• Lesedauer:3 min Lesezeit

Bußgeld­erhöhung wegen Voreintragungen

Sie wurden in den letzten Monaten mehr als einmal geblitzt? An dieser Stelle fragen sich viele Verkehrs­teil­nehmer, ob es eine Art Vorstrafe für Autofahrer gibt. Die Antwort lautet ja. Bei bestehenden Vorein­tra­gungen kann die Bußgeld­stelle von der im Bußgeld­ka­talog vorge­se­henen Regel­geldbuße abweichen und diese erhöhen sowie mit einem Fahrverbot zusätzlich sanktio­nieren. Der Beschul­digte gilt dann nämlich als Wiederholungstäter.

bild darf das bussgeld wegen voreintragungen erhoeht werden 1

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Verstöße im Straßen­verkehr - Wieder­holung unerwünscht!

Doch welche Vergehen sollten tunlichst nicht ein zweites Mal begangen werden? Letztlich ist jeder Verstoß eine poten­zielle Gefahr für andere Verkehrs­teil­nehmer – ordnungs­ge­mäßes Fahrver­halten ist also stets einzu­halten. Dennoch gibt es einige Verstöße, deren Wieder­holung besonders drastisch sanktio­niert wird. So konnte bis zum 27.04.2019 etwa eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder mehr schon beim zweiten Vergehen innerhalb eines Jahres zu einer Bußgeld­erhöhung und Fahrverbot führen. War der Beschul­digte im Bereich eines Tempo­ver­stoßes, der ohnehin schon mit einem Fahrverbot geahndet wurde, verlän­gerte sich dieses um einen weiteren Monat.

Weiterhin gehört Fahren unter Alkohol­ein­fluss zu den Vergehen, bei deren Wieder­holung sowohl das Bußgeld erhöht als auch das Fahrverbot verlängert wird. Zwecks verkehrs­recht­licher Erziehung kommen Wieder­ho­lungs­täter in der Regel nicht um eine Medizinisch-Psychologische Unter­su­chung (MPU) herum.

Wieder­ho­lungs­taten im Straßen­verkehr können mit höheren Bußgelder und verlän­gerten Fahrver­boten bestraft werden.

Mehrfach geblitzt? Das können Sie tun …

Ein guter Ratgeber ist, sich im Straßen­verkehr stets regel­konform zu verhalten. Erst recht, wenn man im Fahreig­nungs­re­gister bereits Einträge vorzu­weisen hat. Als Fahrer können Sie zudem aktiv Punkte abbauen, indem Sie an einem Fahreig­nungs­se­minar mit verkehrspäd­ago­gi­schen und verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen Inhalten teilnehmen. Ohne Ihr Zutun sorgt auch die Tilgungs­frist dafür, dass Punkte nach einer bestimmten Anzahl von Jahren verjähren. Das schützt zwar nicht vor den Strafen einer Wieder­ho­lungstat, verhindert aber mögli­cher­weise einen achten Punkt in Flensburg, der ebenfalls zum Entzug des Führer­scheins führt.

Bußgeld­vorwurf mit Geblitzt.de prüfen lassen

Falls auch Ihnen ein Verkehrs­verstoß zur Last gelegt wird, empfehlen wir den Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de online einzu­reichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Erhöhtes Bußgeld wegen Vorein­tra­gungen, Wieder­ho­lungs­täter, Sanktionen