Bußgeldbescheid ohne Unterschrift - muss der Bußgeldbescheid eigenhändig unterschrieben sein?
Sie wurden geblitzt und haben postwendend einen Bußgeldbescheid erhalten. Jetzt stellt sich die Frage, ob im zugestellten Formular alles mit rechten Dingen zugeht. Eine Überlegung ist, ob ein Bußgeldbescheid eigenhändig unterschrieben sein muss. Die Antwort lautet nein. Der Bußgeldbescheid ist als maschinell erstelltes Dokument auch dann gültig, wenn keine Unterschrift seitens der Behörde vorliegt. Ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift ist also gültig. Welche Angaben dagegen verpflichtend sind und ab wann sich ein Einspruch aufgrund formeller Fehler lohnt, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Kurz und knapp - Bußgeldbescheid ohne Unterschrift
Das gehört in einen Bußgeldbescheid
Wer die gegen sich erhobenen Bußgeldvorwürfe anfechten lassen möchte, braucht gute Gründe für einen Einspruch. Einer davon können fehlende Angaben im Bescheid sein. Folgende Aspekte sollten in dem Dokument der Bußgeldbehörde enthalten sein:
- Datum der Ausstellung des Bußgeldbescheides
- Vollständige und korrekt Angaben zur betroffenen Person
- Angaben über die ausstellende Behörde
- Name und Anschrift des Verteidigers (wenn vorhanden)
- Das Aktenzeichen
- Das Fahrzeugkennzeichen
- Die Bezeichnung der zur Last gelegten Tat sowie Zeitpunkt & Ort ihrer Begehung
- Die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
- Die Sanktionen wie die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und die Dauer des Fahrverbots
- Eine Auflistung von Beweismitteln wie Blitzerfotos und Messergebnisse
- Eine Rechtsbehelfsbelehrung
Fehler im Bußgeldbescheid – was nun?
Fehlen nun ein oder mehrere entscheidende Angaben im Bußgeldbescheid, besteht die Möglichkeit eines erfolgreichen Einspruchs. Dafür sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen. Dieser hat mittels Akteneinsicht die Möglichkeit, weitere Fehler im Bußgeldverfahren – wie anfechtbare Blitzerfotos, nicht geeichte und gewartete Blitzer oder falsch positionierte Messanlagen – aufzudecken. So können Sie möglichen Strafen wie Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister oder dem Entzug des Führerscheins innerhalb der Einspruchsfrist von 14 Tagen entgegenwirken.
Ein Bußgeldbescheid benötigt keine händische Unterschrift seitens der Behörde. Angaben wie die vollständigen Personalien des Beschuldigten, das Fahrzeugkennzeichen, eine Auflistung der Beweismittel oder die Rechtsmittelbelehrung sollten allerdings enthalten sein.
Vorwürfe im Bußgeldverfahren mit Geblitzt.de prüfen lassen
Sie haben Post von der Bußgeldstelle wegen eines Abstandsverstoßes erhalten? Oder Ihnen wird ein Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Vorfahrts-, Handy-, Halte-, Park- oder Überholvergehen zur Last gelegt, ist Geblitzt.de für Sie da. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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