Blitzer auf dem Gehweg
Versteckt, getarnt, verdeckt! Geschwindigkeitsmessanlagen sind für den geblitzten Fahrer selten rechtzeitig zu sehen. Dafür haben die zuständigen Beamten schon gesorgt – schließlich sollen potenzielle Verursacher von Verkehrsverstößen nicht rechtzeitig gewarnt werden. Doch was ist legal und was zu viel des Guten? Und gibt es Stellen, an denen ein Blitzer auf keinem Fall stehen darf – wie zum Beispiel ein Gehweg?
Blitzen vom Bürgersteig
Ob eine Messanlage auf dem Gehweg stehen und blitzen darf, kann nicht verallgemeinert mit ja oder nein beantwortet werden. Die Zulässigkeit des Aufbaus hängt vom individuell genutzten Gerät, der installierten Software und dem vom Hersteller zugelassenen Nutzungsbereich ab. Diese Informationen sind Bestandteil der Ermittlungsakte bei einem Bußgeldverfahren und können durch einen Anwalt geprüft werden. Weicht der Aufbau des Blitzers von den Vorgaben ab, können Bußgeldvorwürfe erfolgreich angefochten werden.
Ob ein Blitzer auf dem Bürgersteig stehen darf, hängt vom Gerätetyp und dem vom Hersteller zugelassenen Nutzungsbereich ab.
Ist denn das Tarnen von Messanlagen erlaubt?
Und wie steht es um getarnte Blitzer? Mal versteckt im Kofferraum eines zivilen Polizeifahrzeuges, mal verborgen unter Bäumen, Büschen und Tarnnetzen. Diese Vorgehensweise der Messbeamten ist grundsätzlich erlaubt. Dennoch muss gewährleistet sein, dass die Aufnahmen nicht durch Zweige oder Blätter verdeckt und unbrauchbar werden. Aber auch ungünstige Witterungsbedingungen, falsch justierte Blitzer, nicht regelmäßig gewartete Anlagen und ungeschultes Personal bei der Handhabung von mobilen Blitzern, können zu ungenauen Messergebnissen führen.
Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de direkt einreichen
Zu schnell oder über Rot gefahren? Den Abstand nicht korrekt eingehalten, falsch überholt, einen Halte- bzw. Parkverstoß begangen, die Vorfahrt missachtet oder am Steuer telefoniert? Dann wenden Sie sich an Geblitzt.de. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.