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Bußgeld­be­scheid Verfah­rens­kosten und warum werden diese in Rechnung gestellt?

Wenn ein Bußgeld­be­scheid rechts­kräftig wird, muss der Täter neben dem Bußgeld auch für die Bearbei­tungs­ge­bühren (Bußgeld­be­scheid Verfah­rens­kosten) aufkommen. Diese beträgt 5 % der Geldbuße, mindestens jedoch 25 Euro. Hinzu kommen 3,50 Euro für die Erhebung von Auslagen, die durch die Zustellung von Dokumenten anfallen. Schrift­wechsel, die über den Erlass des Bußgeld­be­scheides hinaus­gehen, können weitere Gebühren für den Beschul­digten nach sich ziehen.

Kurz und knapp

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Wann muss ich die Bearbei­tungs­ge­bühren nicht bezahlen?

Knapp 30 Euro sind kein Pappen­stiel – wann also kommt man um die Bußgeld­be­scheid Verfah­rens­kosten herum? Der Betrag muss nicht beglichen werden, wenn der Bußgeld­be­scheid verjährt oder es zur Einstellung des Verfahrens kommt, da die Ihnen zur Last gelegten Vorwürfe dann nicht bewiesen werden konnten. 


Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung begangen oder den Abstand nicht einge­halten haben, bei Rot über die Ampel oder mit dem Handy am Steuer gefahren sind. Kommt es aller­dings zu einem Schuld­spruch, müssen Sie auch die Bearbei­tungs­ge­bühren bezahlen – es sein denn, sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung.

Wird der Verur­sacher eines Verkehrs­ver­stoßes rechts­kräftig verur­teilt, muss er auch für die Bearbei­tungs­ge­bühren in Höhe von mindestens 25 Euro – zuzüglich 3,50 Euro für die Erhebung von Auslagen – aufkommen.

Einspruch gegen Bußgeld­vor­würfe – gewusst wann!

Wie aber verhindert der Fahrer das Bußgeld und die Bearbei­tungs­ge­bühren, nachdem er geblitzt worden ist? Neben der dreimo­na­tigen Verjäh­rungs­frist gibt es auch eine Reihe von Gründen, die bei einem frist­ge­recht erlas­senen Bußgeld­be­scheid oder Anhörungs­bögen eine Anfechtung sinnvoll machen. Zum einen kann dabei der Bußgeld­be­scheid formelle Fehler aufweisen. Dazu gehören eine fehlende Rechts­be­helfs­be­lehrung, ein falsches Akten­zeichen, unzulässige Beweise oder wenn der Name des Beschul­digten nicht vollständig aufge­führt ist.

Symbol Bußgeldbescheid Verfahrenskosten

Wird die Identi­fi­zierung des Beschul­digten durch eine oder mehrere falsche Angaben nicht eindeutig gewähr­leistet, kann ein Einspruch gegen die Vorwürfe erfolg­reich sein. Letzteres gilt auch bei fehler­haften Messungen aufgrund von ungüns­tigen Witterungs- und Sicht­ver­hält­nissen sowie ungeschultem Polizeipersonal. 


So führen falsch positio­nierte und nicht korrekt justierte Messan­lagen oder das Blitzen mehrerer Fahrzeuge, die neben­ein­ander fahren, im Falle einer juris­ti­schen Anfechtung durch Rechts­an­wälte nicht selten zur Vermeidung von den ansonsten fälligen Sanktionen und damit auch den Bußgeld­be­scheid Verfahrenskosten.

Bußgeld­vorwurf erhalten? Geblitzt.de hilft schnell & direkt

Um Bußgeld­vor­würfe sinnvoll anzufechten, sollten Sie anwalt­lichen Beistand hinzu­ziehen. Diesen erhalten Sie dank der Hilfe von Geblitzt.de bei Geschwindigkeits-, Überhol- und Rotlicht­ver­stößen sowie Handy-, Vorfahrt- und Abstands­ver­gehen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Bearbei­tungs­ge­bühren in einem Bußgeld­be­scheid, 28,50 €, 25,00 €, 3,50 €

Wikipedia: Bußgeld­be­scheid Verfahrenskosten