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Bußgelder steuerlich absetzen

Wer bei einem Verkehrs­verstoß geblitzt wurde, muss in der Regel nicht lange auf einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid warten. Die darin angekün­digten Sanktionen schlagen in Form von Punkten in Flensburg oder Fahrver­boten nicht selten ganz schön schwer zu Buche. Aber auch drohende Bußgelder sind nicht zu unter­schätzen. Ob man sich von Vater Staat einen Teil zurück­holen kann, indem man das Bußgeld steuerlich absetzt, und welche Möglichkeit es gibt, Geldbußen generell zu vermeiden, soll hier ausführlich erläutert werden.

Kurz und knapp

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Bußgeld versteuern nach Verstoß mit dem Firmenwagen

Die schlechte Nachricht zuerst: Wer als Privat­person geblitzt wird, kann das Bußgelder steuerlich absetzen leider vergessen. Wenn Sie aller­dings die Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit mit einem Geschäfts­fahrzeug begangen haben, kann Ihnen Ihr Arbeit­geber die Geldbuße erstatten und als Betriebs­ausgabe absetzen. Aller­dings handelt es sich dabei um ein zusätz­liches Gehalt, das Sie dann wiederum auch versteuern müssen. 


Trotzdem lohnt es sich, in solchen Fällen an Ihren Vorge­setzten heran­zu­treten – fragen kostet bekanntlich nichts! Auf Bußgelder, die gegen den Arbeit­geber selbst verhängt werden, trifft diese Gesetz­gebung nicht zu.

Bußgelder steuerlich absetzen ist grund­sätzlich nicht möglich. Wohl aber kann Ihr Arbeit­geber das Bußgeld erstatten, wenn Sie mit einem Geschäfts­fahrzeug geblitzt wurden.

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Diese Verstöße kommen Sie teuer zu stehen …

Symbolbild - bußgelder steuerlich absetzen

Bußgelder versteuern ist also nur in Ausnah­me­fällen möglich. Was aber sind Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten, die man auch wegen möglicher Bußgeld­for­de­rungen unbedingt vermeiden sollte? Allein schon in Bezug auf die Quantität sind Geschwin­dig­keits­ver­stöße die Nummer eins auf deutschen Straßen. Je nach Schwere der Tat können diese den Fahrer neben Punkten und Führer­schein­entzug ein Bußgeld in Höhe von 60 bis 800 Euro kosten. Wer bei Rot über die Ampel fährt, muss im äußersten Fall immerhin 360 Euro zahlen. 


Bei Handy­ver­stößen liegt der Höchstsatz bei 200 Euro, während ein Verkehrs­teil­nehmer, der den Abstand nicht einhält, sogar mit bis zu 400 Euro bestraft werden kann. Wo Sie als Betrof­fener Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid online einreichen können, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen zu lassen, erfahren Sie im folgenden Absatz.

Bußgelder aus dem Straßen­verkehr erhalten? Geblitzt.de hilft

Nach Überschrei­tungen des Tempo­limits, Rotlicht-, Vorfahrt-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- und Mobiltelefon-Vergehen hilft Ihnen Geblitzt.de. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.


Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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