Blitzen in Kurven, Nachts oder bei Regen
Starker Regen prasselt auf Ihre Windschutzscheibe, die Fahrbahn ist nass und der Verkehr gerät ins Stocken. Zudem hat die Dunkelheit schon eingesetzt. Hier sollte man als Fahrer besonders behutsam auf das Gaspedal treten, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Ähnlich verhält es sich in engen Kurven. Doch wie steht es um die Legitimität von Blitzern bei ungünstigen Witterungsbedingungen und schlechter Sicht? Und geht auch eine Messung bei starkem Nebel überhaupt mit rechten Dingen zu?
Kurz und knapp
Wann die Polizei Sie blitzen darf …
Laut weitverbreiteter Autofahrer-Legende dürfen Polizeibeamte ihre Messungen auf deutschen Straßen nur unter Normalbedingungen durchführen. Doch weit gefehlt! Blitzen bei Regen, Glatteis, Schnee und Nebel sowie Aufnahmen bei Nacht sind absolut rechtens. Bei Letztgenanntem kommen zum Beispiel Infrarotblitzer zum Einsatz, die keinen sichtbaren Blitz auslösen und so die Autofahrer nicht irritieren.
Auch das Blitzen in Kurven ist mit bestimmten Messverfahren wie der Lichtschrankenmessung erlaubt. Angesichts eines Bußgeldbescheides stimmt allerdings auch: Bei widrigen Umständen dieser Art sind Messungen anfälliger für Fehler. Folglich sind auch Einsprüche gegen die Vorwürfe in einem Bußgeldverfahren wegen Überschreitung des Tempolimits, Rotlichtverstößen und anderen Verkehrsdelikten besonders vielversprechend.
Auch bei Regen, Nebel, Glatteis, Dunkelheit und in Kurven darf geblitzt werden, wobei die Fehleranfälligkeit der Messverfahren deutlich höher als unter normalen Bedingungen ist.
Ich bin geblitzt worden – was nun?
Wurde der Fahrer eines Pkw, Lkw oder Motorrads geblitzt, erhält er in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen. Hier sollten Sie keine Angaben machen, die Sie selbst belasten könnten, sondern im Zweifel immer einen Anwalt zurate ziehen. Das gilt auch für den Bußgeldbescheid, der erlassen wird, wenn die Behörde der Meinung ist, dass Sie das Verkehrsdelikt tatsächlich begangen haben. Zur Prüfung des Bußgeldbescheides muss jedenfalls innerhalb von 14 Tagen ein Einspruch eingelegt werden. Können nach erfolgter Akteneinsicht ein oder mehrere formelle Fehler aufgedeckt oder die Beweise wie Blitzerfotos und Messprotokolle entkräftet werden, kommt es zur Einstellung des Verfahrens.
Mit Geblitzt.de Bußgeldvorwürfe anfechten lassen
Wenn auch Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtvergehen sowie Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handyverstoß zur Last gelegt wird, können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.