Bußgelder steuerlich absetzen
Wer bei einem Verkehrsverstoß geblitzt wurde, muss in der Regel nicht lange auf einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid warten. Die darin angekündigten Sanktionen schlagen in Form von Punkten in Flensburg oder Fahrverboten nicht selten ganz schön schwer zu Buche. Aber auch drohende Bußgelder sind nicht zu unterschätzen. Ob man sich von Vater Staat einen Teil zurückholen kann, indem man das Bußgeld steuerlich absetzt, und welche Möglichkeit es gibt, Geldbußen generell zu vermeiden, soll hier ausführlich erläutert werden.
Kurz und knapp
Bußgeld versteuern nach Verstoß mit dem Firmenwagen
Die schlechte Nachricht zuerst: Wer als Privatperson geblitzt wird, kann das Bußgelder steuerlich absetzen leider vergessen. Wenn Sie allerdings die Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Geschäftsfahrzeug begangen haben, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber die Geldbuße erstatten und als Betriebsausgabe absetzen. Allerdings handelt es sich dabei um ein zusätzliches Gehalt, das Sie dann wiederum auch versteuern müssen.
Trotzdem lohnt es sich, in solchen Fällen an Ihren Vorgesetzten heranzutreten – fragen kostet bekanntlich nichts! Auf Bußgelder, die gegen den Arbeitgeber selbst verhängt werden, trifft diese Gesetzgebung nicht zu.
Bußgelder steuerlich absetzen ist grundsätzlich nicht möglich. Wohl aber kann Ihr Arbeitgeber das Bußgeld erstatten, wenn Sie mit einem Geschäftsfahrzeug geblitzt wurden.
Diese Verstöße kommen Sie teuer zu stehen …
Bußgelder versteuern ist also nur in Ausnahmefällen möglich. Was aber sind Verkehrsordnungswidrigkeiten, die man auch wegen möglicher Bußgeldforderungen unbedingt vermeiden sollte? Allein schon in Bezug auf die Quantität sind Geschwindigkeitsverstöße die Nummer eins auf deutschen Straßen. Je nach Schwere der Tat können diese den Fahrer neben Punkten und Führerscheinentzug ein Bußgeld in Höhe von 60 bis 800 Euro kosten. Wer bei Rot über die Ampel fährt, muss im äußersten Fall immerhin 360 Euro zahlen.
Bei Handyverstößen liegt der Höchstsatz bei 200 Euro, während ein Verkehrsteilnehmer, der den Abstand nicht einhält, sogar mit bis zu 400 Euro bestraft werden kann. Wo Sie als Betroffener Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid online einreichen können, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen zu lassen, erfahren Sie im folgenden Absatz.
Bußgelder aus dem Straßenverkehr erhalten? Geblitzt.de hilft
Nach Überschreitungen des Tempolimits, Rotlicht-, Vorfahrt-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- und Mobiltelefon-Vergehen hilft Ihnen Geblitzt.de. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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