie einer möglichen Gefährdung oder Sachbeschädigung 90 Euro bis 360 Euro Geldstrafe anstehen.
Bei Abstandsverstößen kann das Ordnungsgeld sogar bis zu 400 Euro hoch sein, wenn Sie mit einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h unterwegs sind und dabei der Abstand zum Vordermann weniger als ein Zehntel des halben Tachowerts beträgt. Und wer beim Autofahren telefoniert und dabei erwischt wird, bewegt sich in einem Sanktionsrahmen zwischen 100 Euro und 200 Euro.
Bei einem Verfahren kommen auf den Beschuldigten neben Punkten in Flensburg und Fahrverbot auch ein üppiges Strafgeld zu.
Prüfen lohnt sich!
Sollte man einen Bescheid immer anfechten? Auf jeden Fall! Um im Zuge eines Verfahrens nicht zu tief in die Tasche greifen zu müssen, lohnt sich oftmals ein Einspruch gegen die Vorwürfe, eingelegt durch erfahrene Verkehrsanwälte. Dabei kann der Bescheid eine ganze Reihe an formellen Fehlern aufweisen, außerhalb der Verjährungsfrist erlassen worden sein oder auf anfechtbaren Beweisen beruhen.
Nicht selten sind die Messgeräte unregelmäßig gewartet und geeicht und die Blitzer an unangemessenen Stellen platziert worden oder kamen bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen zum Einsatz. Auch technische Fehlerquellen wie unscharfe Blitzerfotos oder ungültige Aufnahmen, weil zum Beispiel mehrere Fahrzeuge gleichzeitig geblitzt wurden, gehören längst zum Repertoire der Möglichkeiten, warum Sie Einspruch einlegen können und sollten.
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Anfechten mit Geblitzt.de
Auch Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bescheid erhalten und wollen die Vorwürfe prüfen lassen? Kein Problem: Bei Geschwindigkeitsvergehen sowie Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- und Handyverstößen hilft Ihnen Geblitzt.de. Zusätzliche Kosten und zeitaufwändige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Verfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.