• Lesedauer:5 min Lesezeit

Wenn die Bußgeld­stelle den Täter sucht …

Wer einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten hat, darf sich zugleich über ein mehr oder weniger scharfes Blitzerfoto freuen. Was aber macht die Bußgeld­stelle, wenn sie nicht sicher ist, ob der auf das Fahrzeug zugelassene Fahrer wirklich der Verur­sacher des vermeint­lichen Verkehrs­ver­stoßes ist? Häufig gleicht ein Mitar­beiter der Bußgeld­stelle das Messbild mit dem Ausweisfoto des Fahrzeug­halters ab. Darf der das? Legal oder illegal? Wir haben uns mit dem Thema befasst …

bild ist der abgleich des blitzerfotos mit dem ausweisfoto zulaessig 02

Blitzerfoto abgleichen – eine komplexe Angelegenheit

Beim Abgleichen eines Blitzer­fotos mit dem Lichtbild des Perso­nal­aus­weises sollte ein Blick auf das deutsche Passgesetz (PassG) geworfen werden. So heißt es in § 22 Absatz 2, dass die Passbe­hörden nur Daten aus dem Passre­gister an andere Behörden übermitteln dürfen, wenn

  • die ersuchende Behörde aufgrund von Gesetzen oder Rechts­ver­ord­nungen berechtigt ist, solche Daten zu erhalten,
  • die ersuchende Behörde ohne Kenntnis der Daten nicht in der Lage wäre, eine ihr oblie­gende Aufgabe zu erfüllen und
  • die Daten bei dem Betrof­fenen nicht oder nur mit unver­hält­nis­mäßig hohem Aufwand erhoben werden können oder nach der Art der Aufgabe, zu deren Erfüllung die Daten erfor­derlich sind, von einer solchen Daten­er­hebung abgesehen werden muss.

Bußgeld­vor­würfe anfechten im Falle eines Lichtbildabgleichs

Wie verhält es sich nun mit dem Handlungs­spielraum der Bußgeld­stelle in Bezug auf § 22 des Passge­setzes? Punkt eins der Voraus­set­zungen ist regel­mäßig gegeben. Daran ändert auch die neue Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO) nichts, weil die Möglichkeit der Erhebung und Verar­beitung von perso­nen­be­zo­genen Daten im Zusam­menhang mit Verkehrs­de­likten gewähr­leistet sein muss. Auch Punkt zwei ist für die Ermitt­lungs­arbeit der Bußgeld­be­hörde unabdingbar – schließlich muss der poten­zielle Täter anhand seiner Ausweis­daten identi­fi­ziert werden. Einfacher ist dies mittels Beschaffung des Passbildes zu erreichen. Eine Vorladung der Polizei oder das Recher­chieren und Befragen im persön­lichen und beruf­lichen Umfeld des Betrof­fenen wäre meist deutlich aufwen­diger und kostspie­liger (was den Kriterien von Punkt drei entspräche). Zumal liegt eine Vorladung oder Ermittlung im Umkreis des Beschul­digten in den meisten Fällen auch nicht in dessen Interesse.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Darüber hinaus gibt es ein Verfahren, bei dem das Ausweisbild mit dem Messfoto automa­tisch abgeglichen wird. Diese Vorge­hens­weise sieht man in der aktuellen Recht­spre­chung schon kriti­scher. So herrscht bei den Oberlan­des­ge­richten Überein­stimmung, dass regel­mäßige Anfragen unzulässig sind. Dennoch würden sie in der Regel kein Beweis­ver­wer­tungs­verbot begründen. Ob der Einspruch eines Anwalts gegen den Abgleich des Blitzerfoto zum Erfolg führt, ist also nicht generell mit Ja oder Nein zu beant­worten. Aller­dings sind die Chancen, einen entspre­chenden Fall mit der Verfolgung einer Unzuläs­sigkeit der Verwendung des Passbild­ab­gleiches zu gewinnen, aus genannten Gründen eher gering. Abgesehen davon haben Bußgeld­be­hörden in der Praxis längst andere Möglich­keiten, an Fotos zu kommen. Man denke nur an die öffentlich zugäng­lichen Quellen im Internet wie soziale Netzwerke oder Vereins- und Firmen-Homepages.

Fahrer nicht ermittelt – was nun?

Wenn es der Behörde nicht gelingt, den Fahrer mittels Fotoab­gleich oder Recherche im Umfeld des Halters ausfindig zu machen, muss das Verfahren einge­stellt oder der gegebe­nen­falls bereits adres­sierte Vorwurf fallen­ge­lassen werden. Um jedoch zukünftig Verkehrs­ver­stöße mit dem invol­vierten Kraft­fahrzeug ahnden zu können, wird dessen Halter die Führung eines Fahrten­buchs auferlegt. Dieser Sanktion muss mindestens sechs Monate lang penibel nachge­gangen werden. Jeder, der mit diesem Fahrzeug am Straßen­verkehr teilnimmt, hat seinen Namen, die Uhrzeit bei Fahrt­an­tritt und Fahrtende sowie das Fahrzeug­kenn­zeichen einzu­tragen. Zudem muss der Fahrten­buch­eintrag mit einer Unter­schrift des Fahrers versehen werden. Bei Verstoß gegen die Auflagen wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro verhängt.

Das Bußgeld­ver­fahren: Der Fehler steckt oft im Detail

Doch Bußgeld­ver­fahren sind nicht immer fehlerfrei. Folgende Fragen sollten bei der Überprüfung von Vorwürfen aus dem Straßen­verkehr in den Blick genommen werden: Ist das Messfoto selbst in Bezug auf seine Qualität zur Identi­fi­kation des Fahrers überhaupt verwertbar – das heißt, sind wesent­lichen Merkmale des Gesichts (z.B. Augen, Nase und Ohren) eindeutig erkennbar und nicht etwa verdeckt oder verpixelt? Wurde der Blitzer ordnungs­gemäß gewartet und geeicht sowie im korrekten Winkel zur Fahrbahn positio­niert? Haben ungünstige Wetter- und Witte­rungs­be­din­gungen wie Nebel, Regen oder Schneefall die Messungen zuungunsten des Betrof­fenen beein­flusst? Daneben kann es auch formale Versäum­nisse im Bußgeld­be­scheid geben, sowie Fehler in der Frist­be­rechnung, die eine Anfechtung der Vorwürfe zum Erfolg führen können.

Bußgeld­hilfe dank Geblitzt.de

Wenn auch Sie einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten haben und es sich bei dem Vorwurf um einen Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handy­verstoß handelt, können Sie diesen bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Blitz­erbild vergleichen, mit Ausweisbild abgleichen, Blitzerfoto Abgleich