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Blitzer­be­treiber

Landauf, landab sind deutsche Straßen mit Blitz­an­lagen gepflastert. Die ungeliebten Geschwin­dig­keits­mess­geräte stehen an Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie im inner­städ­ti­schen Bereich. Ihr Ruf spaltet die Nation. Auf der einen Seite sind Messungen wichtig für die Unfall­prä­vention. Auf der anderen Seite hat so mancher Autofahrer das Gefühl, dass Staat und Kommunen das Mittel zur Verkehrs­über­wa­chung als Goldesel missbrauchen. Daher lohnt sich ein genauer Blick darauf, wer eigentlich wo Blitzer aufstellen darf. Schließlich können falsche Zustän­dig­keiten im Falle von Bußgeld­vor­würfen zu einer erfolg­reichen Anfechtung führen.

Mehrere Polizeibeamte gehen zu Ihren parkenden Polizeiwagen, um einen Blitzer aufzustellen.

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Tempo-Messungen: Ein Fall für Land oder Kommune …

Wer also ist zuständig für den Aufbau und Einsatz von Blitzern? In der Regel sind Autobahnen und Bundes­straßen das Hoheits­gebiet der Landes­po­lizei, während die Kommunen die Messungen in ihrem Landkreis vornehmen. Führt eine Autobahn durch kommu­nales Gebiet, kann die Stadt auch hier mit fest instal­lierten Messan­lagen blitzen. Mobile Geräte hingegen dürfen in diesem Fall nur von der Landes­po­lizei verwendet werden. Kommt im Zuge einer kommu­nalen Geschwin­dig­keits­messung auf einer Bundes­straße dennoch ein mobiler Blitzer zum Einsatz, steigen die Chancen, Bußgeld­vor­würfe unter Einbezug eines erfah­renen Anwalts für Verkehrs­recht zu entkräften.

Kommunen dürfen übrigens auch private Unter­nehmen damit beauf­tragen, Geräte zu instal­lieren und Messungen vorzu­nehmen. Deren Auswer­tungen und der Erlass von Anhörungs­bögen und Bußgeld­be­scheiden obliegt als hoheits­recht­liche Aufgabe wiederum ausschließlich der Behörde. Als Privat­person hingegen ist es untersagt, eine Blitz­anlage in Betrieb zu nehmen.

In Deutschland dürfen je nach Straßenart Land, Kommune oder durch die jeweilige Stadt beauf­tragte Privat­firmen Blitzer aufstellen und in Betrieb nehmen. Die Auswertung der Messergeb­nisse kann als hoheits­recht­liche Aufgabe nur von Behör­den­mit­ar­beitern wahrge­nommen werden.

Indivi­duelle Abstandsregeln

Um einen Blitzer korrekt aufzu­stellen, muss der Abstand zwischen einer Geschwin­dig­keits­be­grenzung und der Messanlage beachtet werden. Wie weit ein Blitzer von dem entspre­chenden Schild entfernt stehen muss, ist je nach Bundesland in Deutschland unter­schiedlich geregelt. Generell gilt: An Unfall­häu­fungs­strecken und in schutz­be­dürf­tigen Zonen wie vor Schulen und Kinder­gärten wird besonders eifrig gemessen und Verkehrs­teil­nehmer müssen darauf gefasst sein, dass das Tempo­li­mit­schild und der Blitzer relativ nah beiein­an­der­liegen. Eine Auflistung zu den Abstands­re­ge­lungen in den verschie­denen Bundes­ländern finden Sie hier:

  • Baden-Württemberg: 150 m
  • Bayern: 200 m
  • Berlin: 150 m zum Ortsein­gangs­schild, 75 m zum Geschwindigkeitsbegrenzungsschild
  • Brandenburg: 150 m
  • Bremen: 150 m
  • Hamburg: keine Regelung getroffen
  • Hessen: 100 m
  • Mecklenburg-Vorpommern: 100 m auf Kraft­fahr­straßen, 250 m auf Autobahnen
  • Nieder­sachsen: 150 m
  • Nordrhein-Westfalen: keine Regelung getroffen
  • Rheinland-Pfalz: 100 m
  • Saarland: keine Regelung getroffen
  • Sachsen: 150 m
  • Sachsen-Anhalt: 100 m
  • Schleswig-Holstein: 150 m
  • Thüringen: 200 m

Doch aufge­passt: Der genannte Abstand zum Schild bezieht sich nur auf den Beginn einer Geschwin­dig­keits­be­grenzung, nicht auf das Ende dieser. Dort kann dann eben auch direkt hinter einem Schild geblitzt werden!

Was für Blitzer gibt es überhaupt?

Um Verstöße gegen das Tempo­limit zu ahnden, kamen hierzu­lande lange Zeit vorwiegend Radar­mes­sungen zum Einsatz. Blitz­an­lagen wie der gute alte Staren­kasten weichen aber zunehmend Blitz­er­säulen mit voll digita­li­sierten Laser-Messsystemen. Das gilt generell auch für mobile Blitzer wie die sogenannten Laser­pis­tolen oder der mit LIDAR-Technik arbei­tende Enforcement Trailer.

Ebenso auf dem Vormarsch ist die Licht­schran­ken­messung. Hierbei werden Geschwin­digkeit von Lkw, Pkw und Motorrad mithilfe mehrerer Sensoren, die das jeweilige Fahrzeug passiert, errechnet. Nach wie vor gefragt ist auch das Proof-Video-Data-System (ProViDa), das von der Polizei verwendet wird, um beim Nachfahren eines Verkehrs­teil­nehmers mittels Video­auf­nahmen die Kilometer pro Stunde zu messen.

bild was passiert wenn ich zweimal am selben tag geblitzt werde 1

Wann es sich lohnt, Bußgeld­vor­würfe anzufechten…

Auch in einem Bußgeld­ver­fahren gibt es Fehler. Betroffene nehmen die aufge­lis­teten Sanktionen im Bußgeld­be­scheid häufig hin, ohne die Vorwürfe zu hinter­fragen. Doch nicht immer ist der Autofahrer schuldig, nur weil ein Bescheid der Bußgeld­stelle zugestellt wurde. Mögliche Fehler können etwa bei der Eichung und Messung der Radar­anlage auftreten. Auch formelle Ungenau­ig­keiten wie ein nicht korrektes Akten­zeichen, ein fehlendes Blitzerfoto, Fehler in der Frist­be­rechnung und falsche oder fehlende Angaben zu den Perso­nalien des Beschul­digten sind bekannte Fehlerquellen.

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