Vorladung wegen Anhörung
Geblitzt und danach angehört auf dem Revier. Gibt es das wirklich? Ein Bußgeldbescheid ist doch kein Grund für eine Vorladung bei der Polizei – oder doch? Hier erfahren Sie, wie man auf amtliche Schreiben von Bußgeldbehörde & Polizeistelle reagiert und was beim Thema Anhörung im Rahmen eines Verkehrsdeliktes generell beachtet werden sollte.
Vorladung von Polizei & Bußgeldstelle
Nach einem Verkehrsverstoß versucht die zuständige Behörde so schnell wie möglich einen Täter zu ermitteln. Glaubt sie den Betroffenen ausfindig gemacht zu haben, erhält dieser einen Anhörungsbogen. In diesem Formular müssen Sie keine Angaben zur Tat machen, die Sie selbst, bzw. mit Ihnen verwandte oder verschwägerte Personen, belasten könnten. Lediglich fehlerhafte Angaben zu Ihrer Person sollten der Bußgeldstelle mitgeteilt werden. Eine gesetzlich bindende Frist für die Rücksendung gibt es allerdings nicht.
Was aber, wenn das Gespräch mit der Polizei von Angesicht zu Angesicht erfolgt. Dann etwa, wenn Sie nach einem Verstoß aus dem Verkehr gewunken werden. Eine mündliche Anhörung dieser Art ersetzt in der Regel die schriftliche. Auch hierbei braucht man sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Und wenn die Polizei zu einem Verhör auf das Revier vorlädt, müssen Sie gar nicht erst erscheinen. Genauso wenig ist es Ihre Pflicht, Ermittlungsbeamten die Tür zu öffnen, wenn diese Sie in Ihren vier Wänden aufsuchen. Wohl aber müssen Betroffene der Vorladung einer Bußgeldstelle Folge leisten. Schließlich handelt es sich bei ihr um eine Verfolgungsbehörde, auch wenn das ableitbare Recht auf eine persönliche Anhörung so gut wie nie in Anspruch genommen wird.
Im Zuge ihrer Ermittlungen kann die Polizei Sie vorladen. Im Gegensatz zu einer Vorladung der Bußgeldbehörde sind Sie aber nicht verpflichtet, beim angegebenen Termin zu erscheinen.
Wie sich die Anhörung auf den Bußgeldbescheid auswirkt …
Nicht unerheblich für die Verjährungsfrist des Bußgeldbescheides ist auch der Zeitpunkt der Anhörung. In der Regel verjähren Ordnungswidrigkeiten nach drei Monaten. Nach mündlicher Anhörung oder Zustellung eines Anhörungsbogens verlängert sich die Frist allerdings um weitere drei Monate bis insgesamt maximal sechs. Wer einen Bußgeldbescheid nun aber fristgerecht erhalten hat, kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen die Vorwürfe einlegen. Hier macht es Sinn, sich in Absprache mit einem Anwalt nach Akteneinsicht zur Tat zu äußern.
Bußgeldbescheid direkt einreichen bei Geblitzt.de
Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Vorfahrt-, Überhol-, Halte-, Park- und Handyverstößen können Sie Ihre Unterlagen an Geblitzt.de übermitteln. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.