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Blitzer auf dem Gehweg

Versteckt, getarnt, verdeckt! Geschwin­dig­keits­mess­an­lagen sind für den geblitzten Fahrer selten recht­zeitig zu sehen. Dafür haben die zustän­digen Beamten schon gesorgt – schließlich sollen poten­zielle Verur­sacher von Verkehrs­ver­stößen nicht recht­zeitig gewarnt werden. Doch was ist legal und was zu viel des Guten? Und gibt es Stellen, an denen ein Blitzer auf keinem Fall stehen darf – wie zum Beispiel ein Gehweg?

Ein Blitzeranhänger löst in der Innenstadt auf dem Gehweg aus.
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Blitzen vom Bürgersteig

Ob eine Messanlage auf dem Gehweg stehen und blitzen darf, kann nicht verall­ge­meinert mit ja oder nein beant­wortet werden. Die Zuläs­sigkeit des Aufbaus hängt vom indivi­duell genutzten Gerät, der instal­lierten Software und dem vom Hersteller zugelas­senen Nutzungs­be­reich ab. Diese Infor­ma­tionen sind Bestandteil der Ermitt­lungsakte bei einem Bußgeld­ver­fahren und können durch einen Anwalt geprüft werden. Weicht der Aufbau des Blitzers von den Vorgaben ab, können Bußgeld­vor­würfe erfolg­reich angefochten werden.

Ob ein Blitzer auf dem Bürger­steig stehen darf, hängt vom Gerätetyp und dem vom Hersteller zugelas­senen Nutzungs­be­reich ab.

Ist denn das Tarnen von Messan­lagen erlaubt?

Und wie steht es um getarnte Blitzer? Mal versteckt im Kofferraum eines zivilen Polizei­fahr­zeuges, mal verborgen unter Bäumen, Büschen und Tarnnetzen. Diese Vorge­hens­weise der Messbe­amten ist grund­sätzlich erlaubt. Dennoch muss gewähr­leistet sein, dass die Aufnahmen nicht durch Zweige oder Blätter verdeckt und unbrauchbar werden. Aber auch ungünstige Witte­rungs­be­din­gungen, falsch justierte Blitzer, nicht regel­mäßig gewartete Anlagen und ungeschultes Personal bei der Handhabung von mobilen Blitzern, können zu ungenauen Messergeb­nissen führen.

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