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Blitzen in Kurven, Nachts oder bei Regen

Starker Regen prasselt auf Ihre Windschutz­scheibe, die Fahrbahn ist nass und der Verkehr gerät ins Stocken. Zudem hat die Dunkelheit schon einge­setzt. Hier sollte man als Fahrer besonders behutsam auf das Gaspedal treten, um sich und andere Verkehrs­teil­nehmer nicht zu gefährden. Ähnlich verhält es sich in engen Kurven. Doch wie steht es um die Legiti­mität von Blitzern bei ungüns­tigen Witte­rungs­be­din­gungen und schlechter Sicht? Und geht auch eine Messung bei starkem Nebel überhaupt mit rechten Dingen zu?

Kurz und knapp

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Wann die Polizei Sie blitzen darf …

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Laut weitver­brei­teter Autofahrer-Legende dürfen Polizei­beamte ihre Messungen auf deutschen Straßen nur unter Normal­be­din­gungen durch­führen. Doch weit gefehlt! Blitzen bei Regen, Glatteis, Schnee und Nebel sowie Aufnahmen bei Nacht sind absolut rechtens. Bei Letzt­ge­nanntem kommen zum Beispiel Infra­rot­blitzer zum Einsatz, die keinen sicht­baren Blitz auslösen und so die Autofahrer nicht irritieren.

Auch das Blitzen in Kurven ist mit bestimmten Messver­fahren wie der Licht­schran­ken­messung erlaubt. Angesichts eines Bußgeld­be­scheides stimmt aller­dings auch: Bei widrigen Umständen dieser Art sind Messungen anfäl­liger für Fehler. Folglich sind auch Einsprüche gegen die Vorwürfe in einem Bußgeld­ver­fahren wegen Überschreitung des Tempo­limits, Rotlicht­ver­stößen und anderen Verkehrs­de­likten besonders vielversprechend.

Auch bei Regen, Nebel, Glatteis, Dunkelheit und in Kurven darf geblitzt werden, wobei die Fehler­an­fäl­ligkeit der Messver­fahren deutlich höher als unter normalen Bedin­gungen ist.

Ich bin geblitzt worden – was nun?

Wurde der Fahrer eines Pkw, Lkw oder Motorrads geblitzt, erhält er in der Regel zunächst einen Anhörungs­bogen. Hier sollten Sie keine Angaben machen, die Sie selbst belasten könnten, sondern im Zweifel immer einen Anwalt zurate ziehen. Das gilt auch für den Bußgeld­be­scheid, der erlassen wird, wenn die Behörde der Meinung ist, dass Sie das Verkehrs­delikt tatsächlich begangen haben. Zur Prüfung des Bußgeld­be­scheides muss jeden­falls innerhalb von 14 Tagen ein Einspruch eingelegt werden. Können nach erfolgter Akten­ein­sicht ein oder mehrere formelle Fehler aufge­deckt oder die Beweise wie Blitzer­fotos und Messpro­to­kolle entkräftet werden, kommt es zur Einstellung des Verfahrens.

Mit Geblitzt.de Bußgeld­vor­würfe anfechten lassen

Wenn auch Ihnen ein Geschwin­dig­keits­verstoß, Rotlicht­ver­gehen sowie Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handy­verstoß zur Last gelegt wird, können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.