Der Anhörungsbogen
Sie wurden bei Rot oder mit dem Handy am Ohr geblitzt? Was nun? In der Regel wird zuerst ein Anhörungsbogen an den möglichen Verursacher des Verkehrsverstoßes geschickt, um ihm rechtliches Gehör zu verschaffen. Es sei denn, Sie werden von den Polizeibeamten direkt vor Ort befragt. Dann kann die Behörde auf die Zusendung des Anhörungsbogens verzichten und direkt einen Bußgeldbescheid erlassen. Andersherum unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährungsfrist des Bußgeldbescheides, sodass die Bußgeldstelle erneut drei Monate Zeit hat, diesen auf den Weg zu bringen. Was es bei der schriftlichen Anhörung sonst noch zu beachten gibt, verraten wir Ihnen hier.
Anhörungsbogen & Zeugnisverweigerungsrecht
Als Empfänger eines Anhörungsbogens haben Sie die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, müssen sich aber nicht selbst belasten. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt auch, wenn nahe Verwandte wie Ehepartner, Lebenspartner, Verlobte, Eltern und Kinder hinter dem Lenkrad des Kraftfahrzeugs saßen. Allerdings kann Ihnen hierbei eine Fahrtenbuchauflage drohen. Besonders dann, wenn Sie als Fahrzeughalter nicht zum ersten Mal den in ein Verkehrsvergehen involvierten Fahrer „geschützt“ haben. Wer übrigens eine Person zu Unrecht als Fahrer angibt, begeht die strafbare Handlung einer falschen Verdächtigung. Das kann teuer werden oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Der Anhörungsbogen ist Teil eines Bußgeldverfahrens und gibt dem Fahrer die Möglichkeit – aber nicht die Verpflichtung – zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Anhörungsbogen – was steht drin und was darf nicht fehlen?
Als Empfänger eines Anhörungsbogens sollten Sie darauf achtgeben, dass Ihre Personalien korrekt vermerkt sind. Falls nicht, müssen Sie der Behörde unbedingt die richtigen Angaben wie Vor- und Zuname, Meldeadresse, Geburtsdatum- und -ort mitteilen. Alles Weitere müssen Sie nicht zwangsläufig beantworten. Fehlende Hinweise auf Tathergang, -zeit- und -ort oder ein falsches Aktenzeichen sind für eine mögliche Anfechtung jedoch nicht ohne Bedeutung. Erst recht, wenn auch der Bußgeldbescheid entsprechend unvollständig ist. Das gilt genauso für eine lückenhafte Dokumentation der Beweismittel wie Blitzerfotos und Messprotokolle sowie für den Fall, dass die infrage kommenden Sanktionen nicht erwähnt werden.
Anhörungsbogen direkt einreichen bei Geblitzt.de
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten und möchten die Vorwürfe professionell prüfen lassen? Dann reichen Sie Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.