• Lesedauer:3 min Lesezeit

Fristen beim Anhörungsbogen

Vorbote des Bußgeld­be­scheides ist stets die Anhörung! Diese kann mündlich erfolgen, wenn Sie in Folge einer Ordnungs­wid­rigkeit bei einer Verkehrs­kon­trolle von der Polizei angehalten werden. Sie kann aber auch in Form eines Anhörungs­bogens auf posta­li­schem Wege an Ihre Adresse geschickt werden. Worauf Sie beim Ausfüllen achten müssen und ob es eine allge­mein­gültige Frist gibt, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Kurz und knapp

Dieses Video ist im erwei­terten Daten­schutz­modus von Youtube einge­bunden, der das Setzen von Youtube-Cookies solange blockiert, bis ein aktiver Klick auf die Wiedergabe erfolgt. Mit Klick auf den Wiedergabe-Button erteilen Sie Ihre Einwil­ligung darin, dass Youtube auf dem von Ihnen verwen­deten Endgerät Cookies setzt, die auch einer Analyse des Nutzungs­ver­haltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen können. Näheres zur Cookie-Verwendung durch Youtube finden Sie in der Cookie-Policy von Google unter "Techno­logien".

Erfahre mehr in der Daten­schutz­er­klärung von YouTube. 

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Anhörungs­bogen: Frist­ein­haltung & Pflichtangaben

Mit einem Anhörungs­bogen verschafft der Gesetz­geber dem Betrof­fenen recht­liches Gehör, also die Möglichkeit zu den Bußgeld­vor­würfen Stellung zu nehmen. Meist ist eine Frist von einer Woche vorge­sehen, innerhalb der man den Bogen ausfüllen und zurück­schicken soll – diese kann aller­dings von Fall zu Fall variieren. Sie müssen jedoch keine Angaben machen über sich selbst oder Personen, die mit Ihnen verwandt oder verschwägert sind, die Sie belasten könnten. Doch aufge­passt! Falls Ihre Perso­nalien nicht richtig oder vollständig im Anhörungs­bogen vermerkt sind, sollten Sie diese im Antwort­schreiben korrigieren.

bild welche frist ist bei einem anhoerungsbogen zu beachten 1

In der Regel gibt Ihnen die Bußgeld­stelle für die Beant­wortung eines Anhörungs­bogens sieben Tage Zeit. Sie müssen sich bei Ihren Angaben aber nicht selbst einer Ordnungs­wid­rigkeit bezich­tigen, sondern lediglich überprüfen, ob das Dokument ihre Perso­nalien korrekt wiedergibt.

Wie sich die Anhörung auf die Verjäh­rungs­frist des Bußgeld­be­scheides auswirkt …

Ein wichtiger Punkt ist auch der frist­be­zogene Zusam­menhang zwischen Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid. Eine Ordnungs­wid­rigkeit verjährt üblicher­weise nach drei Monaten. Findet aber in diesem Zeitraum eine mündliche oder schrift­liche Anhörung des Betrof­fenen statt, beginnt der Lauf der Verjäh­rungs­frist ab diesem Zeitpunkt an von vorne. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Aspekte, welche die Verjäh­rungs­frist verlängern. Hier finden Sie alles zur Verjährung von Bußgeld­vor­würfen.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Jetzt Ihren Anhörungs­bogen direkt online bei Geblitzt.de einreichen!

Ihnen wird vorge­worfen, zu schnell oder bei Rot über die Ampel gefahren zu sein? Man legt Ihnen ein Abstands-, Vorfahrt-, Überhol- oder Handy­ver­gehen zur Last? Dann übermitteln Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.